Beiträge von Kolinum
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Eine Gartenmitbenutzung bedeutet nicht automatisch, das Sie da ein Stück Garten mitmieten.
Sie mieten nur das, was im Mietvertrag steht. Den Sprüchen von Maklern messen Sie den gleichen Wahrheitsgehalt wie Wahlversprechen zu. -
Fragen Sie Ihren Vermieter nach den Gründen. Grundsätzlich können Sie Ihren Stromanbieter frei wählen. Zum Gasanbieter bin ich nicht kundig.
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Wann muss die Mietkaution gezahlt werden?
BGB § 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.Sogenannte Umgehungsgeschäfte, etwa die Vereinbarung, dass das Mietverhältnis unter der aufschiebenden Bedingung der Kautionszahlung zustande kommen soll oder wonach die Übergabe der Schlüssel von der Zahlung der vollen Kaution abhängig ist, sind unwirksam. Die Wirksamkeit des Mietvertrages bleibt hiervon unberührt. Auch die Kautionsvereinbarung bleibt in der gesetzlich zulässigen Form erhalten (BGH, Urteil vom 25.06.2003, VIII ZR 344/02). Verhält sich der Vermieter entsprechend der unwirksamen Vereinbarung - übergibt er z.B. die Wohnungsschlüssel bei Beginn des Mietverhältnisses nicht - so kann der Mieter nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB fristlos kündigen und Ersatz des Kündigungsfolgeschadens geltend machen. Will er trotz aller Streitigkeiten über die Kautionszahlung einziehen, bleibt ihm nur die Klage wegen Leistungsverzug.
Somit entscheiden SIE, ob die Kaution bereits vorher gezahlt wird. Die gezahlte Maklerprovision wird davon nicht berührt.
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Ich werde am 1.10 in eine Wohnung ziehen mit Teppich, nun würde ich dort selber gerne Parkett verlegen(klick Parkett-Teppich bleibt drinnen, würde es nur drüber legen und beim Auszug auch wieder mitnehmen). Darf der Vermieter mir eine Firma vorschreiben die ich zu nehmen habe?? Er will nciht, dass cih es selber verlege und sagt nun ich solle es selber bezahlen und darf auch nur eine bestimmte Firma beauftragen. Ist das ok????Ich danke euch!Ich würde es Ihnen auch verbieten. Man verlegt kein Parkett, in welcher Ausführung auch, auf eine textilen Belag.
Das würde früher oder später anfangen zu modern. -
Nun habe ich mal irgendwo gelesen, dass das so einfach nicht gehen kann. Denn, wenn einem potentiellen Käufer vor Abschluss des Kaufes schon klar ist, dass er a) in die Wohnung einziehen möchte und b) ihm auch klar ist, dass hier bereits Leute wohnen, dann läge in diesem Fall eben kein Eigenbedarf vor.Lesen sollte bilden, aber hier habe ich etwas Zweifel. Wäre interessant zu wissen, wo Sie die Information bezogen haben.
Würde mich gern korrigieren.Die Kündigung nach BGB § 573 ist immer noch gültig. Wie Gerichte bei Klage entscheiden, ist Gottes- oder Teufelswerk.
ZitatSo wie es aussieht, wird der Makler die Wohnung auch so auf seiner Homepage präsentieren, als wäre diese Wohnung nicht bewohnt. Das heißt, er setzt vergleichbare Fotos unserer Wohnräume auf seine Seite, auf denen alles leer und renoviert ist.
Das benötigt er um die Wohnung zu präsentieren und ist ausschließlich seine Sache.ZitatObwohl er auch nachweislich (wir standen dabei) Fotos von unseren bewohnten und möblierten Räumen gemacht hat. Ist das rechtens? Darf er eine Wohnung als leer präsentieren, wenn sie eigentlich bewohnt ist?
Wenn Sie dabei standen und es ihm nicht verboten haben dann ist das erlaubt.Zitat....., möchten meine Mitbewohnerin und ich uns hier im Vorfeld bereits so viele Infos wie möglich heransuchen um in Erfahrung zu bringen, was wir hier für Möglichkeiten haben.
Das ist immer gut. -
Willkommen neuer Nutzer,
ZitatMir fällt nun auf, dass diese "kränkliche" Dame in ein höheres Stockwerk ziehen will und es ist kein Fahrstuhl vorhanden. Wie will sie das bitteschön mit ihrer Erkrankung begründen? Klingt für mich eher nach einer vorgeschobenen Eigenbedarfskündigung.
Ihren Gedanken schließe ich mich an.
ZitatZudem ist es so, dass man dich mit den 3 Kindern nicht einfach so auf die Straße setzen kann. Da du ein geringes Einkommen hast und zudem Kinder an Bord sind, könnte bei dir evtl auch ein Härtefall geltend gemacht werden.
Diesen Gedanken schließe ich mich nun aber nicht an. Sie finden dazu im Mietrecht keinen Paragrafen.
Für Sozialberatungshilfe gibt es andere Foren.ZitatHast du dich schon einmal bei einem lokalen Mieterhilfe-Verein schlau gemacht? Die können dir auch weiterhelfen.
Gut, aber nur vielleicht.
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Himmel, was für ein Problem!
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BK ja; aber Kaltmiete???
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Ob der Divisor 12 hier anwendbar ist, weiss ich jedoch nicht. Könnte aber hinkommen.
Er ist nicht anwendbar. In der Regel wird die Wohnfläche berücksichtigt.
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und dann habe ich bis heute noch keine vom neuen vermieter ebenfalls unterschriebene ausfertigung des aufhebungsvertrags.
Da werden Sie wohl abwarten müssen. Eigentlich ist egal wer den Aufhebungsvertrag seitens des Vermieters unterschreibt.
Der neue Eigentümer übernimmt immer die Verträge des Vorbesitzers.Achten Sie darauf, das Ihnen der alte Vermieter die neue Bankverbindung mitteilt. Da könnte ja jeder kommen. Wenn die Maklerin auftaucht und Ihnen eine neue Bankverbindung nennt, dann klären Sie diese Dame darüber auf.
Die Vertragsbeziehungen Ihrer Nachbarn sind für Sie tabu. Es ist nur gut zu wissen!
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Bei Einzug hat der Vermieter Katharina und ihrem damaligen Mann (nun getrennt) mündlich die Nutzung des hinteren Gartens zugesagt.
Die Nutzung des Gartens ist nicht schriftlich im Mietvertrag festgehalten.Es wurfe Ihnen kein Garten mitvermietet. Ihnen wurde lediglich eine Nutzung gestattet.
Zum Gewohnheitsrecht:Gewohnheitsrecht - ein Grundst -
Besprechen Sie die Angelegenheit mit der Hausverwaltung und Sie werden dann um einiges klüger sein.
Hier jedenfalls werden Sie es nicht. -
Ich hätte in meiner "Küchenecke" zwar einen anschluss für eine Waschmaschiene, allerdings möchte:
A: Der Vermieter nicht das eine in den Wohnungen steht
Dazu brauchen Sie keine Erlaubnis.Zitat
C: Kann ich diese selbst wenn ich eine Maschiene in meine Wohnung stelle ja nichtmal irgendwo trocknen, da man das in der Wohnung ja auchnicht soll!Wenn Sie einen Kondenstrocker benutzen, dürfen Sie das wohl. Er sammelt das "Trockenwasser" (aber sowas!) und Sie brauchen es nur weggiessen.
ZitatFalls sich nun mein Verdacht bestätigt, das die Geräte nicht erneuert werden, was kann man dann unternehmen??
Kommt darauf an, was im Mietvertrag steht. Steht da nichts, muß Ihnen der Vermieter eine Möglichkeit zum Waschen zur Verfügung stellen und wäre in Ihrem Ihrem Fall die Nutzung des Küchenanschlusses.
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Das Geschreibsel ist für mich, der Form nach, eine Zumutung und ich werde mich nicht bemühen, das zu entziffern.
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Ich denke auch, das hier eine Undichtigkeit vorliegt, dazu brauch es nicht viel und steter Tropfen höhlt den Stein.
Zur "tödlichen" Gefährlichkeit von Schimmel, insbesondere von Flecken, äußere ich mich nicht, das ist mir zu banal.
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Haben wir wirklich einfach nur ein so schlechtes Gefühl für unsere Heizverhalten oder kann das Problem evtl. doch bei einem Ablese-/Messfehler liegen?
Das können Sie ganz schnell ändern.
Ich lese jeden Monat die Heizkostenverteiler(elektronisch) ab und habe so eine Übersicht über mein Heizverhalten und kann mich auf meine kommende Abrechnung breits einstellen. So erspar ich mir wenigstens beim Lesen der Abrechnung einen offenen Mund und Kluppschaugen.
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Ich gehe davon aus, das der von Ihnen verursachte Verbrauch einer richtigen Messung zugrunde liegt, dann müssen Sie das auch zahlen. Über die verbrauchte Menge können Sie nur sich selbst Rechenschaft ablegen, da ist von Null bis Alles alles möglich.
Zur Temperatur folgendes:
Warmwasserversorgung [Mietrecht von A-Z] -
In der Regel haben Sie als Mieter bei einer Eigenbedarfskündigung die schlechteren Karten.
Gut ist es allerdings nur dann, wenn eine solche Kündigung vorgeschoben wäre. Das können Sie aber erst im Nachhinein feststellen.
Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, das hierfür schon gute Gründe vorhanden sind. Das Nachwuchs kommt haben Sie ja selbst schon bemerkt. Ob die Größe der Wohnung für das Paar geeignet ist oder nicht, bestimmen die Leute selbst und nicht Sie.
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