Das wäre Verhandlungssache.
Beiträge von Kolinum
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Nach nochmaligen Durchlesen der Anfrage muß ich meine vorige Meinung etwas korrigieren:
....und wir haben vom Vormieter damals die Küche für einen gewissen Betrag übernommen.
Damit wäre die Küche in Ihr Eigentum übergegangen und sind dafür voll verantwortlich.ZitatDer Vormieter hatte aber die alte Küche entsorgt (haben wir erst später erfahren) und wir haben uns leider nichts Schriftliches geben lassen, dass wir die Küche von ihm gekauft haben.
Würde bedeuten, das der Vormieter die alte Küche entsorgt hat, eine neue Küche reingestellt und diese Ihnen verkauft hat.
ZitatIm Mietvertrag steht allerdings nichts davon, dass zu der Wohnung eine Einbauküche gehört, aber im Übergabeprotokoll steht "der Mieter übernimmt die Wohnung vom Vormieter inkl. Küche".
Die Nichterwähnung der Küche im Mietvertrag ist nicht relevant für das Eigentumsrecht(Küche kann nicht mit vermietet worden sein sondern zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt).
Im Übergabeprotokoll ist definitiv eine Küche übernommen worden.
Wenn Sie keinen Nachweis für den Erwerb der Küche vom Vormieter haben, vergessen sie das. -
Vor knapp 4 Jahren sind meine Freundin und ich in unsere jetzige Wohnung gezogen und wir haben vom Vormieter damals die Küche für einen gewissen Betrag übernommen.Ist dieses Satz denn so klar formuliert, dass wir keine Chance haben dagegen anzugehen? Was meint ihr?
Ist eindeutig. Sie haben die Küche vom Vormieter gekauft und ist damit in Ihr Eigentum übergegangen.
Wenn Sie keine Regelung mit dem Vermieter treffen können müssen Sie die Küche natürlich beim Auszug ebenfalls entfernen. -
Kann ich, die höheren Heizkosten die entstehen auf die Hausverwaltung umlegen?Auf Zuruf geht das nicht. Schadenersatz ist immer genau zu beziffern und lässt sich mangels Messung im Nachhinein nicht mehr feststellen.
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Ich habe heute den Entzug der Registrierung für den Teilnehmer Fantastisch beantragt.
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Ich lese regelmäßig monatlich meine HKV (elektronisch) ab. Somit bin ich vor Überraschungen sicher.
Nur eine Empfehlung! -
Wenn Sie die Küche vom Vormieter erworben haben ist diese ihr Eigentum und müssen diese, sofern Sie mit dem Vermieter keine anderweitige Regelung treffen, auch mitnehmen.
Welche Renovierungsmaßnahmen beim Auszug erforderlich sind, ist im Mietvertrag geregelt und den kennen nur Sie.
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Das Guthaben auf dem Konto ist an den Vermieter verpfändet einschließlich der aufgelaufenen Zinsen. Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag erteilt haben werden von den Zinsen 25% bei der Bank als Abgeltungssteuer einbehalten.
Dies könnte ein mögliches Interesse des Vermieters hervorrufen.
Übermitteln Sie ihm den Kontoauszug. Eine Geheimniskrämerei in diesem Fall halte ich für maßlos übertrieben. Es ist eh nur das Guthaben drauf, was er schon weiß. Auch auf das Konto hat nur er Zugriff. Also was soll's! -
Atomstrom und Ökostrom usw. ist einfach nur polemisches Geschwätz der Ökofaschisten.
Strom ist Strom. Da gibt es keinen Unterschied. Lediglich die Erzeugung kann auf verschiedenen Wege geschehen.
Selig sind die, die da gern mehr zahlen.
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Also durch die Trennung besteht schon ein sehr wichtiger Grund ihr Eigentum in Besitz zu nehmen. Da mache ich Ihnen keine gute Hoffnung.
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..... solche Personen für seine Themen zu sperren.Sie brauchen den Namen nur auf die Ignorierliste setzen und schon müssen Sie das Gesülze von "Fantastisch" nicht mehr lesen. Es erscheint nur noch ein Hinweis.
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Das die Tochter nixcht mit einzieht halte ich für unwesentlich. Die Hauptperson (Eigentümerin) kann den Eigenbedarf begründen.
Die Wohnungsgröße spielt dabei keine Rolle; das ist Vergangenheit und gehörte nach dem Kriege zur Wohnraumbewirtschaftung. Da gab es sow
as. -
Das Erste was man tut, ist unter Mietkaution sich im Internet kundig zu machen, bevor Sie hier andere Leute bequemer Weise beschäftigen. So einfach geht das und noch viel ausführlicher als es hier jemand machen würde.
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Dann hinterfragen Sie doch. Ich habe Ihnen nur meine Meinung kundgetan, welche Sie selbstverständlich ignorieren können.
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Das ist Ihr Recht!
BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.Sie werden also selbst Hand anlegen müssen oder lassen müssen.
Der Hausmeister ist für Reparaturen innerhalb Ihrer Wohnung nur zuständig, wenn es sich um eine Schadensbehebung handelt, welche das gesamte Objekt betreffen.
Wenn Sie eine Schadensbehebung nicht selbst vornehmen können, aus welchen Gründen auch immer, müssen Sie andere Leute darum bitten. -
Weiß nicht. Nun suchen Sie mal gefälligst selbst. Bin nicht Ihr Butler.
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hier ist Vorsicht geboten,
der VM könnte für die Zeit bis zum 07.03.2013
Nutzungentschädigung verlangen. VG SykerRichtig! da sieht man wieder was die Fantastereien wert sind.
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Hallo Fantastisch
Sorry, aber ich persönlich schätze die Aussagen von Berny sehr,
und von Spam kann man da nicht reden.Dieser Fantast ist nur ein provokatorischer Stänkerer
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Dann ist das Laminat also nicht Ihr Eigentum und können es drin lassen.
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Besprechen Sie die Angelegenheit mit dem Vermieter und geben Sie im den Hinweis das der Nachmieter eine anderen Boden verlegen will.
Nur die Vereinbarung mit dem Vermieter zählt und sonst nichts.
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