Streichen bei Auszug

  • Hallo,

    in unserem Mietvertrag steht, die Wohnung sei in heller Farbe bei Beendigung des Mietverhältnisses zu übergeben.
    Des Weiteren wurde mit der Vermieterin vereinbart, dass die Wohnung immer bei Einzug gestrichen wird.

    Nun sind wir frühzeitig aus dem Mietverhältnis ausgestiegen, haben aber nach Absprache mit der Vermieterin Nachmieter vorgestellt, die sie akzeptiert und auch schon den neuen Vertrag unterschrieben haben.

    Diese haben nun mit ihr vereinbart, dass wir die Wände weiß streichen sollen, momentan sind diese wie auf den Fotos zu sehen ist in hellen Cremefarben.

    Müssen wir weiß streichen, obwohl wir die gesamte Wohnung vor 1,5 Jahren in hellen Farben gestrichen haben?

    Vielen Dank für eure Antworten!


  • in unserem Mietvertrag steht, die Wohnung sei in heller Farbe bei Beendigung des Mietverhältnisses zu übergeben.
    Des Weiteren wurde mit der Vermieterin vereinbart, dass die Wohnung immer bei Einzug gestrichen wird.


    Ja, was denn nun?
    Es gilt, was im Mietvertrag steht; Absprachen sind Schall und Rauch.

    Zitat

    Diese haben nun mit ihr vereinbart, dass wir die Wände weiß streichen sollen,

    Ach so, Ihr Vermieter vereinbart mit dem Nachmieter, was Sie zu tun haben.
    Sind ja Zustände, wie in einer Bananenrepublik !

    Und nun fragen Sie hier noch in naiver Form, ob Sie das nun machen müssen.
    NEIN, Sie müssen überhaupt nichts machen, was Andere über Ihren Kopf entscheiden; dieses vornehm-demokratische Recht steht nur Politikern zu.

  • Vielem Dank für die Einschätzung

    Meine Unsicherheit rührt daher, dass die Vermieterin uns mit einer vorzeitigen Kündigung entgegen gekommen ist und wir daher meiner Ansicht nach keine Regelungen die bei fristgerechter Kündigung und Übergbe zutreffen geltend machen können.

    Außerdem finde ich die Definition "helle Farbe" sehr weit auslegbar, daher die hochgeladenen Fotos mit der Bitte um Einschätzung ob es sich um helle Farbe handelt, wie sie im Mietvertrag erwähnt wird.

  • Alexandra1909:

    "Vielem Dank für die Einschätzung"
    welcher ich mich anschliesse.

    "Meine Unsicherheit rührt daher, dass die Vermieterin uns mit einer vorzeitigen Kündigung entgegen gekommen ist und wir daher meiner Ansicht nach keine Regelungen die bei fristgerechter Kündigung und Übergbe zutreffen geltend machen können."
    Nöö. Eines hat mit dem Anderen nichts zu tun. Im Recht gibt es keine Sentimentalitäten.

    "Außerdem finde ich die Definition "helle Farbe" sehr weit auslegbar,"
    Im Zweifelsfalle könnt Ihr ja Sachverständige engagieren, welche sich gerne vierstellige Honorare genehmigen.

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