Beiträge von Kolinum

    Richtig lesen:

    Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt ferner vor, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört,.....

    Die Mitbewohner in der WG sind im Verhältnis zu Ihrer Schwester KEINE Vertragspartei, sonden bilden eine gemeinsame Vertragspartei.

    Mit Mietrecht hat also die Entfernung der Küche nichts zu tun. Eine mögliche Auseinandersetzung kann nur auf zivilrechtlichen Wege erfolgen

    Es handelt sich hier um eine individuelle Vereinbarung mit sehr eindeutigen Wortlaut: Diese hat mit der sogenannten "Fristenregelung" des BGH nichts zu tun. Nur wenn eine solche Gegenstand eine Formularmietvertrages wäre, könnten Sie besenrein ausziehen.
    Das sehe ich aber in diesem Fall nicht so.

    Ich stimme Vermieter zu:
    Zur Trinkwasserkontrolle.

    Wieder eines dieser nutzlosen Gesetze, welche dazu noch in völlig unqualifiziert Form erstellt wurden.
    Die Betriebskostenverordnung in der jetzigen Fassung läßt eine Umlegung der dadurch entstehenden Kosten auf die Mieter nicht zu.
    Da wird wahrscheinlich der BGH diesen Murks erst wieder gerade rücken müssen.


    ..... habe ich Mitte August meinen Mietvertrag mit der Alten gekündigt. Im Vertrag steht keine Frist also denke ich mal die gesetzliche gilt (drei Monate zum Monatsende, oder?).

    Richtig; das wäre dann der 30. November

    Zitat

    Diese wurde übrigens bereits geräumt, gestrichen und gestern von einer Putzkraft des Vermieters gereinigt.
    Darf er das einfach so machen?

    Wie kommt Ihr Vermieter eigentlich in Ihre gemietete Wohnung?
    Ohne offizielle Beendigung (auch vorzeitig) sind Sie bis zum Ende der Kündigungsfrist für das gemietete Objekt rechtlich verantwortlich. Das das mit dem Nachmieter nun schief gelaufen ist, müssen Sie nun leider selbst verantworten

    Was wollen Sie eigentlich noch bis zum Jahresende mit dem Garten anfangen. Sind Sie froh das das Land schon jetzt weggeht, so könnte ein Aufhebungsvertrag zu einem früheren Zeitpunkt sogar noch vorteilhaft sein, wegen eingesparter Pacht.
    Aber bei vorzeitiger Beendigung eine Aufhebungsvereinbarung mit dem Pächter machen, nicht den Makler.

    Wenn Sie bewußt eine Wohnung anmieten um den Vermieter im Nachhinein wegen Mangels die Miete teilweise zu prellen, haben Sie rechtlich keine Chance.

    BGB § 536 b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

    Na, dann vielleicht hier:

    BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    Der letzte Satz bezieht sich auf sogenannnte Krümelkacker.


    .... ein einzelnes Zimmer tagesweise unterzuvermieten.
    Muss ich das dem Vermieter sagen weil er mir sonst später den Mietvertrag kündigen könnte?

    Das riecht stark nach gewerblicher Untervermietung. Ein Erlaubnis des Vermieters brauchen Sie in jedem Fall.

    Zitat

    Auf die Frage weshalb ich eine so große Wohnung für mich alleine brauche könnte ich sagen, dass mein Vater öfter geschäftlich in Berlin ist und dann das Gästezimmer benutzen würde.

    Und der "Vater" erscheint dann immer in veränderter Gestalt?!

    Zitat

    Ich weiß es ist nicht so toll gleich am Anfang zu lügen aber ich möchte die Wohnung unbedingt und möchte vermeiden, dass der Vermieter wegen etwas Bedenken haben könnte.

    Nichts ist so fein gesponnen, das man es doch irgendwann sehen kann.

    Zitat

    Wenn die Wohnung 1,2k€ kostet, reicht es dann aus wenn er Brutto 4k€ verdient und das schon ewig bei nem großen Unternehmen und meine Mutter auch arbeitet?

    Die neue Währungseinheit k€, ich denke, soll tausend Euro heißen, ist für mich völliges Neuland.
    Ich werde nicht mehr von tausen Dingen sprechen, eher denn von Kilodingen. Innovationen sind in.

    Zitat

    Bin schon 23 und fange erst jetzt an zu studiern, muss ich das dem Vermieter sagen oder kann ich behaupten, ich studier bereits seit ich 20 bin und mach grad meinen Master?

    Besser: angehender Doktorand.

    Zitat

    Wie beliebt sind Studenten eigentlich bei Vermietern?


    Das kommt auf den Charakter an. Dazu zählt bestimmt auch Ehrlichkeit.

    Zitat

    Kann man häufig noch verhandeln wenn man mehrere Monatsmieten im Voraus zahlt?

    Verhandeln ist immer gut. Für Geld sind Rafkes unter den Vermietern zu allem bereit. Verhandeln Sie mit Geschick und vergessen Sie nicht allzu auffällig mit ein paar Kilo Geld zu winken.

    Juristisch gibt es nur die Möglichkeit eine Vereinbarung mit dem anderen Vertragspartner zwecks einer kürzeren Kündigungszeit zu erzielen.
    Tricks hierzu gibt es, außer Vertragsbruch, keine.
    Eine angemietete Wohnung ist keine Wegwerfwindel oder kann bei Nichtgefallen nicht einfach zurückgegeben werden.

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