Beiträge von Kolinum

    BGB § 559 b Geltendmachung der Erhöhung, Wirkung der Erhöhungserklärung

    (1) 1 Die Mieterhöhung nach § 559 ist dem Mieter in Textform zu erklären. 2 Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr die Erhöhung auf Grund der entstandenen Kosten berechnet und entsprechend den Voraussetzungen der §§ 559 und 559 a erläutert wird.
    (2) 1 Der Mieter schuldet die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Monats nach dem Zugang der Erklärung. 2 Die Frist verlängert sich um sechs Monate, wenn der Vermieter dem Mieter die zu erwartende Erhöhung der Miete nicht nach § 554 Abs. 3 Satz 1 mitgeteilt hat oder wenn die tatsächliche Mieterhöhung mehr als 10 vom Hundert höher ist als die mitgeteilte. (3) 1 Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Warum schreiben Sie das nicht gleich so?
    Hätte meine Kritik erspart. Sie müssen sich bei Ihrer Fragestellung auch fragen, was der Gegenüber überhaupt verstehen soll bzw. was ihm eventuell zugemutet wird.

    Der Zeitraum 1.12. - 31.12. wurde richtig abgerechnet. Allerdings zu welchen Werten ist hier unklar.
    Klar ist der Wert bei elektronischen Zählern.
    Der Wert des gesmten Vorjahresverbrauch wird ein Jahr lang gespeichert, sodass der Ableser innerhalb des gesamten Folgejahres den Wert des Vorjahres ablesen kann. Soweit OK.
    Zu prüfen wäre allerdings welcher Verbrauchswert für Sie im Monat Dezember 2011 in Anrechnung gebracht wurde.
    Eine Abrechnung für 2012 kann Ihnen garnicht erstellt worden sein, da diese erst zu Ende des Abrechnungszeitraumes überhaupt möglich ist.
    Vielleicht handelt es sich hier auch nur um einen Tippfehler.


    .... hat der Vermieter, der die Tierhaltung mit nem schlichten "Nein" abgelehnt hat schlechte Karten. Dann hätte er ja von vornherein im MV die Tierhaltung verbieten können.

    Ein Passus im Mietvertrag, das eine Tierhaltung generell der Erlaubnis bedarf, wurde vom BGH kassiert.
    Der Grund hierfür wäre, das damit eine Kleintierhaltung ebenfalls der Genehmigung bedurft hätte. Diese ist aber erlaubt.
    Nun aber daraus eine generelle Genehmigung auch für Katzen und Hunde herzu zu interpretieren, halte ich für sehr gewagt. Es muß auch auf eine eventuelle Genehmigung im Mietvertrag nicht hingewiesen werden(siehe meinen ersten Beitrag).
    Sie sollten Sie Ihre Meinung mit Hinweisen zur Prüfung darlegen.
    Aber keine Urteile von Kreis und Bezirksgerichten.

    Ich muß mich zu diesem Thema auch noch äußern.

    Ich hatte vor Jahren ebenfalls eine Wohnung angemietet, bei welchen die Anschlußdrähte frei aus der Wand hingen. Allerdings dann beim Auszug auch keine Probleme.
    Ich wollte nur darauf hinweisen, das es nicht so ungewöhnlich ist.

    Die Nachforderung wäre dann berechtigt, wenn es sich um einen verdeckten Mangel handelte.

    Wie in einer leeren Wohnung diese losen Drähte bei der Abnahme übersehen werden konnten, bleibt mir wieder rätselhaft; wie auch schon in einem anderen Beitrag dieser Person Ungereimtes zutage trat.

    Da haben Sie ein Problem.
    Versuch einer logischen Erklärung:

    Der defekte Thermostatkopf könnte nur 2 Fehler aufweisen:

    1. Er öffnet nicht richtig und würde nur wenig Wärme in den Heizkörper lassen. Da der Heizkörper nie richtig warm wurde, wäre das eine mögliche Erklärung. In diesem Fall hatte aber Ihr Heizkostenvewrteiler auch nur die reduzierte Wärmemenge gemessen. Wie sollte dann aber der enorme Verbrauch entstanden sein.

    2. Das Ventil ließ sich nicht schließen, dann wäre immer die volle Wärmeleistung geliefert worden. Wie das mit den lauwarmen Heizkörper zu begründen ist, kann ich nicht nachvollziehen.

    Eine 3. Möglichkeit wäre noch die Luft im Heizkörper, das die heizung nicht richtig warm wurde. Es wurde aber alles geprüft und keine Fehler festgestellt.

    Die Ungereimtheit, das bei einem lauwarmen Heizkörper der Wärmemesszähler voll Bulle registriert, wäre nur dann zu erklären, das der Zähler defekt war.
    Genau das kann es aber wiederum nicht gewesen sein, das Sie erklärten, das beim wechseln des Thermostates der Fehler behoben war.

    Die Beweisführung, aufgrund Ihrer Erklärung, ist für mich nicht nachvollziehbar und steht auf sehr tönernen Füßen.
    Noch ein Rat: Sie können hier alles Mögliche erzählen. Wir können immer nur von dem Berichteten unsere Schlüsse ziehen. Wenn Sie sich selbst in die Tasche liegen, müssen SIE davon leben, nicht die Forumgemeinde

    Also wenn Sie die Wohnung nutzen und Miete zahlen liegt damit eine Willensübereinstimmung vor. In diesem Fall hätten Sie einen mündlichen Mietvertrag. Für solch ein Konstrukt gelten die gleichen Regeln wie für einen normalen unbefristeten Mietvertrag.
    Die Form der Begleichung der Miete haben Sie auch in diesem Fall vereinbart. Eine Barzahlung ist nicht ungesetzlich und war früher die Normalität. Die Gründe des Vermieters hierzu sind für Sie uninteressant.
    Eines sollten Sie aber auf jeden Fall tun: sich den Betrag bei Zahlung quittieren lassen. Keine Quittung einfordern, wäre das Dümmste was Sie tun könnten.


    Hey Leute,

    Das mag bei Ihresgleichen als schick gelten, bei älteren Menschen eher als ungehobelt.

    Zitat

    Das trifft mich als arme Studentin schwer, zumal ich ohne die Heizung im Winter eingehe.

    Die Entscheidung, ob Feuertod oder Wassertod ist nicht immer leicht.

    Zitat

    Ich wohne seit August 2011 hier und bei der Schlüsselübergabe wurde mir versichert, dass die Nachbarn unter und neben mir im Winter schön mitheizen.

    Sie sind bestimmt ein gläubiger Mensch.

    Zitat

    ..... da war nämlich der Heizkörper lauwarm und alles darunter kalt.


    Wenn Sie damit den unteren Teil des Heizkörpers meinen, wäre der Körper mal zu entlüften, dann muß und würde auch der Körper wieder in der vollen Gänze warm werden.
    Prüfen Sie das mal!

    Zitat

    Lange Rede, kurzer Sinn


    endlich gehts los.

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    November bis März fast permanent laufen zu lassen, da ich hier sonst einfach erfroren wäre.


    Sie wären mit Garantie nicht erfroren, da Ihre Großmutter deren Urahnen zuvor wußten, wie man nicht erfriert.

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    ....dann bin ich überraschenderweise ziemlich schnell gesundheitlich angeschlagen gewesen.

    Da hat Mutti das Ei ein wenig zu früh aus dem Topf genommen.

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    Habe heute mit der Verwaltung telefoniert, die offenkundig desinteressierte Frau meinte, ich kann ja ein Gutachten anfordern, wenn ich der Meinung bin, die Isolierung oder die Heizung wäre nicht in Ordnung. Falls dann aber alles stimmt, bleib ich natürlich auch auf diesen Kosten sitzen.


    Richtig

    Zitat

    Kann mir jemand nen konstruktiven Rat geben?

    Ja, also prüfen Sie das mal mit der Entlüftung.

    Sie sind schon richtig hier.

    Kleintierhaltung bedarf keiner Erlaubnis.
    Bei Katzen, Hunden und größeren Tieren ist die Erlaubnis vorher, wie Sie schon richtig erkannt gaben, einzuholen.

    Der Vermieter muß für das Verbot keine Begründung abgeben. Er muß das auch nicht explizit im Mietvertrag besonderes verbieten.
    Ein Mietvertrag, in welchen man alles Unerlaubte gesondert aufführen müsste, würde leicht mehrere hundert Seiten umfassen.
    Daran zweifeln Sie wohl selbst auch.

    Schlechte Menschen könnte sogar mutmaßen, das Ihre Bekannten das Tier bewußt, trotz Kenntnis des Unerlaubten, angeschafft haben um den Vermieter vor vollendete Tatsachen zu stellen. Ich würde nachträglich keine Erlaubnis erteilen.

    Das ist eine typische Beweisnot. Bei Verkehrsunfällen geschieht oft ähnliches und hier entscheiden dann die Richter auf 50/50.

    Versuchen Sie es mit einer salomonischen Entscheidung. Ich habe in einem ähnlichen Fall so gehandelt.
    Andernfalls bleibt Ihnen nur eine Kriegserklärung.

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