Gastherme 30 Jahre alt

  • Hallo an alle,

    ich habe heute nach reperatur meiner Gastherme vom Hausmeister erfahren, dass meine Wohnung eine der einzigen ist mit noch so einer alten Gastherme. Bei fast allen anderen Wohnungen in diesem Gebäude (alles ein Vermieter) sind modernere Thermen verbaut.

    Jetzt meine Frage: Ist der Vermieter verpflichtet eine Therme auszutauschen, wenn diese zwar funktioniert, aber bei weitem nicht die Effizienz hat wie Modernere? Schornsteinfeger sagt leider auch, dass die Werte alle iO sind.

    Würde mich sehr über Hilfreiche Antworten freuen :)

  • Danke für die schnelle Antwort!

    Aber nochmal zu den Gasthermen der anderen Bewohner. Wenn ich jetzt herausfinden sollte, dass die anderen Mieter bei gleichen Mietkosten eine bessere Therme haben, was wäre dann? Dann hätte ich ja einen Nachteil gegenüber den anderen durch die vermutlich höheren Heizkosten, auf Grund des niedrigeren Wirkungsgrades der Therme.

  • Hallo Jüün,
    man kann davon ausgehen das Sie die Wohnung so mit dieser Gastherme gemietet haben. Soland diese noch ordnungsgemäß und "rechtlich" funktioniert kann es für Sie schwer werden auf eine "neue" zu bestehen. Dazu ist der Vermieter in der Reglen nicht verpflichtet.

    Tipp. Such Sie das Gespräch mit den Vermieter. Da kann man event. über eine Moderniesierungsumlage etwas regeln. Da ist aber für den Mieter oftmals nicht kostengüngstig. (11% der Gesamkosten auf Ihre Jahresnettomiete!)

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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