Hallo,
kann mir wirklich keiner von euch etwas dazu sagen?
Grüße
Ich wollte schon, aber Ihr vorlautes Maul hat mir den Mund verstopft.
Hallo,
kann mir wirklich keiner von euch etwas dazu sagen?
Grüße
Ich wollte schon, aber Ihr vorlautes Maul hat mir den Mund verstopft.
Der Vermieter muß Ihnen bei der Wohnungsübergabe die Chance zur Verbesserung der Schönheitsreparatur geben.
Tut er das nicht, müssen Sie nicht zahlen.
Wenn das ein Malerbetrieb macht, sind sie schnell einige tausend € los.
Darüber müssen Sie nun schnell entscheiden.
Sie übergeben die Kündigung bis spätestens morgen unter Zeugen dem Vermieter oder in seinen Briefkasten.
Eine andere Zustellmöglichkeit bis morgigen Tag sehe ich nicht oder aber es verzögert sich um einen Monat.
Schalten Sie einen Rechtsanwalt ein. Mieterschutzbund hat nur beratende Funktion.
Ich denke, das die Versicherung den Zeitwert richtig geschätzt hat.
Einen normalen Fußbodenverschleiß hat der Vermieter zu tragen.
Das Wort "verlebt" deutet das schon an.
Der Einsatz eines Rechtsanwaltes könnte sich durchaus lohnen.
Dann ziehen Sie die Betriebskostenverordnung zu Rate, ebenso die Heizkostenverordnung.
Ist es nicht ausreichend wenn NUR ich diese Selbstauskunft ausfülle? Und kann ich den Mietvertrag nicht auch alleine unterschreiben?
Das entscheidet allein der Vermieter. Beantworten Sie die Fragen zur Selbstauskunft wahrheitsgemäß.
Vermeiden Sie negative Auskünfte, sofern nicht danach gefragt wird.
Behalten Sie eine Kopie der Selbstauskunft
Da sollten Sie ein ganz klein wenig deutlicher werden.
Leider nein.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet Ihnen eine schnelle Internetleitung zur Verfügung zu stellen. Sind Sie froh, das Sie überhaupt eine solche in Ihrer Wohnung haben.
Rechtlich wäre eine Kündigung möglich. Inwieweit aufgrund der kurzfristigen Nutzung durch Sie nachfolgend genannter Link für Sie in Anwendung kommt, kann letztendlich nur ein Gericht entscheiden.
Kurz und gut:
Die Nachzahlung bei den Betriebskosten ist keine Mieterhöhung.
Hierbei handelt es sich um diverse Betriebskosten sowie Verbrauchskosten, welche für den Unterhalt und den Betrieb der Wohnanlage zu leisten sind.
Der Zeitraum der letzten Mieterhöhung würde also 3 Jahre betragen und ist demnach rechtens.
Ausführliches lesen Sie auf dieser Web-seite ganz oben links unter MIETE
Wenn der Kabelanschluß nach Bezug der Wohnung im Gebäude installiert wurde und Sie der Nutzung widersprochen haben, brauchen Sie die Gebühren nicht zu zahlen. Der Vermieter kann Ihren Wohnungsanschluß totlegen. Die Installation in Ihrer Wohnung müssen Sie aber dulden, was Sie auch getan haben.
Widersprechen Sie also dem Posten in der Rechnung.
Zitat1. Mein Geld zurück zu bekommen?
Da können Sie ihn auffordern zu zahlen oder nehmen Sie einen Anwalt zu Hilfe
Zitat2. Was kann ich machen, weil er dieses Jahr zu spät dran ist?
Wenn Sie damit die Abrechnung für das Kalenderjahr 2011 = Abrechnungsjahr meinen, müssen Sie sich noch bis zum letzten Dezembertag 2012 gedulden.
Die Kündigung der ausgezogenen Person ist ungültig. Der gemeinsame Vertrag ist nur gemeinsam zu kündigen.
Damit ist Ihr Problem kein mietrechtliches zwischen Vermieter und Ihnen, sondern ein zivilrechtliches zwischen Ihnen und der ausgezogenen Person. Sie haften aber dennoch gegenüber den Vermieter als Gesamtschuldner.
Zu dieser umfangreichen Problematik ziehen Sie am besten einen Anwalt zu Rate.
Ihr Ansinnen überschreitet leider den Rahmen des hier Erlaubten.
Punkt 5.4. läßt eine Veränderung der Fristen zu.
Die vorher genannten Fristen sind lediglich als Richtwerte zu betrachten, welche je nach Erhaltungszustand sogar erheblich abweichen können.
2 Drittel billiger als vergleichbare Wohnungen. Da ist schon ziemlich heftig! Finger weg! Um hier ein Schnäppchen zu machen müßten Sie auf tausend Dinge achten. Schon ein kleine Fehler kann sehr teuer werden.
Die Mietverträge und Mietverhältnisse der anderen Mitmieter im Haus sind für Sie tabu.
Der eine Wert ist ja ein Datum, das nächste glaube ich der Wert zur letzten Ablese und der dritte ist der Zählwert, der zunimmt, wenn man heizt.
Richtig!
ZitatUnd dieser nimmt ständig zu (ca. 1 Einheit pro Tag).
Bei zugedrehter Heizung darf der Zähler nicht weiterzählen
Bei den Betriebskosten hat der Vermieter nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot zu handeln. Inwieweit das in diesem
Falle noch den Rahmen einhält, kann hier nicht beurteilt werden.
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