Guten Tag,
ich hätte mal eine Frage. Das Fallbeispiel ist wie folgt gelagert. Der Mieter M schließt mit dem Vermieter V einen Mietvertrag. Als Kaution werden 600 Euro verlangt. Nach Einzug wird die vereinbarte Kaution seitens M nicht an den Vermieter gezahlt. Nach einem Jahr steht dem M ein Nebenkostenguthaben in Höhe von 300 Euro zu.
Darf V das Guthaben einbehalten und mit der Kautionsforderung aufrechnen?
Vielen Dank
Gruß Michael