Kündigungsgrund: Unüberbrückbare Differenzen

  • Ich wohne in einem Untermietsverhältnis.
    Vertraglich habe ich die ganze Wohnung gemietet, wohne jedoch mit Hauptmieterin in dieser Wohnung.
    Da wir uns seit Monaten streiten, hat sie mir heute die Kündigung des Mietverhältnisses zukommen lassen.

    "hiermit kündige ich auf Grund unüberbrückbarer Differenzen, das Mietverhätnis mit Ihnen.
    Laut Vertrag ist diese Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten verbunden, das Mietverhältnis endet also am 30.11.2012"

    Des Weiteren, lässt sie ohne meine (schriftliche) Einverständnis ab 01.10.2012 eine Person in das Wohnzimmer einziehen, sodass sie mich ebenfalls in ihrer Kündigung um dessen Räumung bis 01.10. gebeten hat.
    Das darf sie doch ebenfalls nicht, oder?

  • Mir ist unklar, wer jetzt eigentlich der Mieter der Wohnung ist.
    Der Hauptmieter hat die komplette Wohnung an den Untermieter vermietet und wo hat nun der Hauptmieter seine Wohnung?
    Wohnt jetzt also beim Untermieter oder wie?

    Ich kann da nicht mit einer Antwort dienen. Inwieweit das mit den nachfolgend genannten Gesetzestext in Einklang zu bringen ist, ist mir nicht ganz klar.

    § 553 Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte

    (1) Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.

  • Ich bin die Untermieterin.

    Im Vertrag steht:
    § 2- Mietsache
    Vermietet werden die nachfolgend aufgeführten Räume im Haus:
    Ort, Strasse, Nummer, Stockwerk und Wohnungsnummer als Unterwohnung.
    Fogende Räume u Einrichtungen können vom Untermieter mitbenutzt werden: Küche, Bad, Toilette, Wohnzimmer, Keller, Waschküche.
    (Mein Zimmer wurde hierbei nicht aufgeführt.)

    Die Hauptmieterin wohnt ebenfalls in dieser Wohnung, in einem der drei Zimmer.

  • Vielleicht können Sie mir folgende Frage beantworten.

    Was ist IHNEN untervermietet worden.Mein Zimmer wurde hierbei nicht aufgeführt.

    Was soll das den nun wieder?

    Wenn Sie nicht in der Lage sind, hier eindeutig und verständlich zu antworten, werde ich mich nicht länger zum Affen machen!

  • Hallo Ebby,

    Deine Formulierung lässt auch Streit aufkommen...:

    "Vertraglich habe ich die ganze Wohnung gemietet, wohne jedoch mit Hauptmieterin in dieser Wohnung. Ich bin die Untermieterin.
    Im Vertrag steht:
    § 2- Mietsache
    Vermietet werden die nachfolgend aufgeführten Räume im Haus:
    Ort, Strasse, Nummer, Stockwerk und Wohnungsnummer als Unterwohnung."
    Was bedeutet Letzteres?

    "Fogende Räume u Einrichtungen können vom Untermieter mitbenutzt werden: Küche, Bad, Toilette, Wohnzimmer, Keller, Waschküche.
    (Mein Zimmer wurde hierbei nicht aufgeführt.)"
    Das ist korrekt, denn Dein gemietetetes Zimmer "darfst" Du ja sowieso benutzen...:cool:

    "Die Hauptmieterin [also Deine Vermieterin] wohnt ebenfalls in dieser Wohnung, in einem der drei Zimmer."
    OK.
    Ich halte die von ihr genannten Kündigungsgründe für nicht stichhaltig und ausreichend für eine Kündigung, mal grundsätzlich.
    Wichtig könnt evtl. sein, OB Du möbliert wohnst. Und?

    PS: Ach ja, Crosspostings... ;-))

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (29. August 2012 um 22:04)

  • Ich habe genau das aus dem Vertrag abgeschrieben, was drin steht.
    Mein Zimmer wurde dort nicht aufgeführt.

    Die Frage mit der weiteren Person die einziehen soll, ist für mich nachrangig.

    Wichtig wäre für mich zu wissen, ob sie mir mit der Begründung: Unüberbrückbare Differenzen ordentlich kündigen kann und ob ich ein Widerspruchsrecht als Untermieter habe.

    Ich wollte Ihnen nicht den Eindruck vermitteln, Sie zum Affen zu machen zu wollen!!!

  • Hallo Berny,

    nein ich wohne nicht möbliert. Die meisten Möbel dieser Wohnung stammen von mir.

    Was Unterwohnung bedeutet, weiß ich ehrlich gesagt nicht.
    Den Mietvertrag haben wir im Schreibwarenladen gekauft und dann nur noch ausgefüllt.

    Einmal editiert, zuletzt von Ebby (29. August 2012 um 22:07)

  • Hallo Berny,
    nein ich wohne nicht möbliert. Die meisten Möbel dieser Wohnung stammen von mir.


    Dann kann ich nicht erkennen, dass die Kündigung wirksam ist. Dein Zimmer ist doch wohl (zuverlässig) abschliessbar?
    Ich würde der Kündigung widersprechen und um Mitteilung einer Rechtsgrundlage bitten.

  • Ja mein Zimmer ist zwar abschließbar, jedoch habe ich zwei Katzen die durch die Wohnung streunen und kann deshalb mein Zimmer nicht (ab-)schließen.

    Sie schrieb auch: "Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung bis 31.08.2012."
    Auf die Bitte muss ich doch auch in keinsterweise eingehen?
    Ich meine damit, ich muss meinen Widerspruch doch nicht binnen zwei Tagen geltend machen müssen. Mir ist nämlich eine Widerspruchsfrist von zwei Wochen geläufig.


    Vieeelen herzlichen Dank, Berny für deine Geduld mit nem mietrechtsfremden Küken :)

  • Ebby:

    "mein Zimmer ist zwar abschließbar, jedoch habe ich zwei Katzen die durch die Wohnung streunen und kann deshalb mein Zimmer nicht (ab-)schließen."
    OK.

    "Sie schrieb auch: "Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung bis 31.08.2012."
    Auf die Bitte muss ich doch auch in keinsterweise eingehen?"
    Richtig.

    "Ich meine damit, ich muss meinen Widerspruch doch nicht binnen zwei Tagen geltend machen müssen."
    Nein, etwas Unwirksamen braucht man noch nicht mal zu widersprechen.
    Anders wäre es bspw. mit Bescheiden von Behörden, welche i.d.R. immer eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei haben.

    "Vieeelen herzlichen Dank, Berny für deine Geduld mit nem mietrechtsfremden Küken :)"
    Gerne...;)

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