Beiträge von Kolinum

    Mein Stinkefinger gleich noch dazu. Beim Betreiben des Trockungsgerätes ist in der Regel ein Zwischenzähler zu schalten.
    Besser ist es aber, wenn Sie den Zählerstand, für die Dauer Ihrer Abwesenheit notieren. Für die Reparatur der Räume wird auch noch weiterer Strom bverbraucht(Geräte, Licht).

    BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    BGB § 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
    (1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
    (2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
    1. dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,

    Allerdings hätten Sie sich vor der Kündigung nochmals genau nach der endgültigen Fertigstellung der neuen Wohnung erkundigen müssen und sich letztendlich den Einzugstermin verbindlich bestätigen lassen müssen.

    Der Passus: .....das der Eigentümer sich vorbehält den Einzugstermin aufgrund von Bauverzögerungen zu verschieben und dafür nicht haftet oder ähnliches. hätten Sie beachten müssen

    also befindet sich der Mieter bereits am 16. im Zahlungsverzug, wenn die Miete am 15. nicht eingegangen ist und kann dann abgemahnt werden, oder?

    (2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
    1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,

    Wenn kein anderer Termin vereinbart ist, gilt der 3. Werktag, ansonsten der vereinbarte Termin.

    BGB § 286 - Verzug des Schuldners

    (1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.

    (2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
    1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,


    Ich habe gestern meine Betriebskostenabrechnung erhalten,wir dürfen den Betrag in höhe von 514€ :mad: nachzahlen!
    Wieso???

    Nun halten Sie mal die Luft an uznd lesen Sie Ihr Geschriebenes nochmal in Ruhe durch. Da werden Sie merken, das diese Frage, einfach an fremde Menschen gestellt, absurd ist.

    Zitat

    Dies ist die Abrechnung vom 01.01.2011 - 31.12.2011

    Wo bitte, ich sehe keine.

    Zitat

    Und in diesem Jahr habe ich angeblich 77Kubikmeter Wasser verbraucht??? Ich lebe nur mit meinem Mann zusammen, dass kann doch garnicht stimmen!

    Erwarten Sie jetzt hier, das wildfremde Menschen Ihnen unbesehen zustimmen?

    Zitat

    Vielleicht könnt ihr mir ein paar antworten geben!

    Wenn Sie jetzt noch der Anworten wegen die beleidigte Leberwurst spielen, kann man zun Ihrer Geisteshaltung nur nicht gratulieren

    Bei uns wurde eine Modernisierung der Kabelanlage im Haus durch den Kabelbetreiber vorgenommen. Die Kosten der Modernisierung trug die Kabelfirma. Wichtig ist, das Sie die Dienste in bisheriger Form weiter nutzen können (dafür bezahlen Sie die Gebühr in den Nebenkosten).
    Durch eine Modernisierung wird die bestehende Anlage den modernen Ansprüchen gerecht (ist eine Frage des technischen Fortschrittes)und fernsprech- und internettauglich gemacht.
    Diese zusätzlichen Dienste müssen Sie, wenn Sie wollen, extra bezahlen und das erfolgt in der Regel direkt beim Betreiber. Das hat dann nichts mehr mit dem Mietvertrag zu tun.
    Darüberhinaus gibt es noch die Möglichkeit, Ihren Anschluß in der Form zu sperren, das Sie die erweiterten Dienste nicht in Anspruch nehmen können. Die Sperrung des Anschlußes ist nicht gebührenfrei, sondern wird einmalig abgegolten.

    So ist mir das bekannt.

    .... noch haben wir eine Genehmigung gegeben.

    Doch, Sie haben. Mit Zugang zu Ihrem Keller und der Duldung der Installation haben Sie indirekter Weise der Maßnahme zugestimmt.
    Desweiteren haben Sie Maßnahmen der Modernisierung sowieso zu dulden.

    Zitat

    Müssen wir trotdem alle Risiken übernehmen????

    Ich hatte das bereits in einem früheren Beitrag angesprochen.

    Noch was: Ihr Problem möchte ich haben.

    Auch ein Gedanke:

    Wenn in Ihrem Keller die Anlage beschädigt wird, dann sind Sie dafür verantwortlich. Ob Sie den Schaden bewußt oder unbewußt verursacht haben ist kein Argument, denn es ist in Ihrem Verantwortungsbereich passiert und kann also nur durch "Sie" erfolgt sein.
    Sie haften zuerst in jeden Falle; wer auch sonst.
    Oder würden Sie in jeden Fall dafür haften, wenn Ihr Eigentum in einem fremden Keller durch den dortigen Nutzer beschädigt wird?

    Im übrigen studieren Sie mal die Bedingungen Ihrer privaten Haftpflichtversicherung, sofern Sie nicht leichtfertiger Weise keine haben.

    Sie ist dafür da um Schäden am fremden Eigentum zu regulieren.

    Also eher eine versicherungsrechtliche Angelegenheit

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