Kaution schon vor Mietantritt

  • Ich musste meine Kaution schon 2 Monate vor dem eigtl. Mietantritt bezahlen. Nun kommen immer mehr Themen hoch, die so nciht abgesprochen waren. Kann ich vom Mietvertrag noch zurücktreten?? Mietbeginn wäre der 1.10. Was ist dann mit der Kaution und der Maklerprovision???

  • Wann muss die Mietkaution gezahlt werden?

    BGB § 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
    (2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.
    (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Sogenannte Umgehungsgeschäfte, etwa die Vereinbarung, dass das Mietverhältnis unter der aufschiebenden Bedingung der Kautionszahlung zustande kommen soll oder wonach die Übergabe der Schlüssel von der Zahlung der vollen Kaution abhängig ist, sind unwirksam. Die Wirksamkeit des Mietvertrages bleibt hiervon unberührt. Auch die Kautionsvereinbarung bleibt in der gesetzlich zulässigen Form erhalten (BGH, Urteil vom 25.06.2003, VIII ZR 344/02). Verhält sich der Vermieter entsprechend der unwirksamen Vereinbarung - übergibt er z.B. die Wohnungsschlüssel bei Beginn des Mietverhältnisses nicht - so kann der Mieter nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB fristlos kündigen und Ersatz des Kündigungsfolgeschadens geltend machen. Will er trotz aller Streitigkeiten über die Kautionszahlung einziehen, bleibt ihm nur die Klage wegen Leistungsverzug.

    Somit entscheiden SIE, ob die Kaution bereits vorher gezahlt wird. Die gezahlte Maklerprovision wird davon nicht berührt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (16. September 2013 um 15:43)

  • lariwa:

    "Ich musste meine Kaution schon 2 Monate vor dem eigtl. Mietantritt bezahlen."
    - Welche Kraft zwang Dich dazu?

    "Kann ich vom Mietvertrag noch zurücktreten?? Mietbeginn wäre der 1.10."
    - Gibt es einen soo schwerwiegenden Grund?

    "Was ist dann mit der Kaution"
    - Die wird bei Mietende abgerechnet.

    "und der Maklerprovision???"
    - Die ist weg, der Makler hat ja seine Arbeit gemacht.

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