Wir haben bei der Besichtigung UND am Tag der Vertragsunterzeichnung nachgefragt ob die Küche drin bleibt und wir irgendwas zahlen müssten. Der alte Vermieter hatte dies verneint, sie wäre mit drin.
Maßgeblich ist der vereinbarte Mietvertrag. Daran hat sich der neue Vermieter mit allen Rechten und Pflichten zu halten.
Eine Mieterhöhung kann (ich wiederhole andere)spätestestens nach einen Jahr erfolgen.