Die Hausreinigung wird einmal die Woche von der Hausmeisterfirma erledigt, dabei wird nur das Erdgeschoss wo ich wohne gereinigt.Die restlichen Etagen machen die Mieter selbst.
Die Hausverwaltung legt die Gesamtkosten lediglich auf die 2 Wohnungen im Erdgeschoss um, so das ich fast die Hälfte der Gesamtkosten tragen muss. Ist das rechtens?
Wäre interessant zu wissen, warum ausgerechnt im Erdgeschoß durch Firmen geputzt wird und nicht im ganzen Haus. Vielleicht kann man das hier im Forum erfahren![]()
ZitatDarf die Hausreinigung gesondert abgerechnet werden, wenn das eine Tätigkeit ist, die der Hausmeister übernimmt.
Automatisch muß der Hausmeister keine Hausreinigung durchführen. Vielleicht weiß das jemand hier im Forum, wie das bei Ihnen gehandhabt wird.
ZitatDürfen die Kosten die der Verwaltung für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung entstehen, auf die Mieter umlegen?
Ja!