Frage zum Eigenbedarf

  • Hallo zusammen,

    vor wenigen Tagen als ich meinen Briefkasten leerte, fand ich von meiner Vermieterin einen Brief bezüglich meiner Kündigung zwecks Eigenbedarf.

    Da diese Kündigung sehr kurz gehalten ist, nicht sachlich und unbegründet meines Erachtens wollte ich mir eine zweite Meinung einholen bevor ich entsprechende Schritte einleite..

    Auszug:
    .... Kündigung in der xxx straße xx geschoss xxx abgeschlossenen mietvertrages zum nächstmöglichen xxx termin kündigen...

    und hier die entscheidende Passage:

    "Die Kündigung erfolgt nach §573 Abs. 2 Nr. 2 BGB wegen Eigenbedarf. Die Wohnung soll zukünftig für meinen Enkel Verwendung finden. Leider hab ich keine Alternative Wohnung, die ich Ihnen zur verfügung stellen könnte.

    Unterschrift


    Soweit ich den Enkel kenne hat er einen festen Arbeitsplatz alter ~25, eigenes Auto... sehe ich keinen Eigenbedarf, die Ausformulierung wie oben beschrieben.

    Was haltet ihr davon?

    Vielen Dank bereits im Voraus


  • "Die Kündigung erfolgt nach §573 Abs. 2 Nr. 2 BGB wegen Eigenbedarf. Die Wohnung soll zukünftig für meinen Enkel Verwendung finden. Leider hab ich keine Alternative Wohnung, die ich Ihnen zur verfügung stellen könnte.

    Die Begründung fällt allerdings etwas mager aus.

  • Zitat

    Soweit ich den Enkel kenne hat er einen festen Arbeitsplatz


    Evtl. geht es um die Familienplanung und nicht um den Arbeitsplatz.
    Übrigens, kann der VM in einem Prozess noch Gründe nachschieben, so die jetzigen nicht wasserdicht wären.

  • es handelt sich hierbei um eine 2 zimmer wohnung, 50QM.
    Denke der Punkt familienplanung ist bei hierbei nicht berücksichtigt.
    Was würdet ihr raten?
    Mietverein aufsuchen und dort nach Rat fragen? Zeitlich gesehen, kann man durch weitere Schritte noch zeit schinden?
    Ich bin soweit zu sagen, mit meiner Fruendin zusammenzuziehen, allerdings in eine andere Wohnung, mit dem punkt, dass dies erst in einem halben jahr geschehen wird, wenn diese die Ausbildung absolviert hat.

  • .Übrigens, kann der VM in einem Prozess noch Gründe nachschieben, so die jetzigen nicht wasserdicht wären.


    NEIN, kann er nicht.
    Dann wäre ja evtl. der Prozess garnicht erforderlich gewesen.

    Auch ich halte die "Begründung" für nicht ausreichend.

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