Beiträge von Kolinum

    Da es sich hierbei um Betriebskosten handelt, steht Ihnen das Recht der Einsicht in die Belege zu. Ohne Belege brauchen Sie nichts zu zahlen. Alle Einnahmen und Ausgaben sind nachzuweisen. Viele Vermieter glauben, es wäre ihr Privatvermögen. Das ist es nicht. Er verwaltet diese nur über den Abrechnungszeitraum und muß Ihnen das nachweisen.

    Eine Kostenkalkulation in diesem Sinn gibt es nicht.

    mhhh geht nicht mit Wirkung schon vorher zu kündigen? Ist ja bissel knapp.
    Kennst Du Fälle in denen es da Probleme gab?

    Das ist unwesentlich wann das Kündigungsschreiben dem Vermieter zugeht. Nur die Frist= Ende Kündigungsverzicht + 3 Monate muß eingehalten werden.

    Und der Vermieter weiß davon nichts? Oder gibt es da vielleicht gar keinen!
    Das ist doch wohl das Naheliegendste, das man zuerst die Leute befragt, welche damit unmittelbar zu tun haben.
    Ob das "rechtens" ist kann hier niemanmd sagen. Im Gesetz steht dazu jedenfalls nichts.


    ...... er fürchtet, dass alle anderen Mieter sich nun auch einen Hund anschaffen wollen. Bei uns weiß er ja, dass das klappt, aber wenn andere Mieter dann Hunde haben, die sich nicht benehmen und ein Gekläffe entsteht, dann ist die Ruhe im Haus gestört.
    Auf meine Aussage hin, dass es ja immer Einzelfallentscheidungen seien, und er nicht jedem Mieter die Hundehaltung erlauben müsste.....

    Richtig, außer Ihnen, muß er ja nicht anderen auch noch Hundehaltung erlauben.

    Solche Egoisten sind bei mir gleich unten durch!! :eek:

    Ihre umfangreiche Schilderung in Ehren, aber hier sitzt man nicht zu Gericht um mit Sympathie bei den Richtern zu buhlen.
    Die Fakten:

    Zitat

    Am 1. Juni 2011 bezogen wir eine Wohnung, für die wir den mietvertrag für mindestens drei Jahre abschlossen. Die ordentlich Kündigung ist demnach erstmals zum 31. Mai 2014 möglich.


    Wenn es sich um einen Kündigungsausschluß handelt, dann dürfen Sie zum 1. Juni 2014 kündigen mit einer 3-Monatsfrist zum zum Mietende 31. August 2014.

    Ich verlor im November meinen Job und war arbeitslos, bekam leider nur Hartz IV. Durch einen glücklichen Zufall fand ich schnell wieder Arbeit, allerdings 250 km entfernt. Da wir als Familie gerne zusammen sein wollten, setzte ich die Vermietung darüber in Kenntnis mit der Bitte, ob wir frühzeitig aus dem Vertrag ausscheiden können. Das geschah leider nur per email, sämtlichen Verlauf der Gespräche habe ich aber abgespeichert und kann ihn lückenlos nachweisen.
    Auf meine email wurde mir geantwortet, dass ein frühzeitiges Ende des Vertrages nur möglich sei, wenn wir einen Nachmieter finden würden. Uns wurde großzügig angeboten, dass die Vermietung nach einem sucht.

    Es folgten die ersten Besichtigungen, die leider völlig anders verliefen, als erwartet. Wir sind Katzenhalter, achten aber penibel auf Sauberkeit und haben uns von vielen Leuten bestätigen lassen, dass man die Tierhaltung nicht riecht. Nun wurden wir bereits bei der ersten Besichtigung (Vermieter war anwesend) beschuldigt, es würde bei uns massiv nach Katze und Urin riechen. Zudem wurde uns angekündigt, dass wir eine Komplettrenovierung der Wohnung vornehmen müssen, durch die firmeneigene Malerfirma, da an 2 (!) Stellen die Tapete von der Wand gekratz ist, und wir im Wohnzimmer 4 Regale an die Wand gebohrt haben.

    Wir weigerten uns von anfang an gegen diese Forderung. Selbstverständlich beseitigen wir die Mängel, da dies im Vertrag so festgelegt ist (Klausel wurde bereits anwaltlich gecheckt), wir möchten dies aber gerne selber fachgerecht erledigen.
    Damit begann der Ärger erst richtig. Immer wieder wurden uns mails geschickt, dass es bei uns nach Urin riecht, im Haus wird den Nachbarn erzählt, dass die Wohnung katastrophal aussehe ....
    Es führte so weit, dass mehreren Interessenten abgesagt wurde und der Vermieter die Suche nach einem Nachmieter einstellte, uns aber verbot, selber nach einem Nachmieter zu suchen. Dieses Verbot beachteten wir nicht, die Vermietung lehnt aber bislang jeden möglichen Nachmieter ab. Die Gründe dafür kennen wir leider nicht bzw. sie sind uns unschlüssig.

    Zitat

    Jetzt steht das Angebot, uns gegen eine Ablösesumme von 2 Warmmieten zum 30.4. aus dem Vertrag zu entlassen, wenn die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand sei.


    Wäre doch eine akzeptable Lösung.

    Zitat

    Wir waren bereits beim Mieterbund und haben dort auch Ende der Woche einen erneuten Termin.
    Bei den vergangenen Terminen wurde uns geraten, auf nichts einzugehen, was die Vermietung fordert. Aufgrund der Tatsache, dass die Vermietung selber die Nachmietersuche übernommen hat, wären wir automatisch aus der Verantwortung gezogen und müssten nicht für evt. Mietausfälle grade stehen. Zum Anderen trägt der Vermieter wohl bei grundloser Ablehnung von Nachmietern ebenfalls die Ausfallkosten der Miete. Doppelte Absicherung für uns - sagt der Mieterbund.


    Dann nehmen Sie doch die Hilfe des Mieterbundes in Anspruch. Hier wird der Unsinn des Mieterbundes keine wohlwollende Bestätigung finden.

    Zitat

    Sie weigert sich, uns die Wohnung am 30.4. abzunehmen, wenn wir die Ablösevereinbarung nicht unterschreiben.


    Würde ich auch tun. Eine Vereinbarung gilt nur dann, wenn beide Seiten Ihren Verpflichtungen daraus nachkommnen.

    Zitat

    Problem: wir haben nie im eigentlichen Sinne gekündigt, großer Fehler, da uns das jetzt vorgeworfen wird. Damals wollte ich alles schriftlich machen, woraufhin mir gesagt wurde, es nütze nichts, weil sie ohne Nachmieter eh nichts akzeptieren.


    Sie können den Vertrag zum jetzigen Zeitpunkt garnicht kündigen; höchstens um eine Aufhebung, durch Verhandeln, bitten.

    Zitat

    Wir führen einen kleinen Kleinkrieg derzeit, ich mag nicht mehr und halte es auch für sinnlos, mit der Vermietung weiter zu diskutieren.


    Dann bleibt Ihnen nur der Klageweg.

    Zitat

    Wie gesagt, wir gehen nochmals zum Mieterbund und holen uns Rat.


    Bitte!

    Zitat

    Ich hoffe aber zusätzlich, dass uns hier jemand helfen kann.


    Ich denke, kaum.

    1. Die Abnahmegebühr des Schornsteinfegers für die neue Heizungsanlage ist nicht im Rahmen der Betriebskosten- oder Heizkostenabrechnung auf die Mieter abwälzbar.

    AG Schöneberg, Urteil vom 21.2.08 - 109 C 257/07

    .... und da es sich hierbei nicht um eine regelmäßige Wartung oder Kontrolle handelt sind das keine leufenden Kosten des Betriebes und nicht beim Mieter absetzbar.

    Meines Wissens gibt es bei der Altbausubstanz(damaliger Standard) keine Verpflichtung zum nachträglichen Dämmschutz. Wie soll das z.B. bei denkmalgeschützten Fachwertbauten auch gehen. Auch eine Nachrüstung macht man seinem leichtfertigen Mieter nicht mal bloß so nebenbei.

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