Abmahnung mit Androhung einer Kündigung

  • Hallo

    Hier schildere ich mal mein Problem.
    Ich wohne mit meinen beiden Kindern 7&6 in einem Haus in der 2.Etage.
    Im Erdgeschoss wohnt der Vermiter mit seiner Frau. Im 1.Stock steht eine Wohnung leer und eine weitere wird zum 1.10. neu vermietet.
    In der 2.Etage bewohne ich mit meinen Kindern alleine unsere Wohnung.
    Das Haus ist BJ. 1930 und in unserer Wohnung sind alte schwere Türen und wackelige Holzfussboeden verbaut.

    Nun bekomme ich wegen Ruhestoerung eine Abmahnung:

    Sehr geerter Herr XXXXXX,

    Leider haben bisher mündliche Ermahnungen , wegen Lärmbelästigung nichts gebracht.
    Insbesondere das Türen zuschlagen, ob Aussentür, Wohnungstür oder Innentüren , allesamt ist für uns unerträglich. Ebenso sollte das springen im Treppenhaus unterbleiben.

    Das Toben und Springen in der Wohnung, muss insbesonders in den Abendstunden unterbleiben.

    So wie sich das anhoert, haben Sie unter den Stühlen und dem Tisch, keine Filzgleiter. Wir werden fast jeden morgen , gegen 4Uhr30 vom Geschiebe wach. Bitte ändern Sie das.

    Im Interesse des Hausfriedens, bitte ich Sie und ihre Familie um mehr Rücksichtnahme. Es täte uns Leid, sollten wir uns wegen des Lärms von Ihnen trennen müssen!
    Zumal die Wohnung unter Ihnen, ab dem 1.Oktober wieder vermietet ist.

    P.S. Die Türen müssen beim zumachen angehalten werden. Nicht einfach zuschlagen.


    Soviel vom Vermieter.

    Dazu von mir.
    Wenn ich durch die Wohnung gehe dann ist das durch den alten Holzfussboden schon sehr laut.
    Und die Kinder Toben auch in der Wohnung aber ca. 19Uhr 30 ist Bettzeit und dann ist Ruh. Am Wochenende dürfen sie bis 10. Ich kriege sie nicht leiser. Alle 14 Tage kommt mein 2Jähriger Sohn zu uns der durch sein Alter und gerenne hier schon sehr viel Krach macht.
    Die schweren Türen lassen sich von Kinderhand nun mal nicht geräuschloss schliessen u.s.w.

    In den Morgenstunden mache ich mich fertig für die Arbeit und meine Metallstühle haben Kunststofffüsse verbaut. Der Küchenboden ist gefliest.

    Na das wars erstmal. Kann mir jemand mal Tipps zu meinem Recht geben oder bin ich ihm voellig ausgeliefert?

    Danke
    Jürgen

  • Normale Wohngeräusche müssen die Mitbewohner hinnehmen.
    Was in Ihrem konkreten Fall noch zu Wohngeräuschen gehört oder nicht, kann hier von Außenstehenden nicht beantwortet werden. Ebensowenig kann Ihnen Absolution erteilt werden. Das können Sie nur vor Ort klären.

  • Was sind Wohngeräusche?
    Ein Kind von 2Jahren welches durch die Wohnung tapst?
    2-3 6-7Jahrige die mal Toben?
    Wenn ich mal Nachts zur Toilette muss und über den schlechten Boden gehe?
    Ein Kind welches die Tür zufallen lässt?
    Die benutzung eines Stuhl´s ?
    Ich stelle mir eher die Frage ob der Kastenn hier nicht voellig Baufällig ist und zumindest der Boden Sarniert werden muss?

    Gruss

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