Liebe Mitmenschen,
ich habe ein Kautionskonto angelegt und an meinen Vermieter verpfändet. Dieser fordert jetzt den Originalkontoauszug dazu. Bin ich verpflichtet ihm diesen zu kommen zu lassen? Es ist schließlich trotzdem mein Konto und läuft auch unter meiner Girokontonummer!
Vielleicht weiß der ein oder andere einen Rat und kann mir da weiter helfen. Vielen Dank im Voraus.
Die Schnitte mit Joghurtaufstrich:)
Kautionskonto
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Joghurtschnitte -
20. Februar 2013 um 19:03 -
Erledigt
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Das Guthaben auf dem Konto ist an den Vermieter verpfändet einschließlich der aufgelaufenen Zinsen. Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag erteilt haben werden von den Zinsen 25% bei der Bank als Abgeltungssteuer einbehalten.
Dies könnte ein mögliches Interesse des Vermieters hervorrufen.
Übermitteln Sie ihm den Kontoauszug. Eine Geheimniskrämerei in diesem Fall halte ich für maßlos übertrieben. Es ist eh nur das Guthaben drauf, was er schon weiß. Auch auf das Konto hat nur er Zugriff. Also was soll's! -
Hallo Joghurtschnitte
fordert jetzt den Originalkontoauszug dazu. Bin ich verpflichtet ihm diesen zu kommen zu lassen?
Dies sollte aus der Verpfändungsurkunde zu ersehen sein.
Zitat von Beispiel- Das Sparkassenbuch wird vom Vermieter aufbewart
- Von der Verpfändung erhalten Vermieter, Verpfänder, und die Sparkasse eine Ausführung
- Das Pfandrecht erlischt im Verhältnis zur Sparkasse erst dann, wenn der Vermieter ihr dies schriftlich mitgeteilt hat.
Es ist schließlich trotzdem mein Konto und läuft auch unter meiner Girokontonummer!wieso ist das die Girokontonummer?
VG Syker
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Komische Zustände, mir als Vermieter würde sowas nicht passieren...:eek:
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Übermitteln Sie ihm den Kontoauszug. Eine Geheimniskrämerei in diesem Fall halte ich für maßlos übertrieben.Ich habe der Verwaltung eine Kopie des Kontoauszuges überlassen. Ich würde nur gerne das Original in meinen Unterlagen behalten, da ich Bafög bekomme und diese Menschen auch regelmäßig über mein ganzes Vermögen informiert werden wollen.
Ein Freistellungsauftrag läuft insgesamt für alle Konten und Sparbücher, die ich habe.
Von der Verpfändung erhalten Vermieter, Verpfänder, und die Sparkasse eine Ausführung
Diese Urkunden haben alle bekommen. Und darauf steht meine Kontonummer - warum weiß ich nicht!?
Also eigentlich hat die Verwaltung doch alles, was sie für ihre Unterlagen braucht oder etwa nicht? Bei meinem Kumpel hat der Vermietung auch nur die Urkunde gereicht - also warum braucht meine Vermietung unbedingt das Original des Kontoauszuges für ihre Unterlagen?
Ich Danke euch für alle bisherigen Ratschläge und die, die noch kommen!
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Also eigentlich hat die Verwaltung doch alles, was sie für ihre Unterlagen braucht oder etwa nicht?
Originale gibt man nicht aus der Hand. -
Hallo Joghurtschnitte
Ein Freistellungsauftrag läuft insgesamt für alle Konten und Sparbücher, die ich habe.
Das ist so auch normal,
wie ich meine.
Diese Urkunden haben alle bekommen. Und darauf steht meine Kontonummer - warum weiß ich nicht!?Girokontonummer?
oder die Kontonummer der Spareinlage?
Ich habe zwar nicht so viele Vergleichwerte,
halte das aber schon für ungewöhnlich,
dass die Girokontonummer genannt wird.
Bei welcher Bank ist das denn?
Also eigentlich hat die Verwaltung doch alles, was sie für ihre Unterlagen braucht oder etwa nicht? Bei meinem Kumpel hat der Vermietung auch nur die Urkunde gereicht - also warum braucht meine Vermietung unbedingt das Original des Kontoauszuges für ihre Unterlagen?Meistens ist das Sparbuch dem VM auszuhändigen,
wenn du jetzt bei einer Bank,
die keine herkömmlichen Sparbücher führt, bist.
Gehört der OriginalKontoauszug zu den Unterlagen die der VM für seine Unterlagen benötigt.VG Syker
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Meistens ist das Sparbuch dem VM auszuhändigen,
wenn du jetzt bei einer Bank,
die keine herkömmlichen Sparbücher führt, bist.
Gehört der OriginalKontoauszug zu den Unterlagen die der VM für seine Unterlagen benötigt.
Ähem, ich verstehe das nicht so richtig.... Könnteste bitte mal die Interpunktion überprüfen?


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Hallo Berny,
Könnteste bitte mal die Interpunktion überprüfen?
Oh sorry, dass liest sich ja wirklich schlimm,
passiert leider mal wenn man nebenher etwas anderes arbeitet.
Ich kann den Beitrag aber leider nicht mehr ändern :(.
VG Syker -
Oh sorry, dass liest sich ja wirklich schlimm,
passiert leider mal wenn man nebenher etwas anderes arbeitet.
Ich kann den Beitrag aber leider nicht mehr ändern :(.
Zitat: "Gehört der OriginalKontoauszug zu den Unterlagen die der VM für seine Unterlagen benötigt."
Ändert nix an meiner Meinung, dass der Originalkontoauszug beim kontoinhaber verbleibt.
Falls jemand etwas unbedingt will/wünscht/braucht, kann er meinetwegen eine Kopie bekommen, auf welcher Herr Edding auch tätig war. -
Hallo Berny
Z dass der Originalkontoauszug beim kontoinhaber verbleibt.
...
eine Kopie bekommen, auf welcher Herr Edding auch tätig war.Und was steht auf dem Kontoauszug des Kautioskontos so geheimnissvolles, was nicht auch im Sparbuch stehen würde?
VG Syker
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Und was steht auf dem Kontoauszug des Kautioskontos so geheimnissvolles, was nicht auch im Sparbuch stehen würde?
Ach, gips beides? Dann kann er ja vom Sparbuch eine FK machen.;) -
Hallo Berny
Ach, gips beides?
Es gibt beide Möglichkeiten,
die i.d.R aber nicht zusammen vorkommen.
Sondern entweder Sparbuch oder Kontoauszug.
Die Informationen sind aber nahezu identisch.
Und ich wüsste nicht was da für geheimnissvolle Info´s
auf dem Kontoauszug stehen sollen.
Abgesehen von der oninösen Girokontonummer des TE,
am Ende ist das gar kein verpfändetes KautionsKonto.
VG Syker -
Es gibt eine Urkunde für den Vermieter, da steht drauf Mietkaution und der Betrag und alle Daten wie Namen, Adressen etc.! Außer dem Kontoauszug gibt es kein Sparbuch oder irgend nen anderes Papier wo nochmal was dazu drauf steht.
Der Kontoauszug wird mir ausgedruckt, wenn ich mit meiner Karte an den Automaten gehe und Kontoauszüge hole und ich denke, dass der meiner ist und bleibt. -
Machen Sie eine Kopie vom Kontoauszug. Schwärzen Sie alle nicht relevanten Daten und übersenden das dem Vermieter. Basta ! Wenn ihm das nicht genügt, soll er die Daten sich doch sonstwo holen. Ein Recht auf den Originalauszug besteht nicht.
Ist mir sowieso nicht ganz begreiflich, warum die Kaution, nicht wie gefordert, getrennt von anderen Konten aufbewahrt wird. -
Hallo zusammen,
Machen Sie eine Kopie vom Kontoauszug. Schwärzen Sie alle nicht relevanten Daten und übersenden das dem Vermieter.
Mir ist noch nicht klar was da drauf stehen soll,
was nicht relevant ist und geschwärzt werden könnte?Wobei ich persönich weiterhin der Meinung bin,
das der original Kontoauszug dem VM
zu seinen Unterlagen zu geben ist.VG Syker
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Mein Gott!
Oftmals stehen auf einen Kontoauszug mehrere Geldbewegungen.
Da diese dem Vermieter nichts angehen, sind sie zu schwärzen und nur der Zinsausdruck bleibt lesbar.
Konmto Nr. und Name sind sowieso bekannt. -
Hallo Kolinum
Oftmals stehen auf einen Kontoauszug mehrere Geldbewegungen.
Da diese dem Vermieter nichts angehen, sind sie zu schwärzen
Soweit ist das schon klar.
Nur finden auf einem Kautionskonto
abgesehen von der Einzahlung am Beginn
und den jährlichen Zinsen
i.d.R keien Kontobewegungen statt.
Sollten dennoch weitere Buchungen ausgeführt werden,
wäre ich als VM schon sehr misstrauisch,
auch wenn ich diese auf einen "geschwärzten" Kontoauszug
nicht lesen könnte.
Sollte sich rausstellen das es sich nicht um ein Kautionskonto,
sondern um ein Girokonto handeln
wären weitere Schritte seitens des VM zu erwarten.
und nur der Zinsausdruck bleibt lesbar.
Konmto Nr. und Name sind sowieso bekannt.
Eben darum ist auch i.d.R. nichts zu schwärzen.
VG Syker -
Konto bewegungen auf einem Kautionskonto .... das wäre mir neu!
ZitatSollte sich rausstellen das es sich nicht um ein Kautionskonto,
sondern um ein Girokonto handeln
wären weitere Schritte seitens des VM zu erwarten.Und das zu 100% .... würde mich jedenfalls nicht verarschen lassen

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Der Kontoauszug wird mir ausgedruckt, wenn ich mit meiner Karte an den Automaten gehe und Kontoauszüge hole und ich denke, dass der meiner ist und bleibt.
Ist das denn ein verzinsliches Konto?
Ist auf diesem Konto ausschliesslich der Kautionsbetrag?
Ich habe es mit meinen Mietern - denke ich - geschickter geregelt: Für jeden gibt es bei der örtlichen Spasskasse ein Sparbuch mit gesetzlicher Kündigungsfrist. -
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