Beiträge von Kolinum

    Zitat

    [I]BGB § 560 Veränderungen von Betriebskosten
    (1) .....
    (2) .....
    (3) Ermäßigen sich die Betriebskosten, so ist eine Betriebskostenpauschale vom Zeitpunkt der Ermäßigung an entsprechend herabzusetzen. Die Ermäßigung ist dem Mieter unverzüglich mitzuteilen.

    In diesen Fall also unmittelbar nach Bekanntwerden(ab der nächsten Zahlung).
    Das ist der feine Unterschied zu Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung.
    Eine rückwirkende Anhebung oder Verringerung ist damit nicht gemeint.


    Wenn eine Betriebskostenabrechnung eine Änderung der monatl. Vorauszahlungen ergibt, dann muss ich diese Änderung doch rückwirkend entrichten bzw. erstattet bekommen.

    Nein, die neu festgesetzte Vorauszahlung gilt den folgenden oder bestimmten Termin. Eine Nach-oder Rückzahlung der Vorauszahlungen liegt im Ermessen des Vermieters. Es geht Ihnen kein Geld verloren, da bei der nächsten Abrechnung ein Ausgleich stattfindet.

    Habe ich rechtlich etwas falsch gemacht?


    Sie haben nicht alles falsch gemacht. Allein der Bescheid an den Vermieter über Ihre Abwesenheit genügt eben nicht.
    Sie hätten ihn oder jemand anders bitten können, die Tonne rauszustellen.

    Kommen Sie den Vermieter entgegen und übernehmen Sie das nächste Mal für ihn das Rausstellen.

    Wenn Sie ansonsten ein gutes Verhältnis haben wird das schnell wieder vergessen sein


    Nun ist meine Frage: Gibt es eine Verjährungsfrist für diese Vereinbarung? Oder ist das Ganze vielleicht überhaupt nicht rechtens und das ganze Protokoll ungültig?

    Wieder mal zum Urschleim der Frage zurück.

    Aus meiner Sicht ist die Vereinbarung rein zivilrechtlicher Natur und hat mit dem eigentlichen Mietvertrag nichts zu tun.
    Er war auch kein Gegenstand des Vertrages. Das Übernahmeprotokoll dient lediglich zur Feststellung des Istzustandes des Übernahmeobjektes.

    Getroffene Vereinbarungen über weitere Verfahrensmodalitäten sind nicht mehr Gegenstand des Mietrechtes und damit auch nicht der Rückzahlung der Kaution. Die Verjährungsfrist würde demnach 3 Jahre betragen

    Da bereits bei Ihrem Einzug vor 2 Jahren die Ungezieferproblematik bekannt war und Sie das auch mit Unterzeichnung im Mietvertrag in Kauf genommen haben, werden Sie sich das vorhalten lassen müssen.
    Nachdem Sie die ganze Zeit mit dem Ungeziefer gelebt haben, Sie ausreichend Zeit zu einer fristgerechten Kündigung verstreichen ließen können Sie natürlich nicht plötzlich auf fristlose Kündigung plädieren. Das ist unglaubwürdig und passt alles nicht zusammen.

    Hier hilft nur ein Vergleich der alten mit der aktuellen Betriebskostenabrechnung.

    Mit der neuen allein ist nichts anzufangen. Die Vetreuerung kann viele Ursachen haben. Heizverhalten, Wasserverbrauch, Brennstoffkosten, Gerätemieten, Serviceleistungen

    Zu meinen Daten im Vergleich:
    2 Personen, 87 m², 4 Zimmerwohnung, oberstes Stockwerk, Fassade isoliert:

    Warmwasser: 124 €
    Heizung: 720 €

    Im Detail:
    Küche: 57 VE
    Bad: 102 VE
    Wohnzimmer: 3100 VE
    Schlafzimmer: 20 €

    Da bestehen schon enorme Unterschiede!

    Gesamtbetriebskosten im Kalenderjahr 2012: 1222 €


    ........ Sie hätten den Aufhebungsvertrag verloren und ich sollte einen neuen unterschreiben. Weiß auch leider nicht mehr wie der Ursprüngliche aussieht.

    Auch verloren? Soviel Verliererei.

    Zitat

    Habe noch eine Kaution von 800€ offen......


    Richtig, kann Ihnen bis 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses ausgezahlt werden.

    Zitat

    ........und mir wurde schon die Miete für den Monat nach dem Auszug abgebucht.


    Richitg, war die vereinbarte Gebühr für die vorzeitige Auflösung des Mietvertrages

    Zitat

    Der Paragraph liest sich für mich jetzt so, wenn ich den Aufhegbungsvertrag unterschreibe verliere ich die gsamten Ansprüche auf diese Gelder.


    Anspruch haben Sie nur noch auf die Kaution, abzüglich möglicher Regressansprüche.


    Ist die Forderung von 125% Mieterhöhung bei einer Neuvermietung überhaupt Rechtens oder ist es schon fast illegal??

    Das ist völlig korrekt. Es ist keine Mieterhöhung, den niemanden wird hierbei die Miete erhöht.

    Es handelt es sich um eine Neuvermietung und der Mietpreis richtet sich nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten.

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