Hallo,
wir haben mit unserem Mieter den 15. des Monats als Zahlungstermin vereinbart. Wann befindet sich denn der Mieter dann hier im Zahlungsverzug? Normal heißt es ja am 03. Werktag! Kennt sich jemand aus?
LG
Hallo,
wir haben mit unserem Mieter den 15. des Monats als Zahlungstermin vereinbart. Wann befindet sich denn der Mieter dann hier im Zahlungsverzug? Normal heißt es ja am 03. Werktag! Kennt sich jemand aus?
LG
Zitatwir haben mit unserem Mieter den 15. des Monats als Zahlungstermin vereinbart.
Wer solche Vereinbarungen trifft, sollte auch gleichzeitig vereinbaren, wann der Verzug einsetzt.
Wenn kein anderer Termin vereinbart ist, gilt der 3. Werktag, ansonsten der vereinbarte Termin.
BGB § 286 - Verzug des Schuldners
(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.
(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
also befindet sich der Mieter bereits am 16. im Zahlungsverzug, wenn die Miete am 15. nicht eingegangen ist und kann dann abgemahnt werden, oder?
LG und Vielen Dank
also befindet sich der Mieter bereits am 16. im Zahlungsverzug, wenn die Miete am 15. nicht eingegangen ist und kann dann abgemahnt werden, oder?
(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
prima vielen Dank, hatte es eben erst nicht gelesen!
LG
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