Beiträge von Kolinum


    Die Hausreinigung wird einmal die Woche von der Hausmeisterfirma erledigt, dabei wird nur das Erdgeschoss wo ich wohne gereinigt.Die restlichen Etagen machen die Mieter selbst.

    Die Hausverwaltung legt die Gesamtkosten lediglich auf die 2 Wohnungen im Erdgeschoss um, so das ich fast die Hälfte der Gesamtkosten tragen muss. Ist das rechtens?

    Wäre interessant zu wissen, warum ausgerechnt im Erdgeschoß durch Firmen geputzt wird und nicht im ganzen Haus. Vielleicht kann man das hier im Forum erfahren:rolleyes:

    Zitat

    Darf die Hausreinigung gesondert abgerechnet werden, wenn das eine Tätigkeit ist, die der Hausmeister übernimmt.

    Automatisch muß der Hausmeister keine Hausreinigung durchführen. Vielleicht weiß das jemand hier im Forum, wie das bei Ihnen gehandhabt wird.

    Zitat

    Dürfen die Kosten die der Verwaltung für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung entstehen, auf die Mieter umlegen?

    Ja!


    ..... eine 60qm Dachterasse gehört, für die wir monatlich 50€ Miete extra zahlen. Seit einem Jahr.

    Sie haben also für die Terrasse einen eigenen Mietvertrag und ist damit nicht Bestandteil ihres Wohnungsmietvertrages.

    Zitat

    Im Mietvertrag steht, dass wir die Dachterasse aber erst betreten dürfen, wenn wir über die darauf ausgelegte Dachpappe einen besseren Fußboden auslegen. Da wir alle studieren ist dies bisher noch nicht geschehen.
    Jetzt sind wir alle natürlich ein bisschen vor den Kopf gestoßen und wissen nicht so recht was unsere nächsten Schritte sein sollen.

    Kann Ihnen nachfühlen.

    Zitat

    Dürfen wir fordern, dass er diese stabilisiert?

    Fordern dürfen Sie, aber ob ein Baumaßnahme durchgeführt wird entscheidet der Vermieter.

    Zitat

    Dürfen wir die Miete zurückfordern?

    Ich würde es in jeden Fall versuchen, denn Ihnen wurde ein Objekt vermietet, welche aus Sicherheitsgründen garnicht vermietet werden durfte. Hier liegt ein verdeckter Mangel vor, welchen Sie bei der Anmietung nicht wahrnehmen konnten.

    Zitat

    Oder sogar die eigentliche Miete runterschrauben?

    Wenn Sie glauben, daß Sie bei weniger Miete sanfter stürzen und Ihnen kein Weh und Ach geschieht, können Sie es mal versuchen.

    Um ein Gespräch mit dem Vermieter werden Sie nicht umhin kommen.
    Wenn er zwei als zuverlässige Mieter hat ist schon mal viel gewonnen.

    Mehr Miete müssen Sie sowie zahlen, das ist Ihnen wohl klar.
    Aber es steht Ihnnen natürlich frei darüber auch zu handeln


    "Ausweislich der Pläne beträgt die Wohnfläche ca. 79 qm. Eine Zusicherung der Wohnfläche findet nicht statt. Sollte sich bei einer Neuvermessung eine geringere Wohnfläche ergeben, hat dies keinen Einfluss auf die vertraglich vereinbarte Miete. Minderung aus diesem Grund ist ausgeschlossen."

    Bemerkenswert ist der Satz:
    Ausweislich der Pläne beträgt die Wohnfläche ca. 79 qm. Eine Zusicherung der Wohnfläche findet nicht statt.

    Hierbei wurde auf die Grundfläche gemäß Bauzeichnung Bezug genommen. Zur Ermittlung der Wohnfläche ist eine andere Berechnung vorzunehmen. Die Größe der Wohnfläche wurde damit nicht angegeben und auch nicht zugesichert. Somit können Sie auf einer falschen Angabe der Wohnfläche nicht bestehen.

    Da gebe ich Ihnen mal einen Tipp: Gehen Sie mal zur ARGE und fragen nach, wie die geringere Mietzahlung zustandegekommen ist.

    So einfach und simpel geht das.
    Vielleicht war Ihre Wohnung zu groß und hätten eine kleinere nehmen sollen. Aber das hätte man Ihnen bestimmt mitgeteilt.
    Ich werde Ihnen die Gründe nicht aus der Nase ziehen und glaube eher, das die Mietkürzung rechtens ist und die Entlassung ebenso.
    Wie man sich bettet, so liegt man.


    Ich darf Laminat verlegen, dadrunter eine Folie legen, mein Laminat mit Laminatreiniger reinigen. Dies ist doch ein vertragsmäßiger Gebrauch oder nicht?

    Das ist richtig!

    Zitat

    Ich kann doch schließlich nichts dafür, dass Feuchtigkeit durch das Laminat geht und die Farbe vom Logo der Folie abfärbt.

    Nein, Sie können nichts dafür, aber vielleicht der Vermieter oder?
    Ein typisches bundesdeutsches Unschuldsbewustsein wie es im Lehrbuch steht.

    Zitat

    Ich habe in der Hinsicht doch nichts vorsätzliches begangen?

    Unterstellt Ihnen auch niemand.

    Sie brauchen auch hier nicht weiterhin Ihre Unschuld beweisen sondern denken Sie nach, ob Sie auch alles richtig gemacht haben

    Laminat dürfen Sie höchstens mit einen nur ganz wenig angefeuchteten Tuch putzen. Sie haben das nicht gewusst, entbindet das nicht von Ihrer Schuld.


    Mietbeginn ist terminiert auf den 1.9.2012

    Kann ich auf diesen Gründen bassierend das Mietverhältniss Fristlos Kündigen.

    Also mein Neugeborenen Sohn lasse ich da nicht schlafen....
    Zusätzlich befindet sich der Vermieter momentan im Urlaub.

    Wenn Ihnen ein Amtsarzt die Gesundheitsgefährdung bescheinigt, könnten Sie fristlos kündigen, ansonsten nur fristgerecht.

    Bei fachmännisch verlegten Laminatfußboden befindet sich unter dem Laminat eine Dämmmatte. Sie dient als Feuchtigkeitssperre und Trittschalldämmung. Da es sich hier um sehr weiches Material handelt, kann das daraufliegende Laminat eine gewisse "Federung" erzeugen. Inwieweit das übliche Maß bei Ihnen überschritten wird, kann hier nicht beurteilt werden.
    Ich denke eher, der "Fehler" war schon bei Ihrem Einzug da, sie hatten es durch den Umzugsstreß nur nicht sofort bemerkt.
    Das das Federn nächträglich auftritt ist eher unwahrscheinlich.
    Umgedreht könnte ich mir ein Nachlassen des Federungseffektes eher vorstellen.
    Also seine Sie unbesorgt.

    Noch ein Tipp:
    Setzen Sie NIE das Laminat unter Wassereinwirkung, nur ganz wenig feucht wischen und versehentlich verschüttete Flüssigkeit sofort beseitigen.

    Dringt Feuchtigkeit ein, quillt die Unterseite des Laminates und es entstehen Wölbungen. Dann wären Sie auch schadenersatzpflichtig.
    Ich habe diesen Hinweis in meinen damaligen Mietvertrag extra verankert.


    Ich habe an verschiedenen Stellen gelesen, dass der Hauptmieter bezüglich der Höhe der Untermiete freien Spielraum hat und es keine Regelung gibt. Jedoch sollte die Höhe nicht den Betrag überschreiten, den der Hauptmieter zahlt.

    Auf das Gelesene sind wir hier alle gespannt, denn es liegt uns fern Ihnen hier eventuell unrichtige Meinungen zu präsentieren.

    Mir ist unklar, wer jetzt eigentlich der Mieter der Wohnung ist.
    Der Hauptmieter hat die komplette Wohnung an den Untermieter vermietet und wo hat nun der Hauptmieter seine Wohnung?
    Wohnt jetzt also beim Untermieter oder wie?

    Ich kann da nicht mit einer Antwort dienen. Inwieweit das mit den nachfolgend genannten Gesetzestext in Einklang zu bringen ist, ist mir nicht ganz klar.

    § 553 Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte

    (1) Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.

    Von außen mit etwas föhnen bringt nichts. Kommt aber darauf an ob der Zustand schon länger ist.

    Sie haben richtig gehandelt den Vermieter sofort zu informieren, welche Maßnahmen der Vermieter ergreift kann Ihnen schnuppe sein.

    Zitat

    ich hoffe ich erzähle jetzt keinen Quatsch (bin da nicht besonders bewandert), aber bei PE (gelb-grün) kommt ein Signal an und bei braun.

    Bei gelb-grün kommt ein Signal an. Um Himmelswillen, das ist doch der Schutzleiter !

    Zitat

    Wir haben oben alle Kabel gelöst und unten noch einmal an zwei Dräten drangehalten mit nem Durchgangsprüfer, da kam merkwürdigerweise Signal. Also gehe ich davon aus, dass es irgendwo einen Kabelbruch gibt und sich dadurch zwei Kabel berühren, was ich allerdings für unwahrscheinlich halte.

    Also ich stehe gerade Kopf und habe mit oben und unten Orientierungsprobleme

    Es ist reichlich verworren, was sie da berichten.

    Vielleicht hilft es hier weiter:

    Bei Ihnen kommen zwei Strippen aus der Decke, eine braune und eine grün-gelbe (Schutzleiter)

    1. Eine Glühbirne zwischen beide Kabel geschalten, müsste normalerweise brennen. ABER: vorausgesetzt, Sie haben den Lichtschalter auf EIN gesetzt. Ist die Stellung AUS brennt auch die Lampe nicht.

    2.Oder gibt es vielleicht sogar einen Wechselschalter, dann wirds kompliziert.

    Wenn Möglichkeit 1. und 2. ausgeschlossen sind, müssen Sie den Mangel bei der Vermieterin anzeigen. Es wäre dann ein sogenannter verdeckter Mangel, welchen Sie auch im Nachhinein reklamieren können.

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