Nachzahlung Übergang 2011-2012

  • Guten Morgen Leute.

    Ich hab da mal eine Frage zu meiner Nachzahlung, ich verstehe das ganze nicht so wirklich. Am 1.12.2011 bin ich in meine neue Wohnung eingezogen. Zum 15.02.2012 kam ein Mann der Firma XXX zum Ablesen der Warm-, Kalt- und Heizungswerte. Vor ein paar Tagen bekam ich einen Brief zur Nachzahlung.

    So. Aufgeführt von der Firma XXX ist der Zeitraum 1.12.2011 - 31.12.2011, da ja der 1.01.2012 als Stichtag gilt.
    Es wurden für den Zeitraum 1.12.2011 - 31.12.2011 die Werte von 1.12.2011 - 15.02.2012 zur Nachzahlung dargestellt. Ersichtlich auf meiner Rechnung ist jedoch kein Wert vom Ablesedatum im Februar.

    Somit muss ich nun für 2,5 Monate nachzahlen, kann das sein? Die aufgeführten Werte sind auf jeden Fall für 2,5 Monate, da ich wohl kaum 9.000 Liter in einem Monat (Singlehaushalt) verbauche. Abgezogen wurde nur eine Vorauszahlung die ich jeden Monat tätige und zwar die vom Dezember. Gleicht sich das denn wieder aus? Müssten die mir nicht noch für 1,5 Monate die Vorauszahlung abziehen?
    Müsste jetzt knapp 100 € nachbezahlen für 1 Monat (eigentlich 2,5).

    Mir ist klar, dass keine Firma in ganz Deutschland gleichzeitig zum 1.01. ablesen kann.

    Vielleicht kann mir das jemand erklären, ich verstehs nicht so ganz... :confused:

    Danke schonmal im voraus.

    Gruß,

    Oftersheimer

  • Und die Antwort des Vermieters lautete: ????????????????????????
    Fragen Sie gefälligst erst mal den Verursacher der Rechnung.
    Wieso kommen Sie überhaupt zu der Annahme das hier völlig unbeteiligte Leute Ihnen eine Erklärung abgeben sollen?

  • Die Antwort meines Vermieters lautet: Er fragt bei Firma XXX nach, was er auch getan hat. Es kam eine Korrigierte Abrechnung zurück, die nochmals um ein paar Euro teurer war. (Schätzwerte wurden in richtige Werte geändert)
    Das war allerdings nicht das, wonach ich gesucht hatte.

    Bei der Firma XXX hatte ich auch schon angerufen. Die Frau am Telefon war total überfordert und hat mich weitergeleitet. Ein Mann sagte mir schließlich, dass sich alles wieder am Ende des Jahres ausgleichen würde. Eine detaillierte Erklärung konnte er mir (oder wollte) nicht geben.

    Eventuell ist das bei mir ja kein Einzelfall, sodern die Regel und ich verstehe die Zusammensetzung einfach nicht. Ich möchte lediglich wissen, ob sich eine Rechnung zwischen Wohnungseinzug und Ablesedatum zusammensetzt und nicht zwischen Einzug und Jahresende. Deshalb brauchen sie nicht so aufbrausend zu antworten, schließlich suche ich nach einer Erklärung.

    Übrigens: Fragezeichen sind keine Rudeltiere :rolleyes:

  • Warum schreiben Sie das nicht gleich so?
    Hätte meine Kritik erspart. Sie müssen sich bei Ihrer Fragestellung auch fragen, was der Gegenüber überhaupt verstehen soll bzw. was ihm eventuell zugemutet wird.

    Der Zeitraum 1.12. - 31.12. wurde richtig abgerechnet. Allerdings zu welchen Werten ist hier unklar.
    Klar ist der Wert bei elektronischen Zählern.
    Der Wert des gesmten Vorjahresverbrauch wird ein Jahr lang gespeichert, sodass der Ableser innerhalb des gesamten Folgejahres den Wert des Vorjahres ablesen kann. Soweit OK.
    Zu prüfen wäre allerdings welcher Verbrauchswert für Sie im Monat Dezember 2011 in Anrechnung gebracht wurde.
    Eine Abrechnung für 2012 kann Ihnen garnicht erstellt worden sein, da diese erst zu Ende des Abrechnungszeitraumes überhaupt möglich ist.
    Vielleicht handelt es sich hier auch nur um einen Tippfehler.

  • Hallo Oftersheimer,
    da Sie als Stichtag den 01.01.2012 erwähnt haben, kann davon ausgegangen werden, das der Abrechnungszeitraum gleich Kalenderjahr ist. Das bedeutet, das i.d.Regel keine Abrechnung innerhalb des Abrechnungsjahres erfolgt, sondern erst nach Ende des Abrechnungsjahr. Das ist sowohl bei Betriebskostenvorauszahlungen als auch bei Heizkostenvorauszahlungen.
    Wenn Sie im Dezember 2011 eingezogen sind, dann ist in der Regel auch das Abrechnungsjahr Ende Dezember 2011 zu Ende. (gleich Kalenderjahr)
    Die Werte sollten dann auch nur von Dezember in der Abrechnung von 2011 sein. Wenn eine vor Ort Ablesung notwendig ist, so ist die Abrechnungsfirma bzw. Ihr Vermieter dazu angehalten die Werte der anderen Monate nicht mit aufzulisten. Siehe auch § 9a Abs.1 HeizkV

    Fazit: Die Zeitraum für die Abrechnungspflicht bzw. das Ablesen der Verbrauchseinheiten Ihrer Heizung ist mit gut zwei Monaten bei einen Abrechnungszeitraum gleich Kalenderjahr zu lange. Hier ist in der Regel eine Schätzung für den Monat Dezember 2011 notwendig.

    Tipp: Wenn Sie bis mind. Dezember 2012 in Ihrer Wohnung wohnen bleiben, dann achten Sie besonders auf den Abrechnungszeitpunkt und den Werten der nächsten Heizkostenabrechnung.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Danke euch beiden für eure Hilfe.
    Ich habe nun der Firma eine E-Mail geschrieben und um Stellungnahme gebeten. Wird mir hier keiner Antworten, versuche ich es erneut mit einem Anruf.

    Gruß,

    Oftersheimer

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