Beiträge von Kolinum

    Nach nochmaligen Durchlesen der Anfrage muß ich meine vorige Meinung etwas korrigieren:


    ....und wir haben vom Vormieter damals die Küche für einen gewissen Betrag übernommen.


    Damit wäre die Küche in Ihr Eigentum übergegangen und sind dafür voll verantwortlich.

    Zitat

    Der Vormieter hatte aber die alte Küche entsorgt (haben wir erst später erfahren) und wir haben uns leider nichts Schriftliches geben lassen, dass wir die Küche von ihm gekauft haben.

    Würde bedeuten, das der Vormieter die alte Küche entsorgt hat, eine neue Küche reingestellt und diese Ihnen verkauft hat.

    Zitat

    Im Mietvertrag steht allerdings nichts davon, dass zu der Wohnung eine Einbauküche gehört, aber im Übergabeprotokoll steht "der Mieter übernimmt die Wohnung vom Vormieter inkl. Küche".

    Die Nichterwähnung der Küche im Mietvertrag ist nicht relevant für das Eigentumsrecht(Küche kann nicht mit vermietet worden sein sondern zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt).
    Im Übergabeprotokoll ist definitiv eine Küche übernommen worden.
    Wenn Sie keinen Nachweis für den Erwerb der Küche vom Vormieter haben, vergessen sie das.


    Vor knapp 4 Jahren sind meine Freundin und ich in unsere jetzige Wohnung gezogen und wir haben vom Vormieter damals die Küche für einen gewissen Betrag übernommen.

    Ist dieses Satz denn so klar formuliert, dass wir keine Chance haben dagegen anzugehen? Was meint ihr?

    Ist eindeutig. Sie haben die Küche vom Vormieter gekauft und ist damit in Ihr Eigentum übergegangen.
    Wenn Sie keine Regelung mit dem Vermieter treffen können müssen Sie die Küche natürlich beim Auszug ebenfalls entfernen.

    Das Guthaben auf dem Konto ist an den Vermieter verpfändet einschließlich der aufgelaufenen Zinsen. Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag erteilt haben werden von den Zinsen 25% bei der Bank als Abgeltungssteuer einbehalten.
    Dies könnte ein mögliches Interesse des Vermieters hervorrufen.
    Übermitteln Sie ihm den Kontoauszug. Eine Geheimniskrämerei in diesem Fall halte ich für maßlos übertrieben. Es ist eh nur das Guthaben drauf, was er schon weiß. Auch auf das Konto hat nur er Zugriff. Also was soll's!

    Atomstrom und Ökostrom usw. ist einfach nur polemisches Geschwätz der Ökofaschisten.

    Strom ist Strom. Da gibt es keinen Unterschied. Lediglich die Erzeugung kann auf verschiedenen Wege geschehen.

    Selig sind die, die da gern mehr zahlen.


    ..... solche Personen für seine Themen zu sperren.

    Sie brauchen den Namen nur auf die Ignorierliste setzen und schon müssen Sie das Gesülze von "Fantastisch" nicht mehr lesen. Es erscheint nur noch ein Hinweis.

    Das ist Ihr Recht!

    BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    Sie werden also selbst Hand anlegen müssen oder lassen müssen.
    Der Hausmeister ist für Reparaturen innerhalb Ihrer Wohnung nur zuständig, wenn es sich um eine Schadensbehebung handelt, welche das gesamte Objekt betreffen.
    Wenn Sie eine Schadensbehebung nicht selbst vornehmen können, aus welchen Gründen auch immer, müssen Sie andere Leute darum bitten.

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