Waschmaschiene bzw Waschmaschienenanschluss Aufgabe vom Vermieter?

  • Hallo ich habe folgendes Problem. Bei uns im Haus ist es so, das wir im Keller nur 1Anschluss für eine Waschmaschiene haben und für einen Trockner (Ein Trockenraum ist nicht vorhanden.)

    Bisher stand auch immer eine Waschmaschiene unten und auch ein Trockner (für alle im Haus), diese liefen über so ein Münzeinwurf.

    Als ich jetzt gerade in den Keller ging (ich ging meistens zum Waschen zu meinen Vater), stellte ich fest das plötzlich Waschmaschiene und Trockner weg sind! Die Gründe weiss ich bisher nochnicht da ich mein Vermieter heute nicht erreiche.

    Sprich ich weiss nicht ob sie vielleicht defekt waren und wir neue kriegen, oder die Leute aus dem Haus wieder die Münzautomaten knacken wollten oder getan haben und er (wie er mal kurz nach dem Einzug ankündigte) die Geräte wenn sowas nochmal passiert abschliesst und es nichts neues gibt, oder sogar (was ich bei diesen alten teilen weniger glaube) sie schlicht geklaut wurden!

    Ich hätte in meiner "Küchenecke" zwar einen anschluss für eine Waschmaschiene, allerdings möchte:
    A: Der Vermieter nicht das eine in den Wohnungen steht
    B: Dafür einfach kein platz ist in der 30qm grossen Wohnung.
    C: Kann ich diese selbst wenn ich eine Maschiene in meine Wohnung stelle ja nichtmal irgendwo trocknen, da man das in der Wohnung ja auchnicht soll!

    Falls sich nun mein Verdacht bestätigt (das die Geräte entfernt wurden weil wieder Leute den Münzkasten aufbrechen wollten) das die Geräte nicht erneuert werden, was kann man dann unternehmen?? Das ist doch dann aufgabe des Vermieters mir einen Anschluss oder wie bisher eine Maschiene zustellen oder nicht??

    2 Mal editiert, zuletzt von daniel84 (11. September 2013 um 17:29)

  • Zu A. ) Der Vermieter kann Ihnen die Nutzung einer Waschmaschiene in Ihrer Wohnung nicht untersagen. ( Außer sie haben eine diesbezügliche Individualvereinbarung in Ihrem MV und die Verweigerung der Nutzung hat einen "triftigen" Grund )

    ZU B.) Das ist Ihr Problem. Der VM ist nicht verpflichtet Ihnen eine Waschmaschiene zu stellen.


  • Ich hätte in meiner "Küchenecke" zwar einen anschluss für eine Waschmaschiene, allerdings möchte:
    A: Der Vermieter nicht das eine in den Wohnungen steht


    Dazu brauchen Sie keine Erlaubnis.

    Zitat


    C: Kann ich diese selbst wenn ich eine Maschiene in meine Wohnung stelle ja nichtmal irgendwo trocknen, da man das in der Wohnung ja auchnicht soll!

    Wenn Sie einen Kondenstrocker benutzen, dürfen Sie das wohl. Er sammelt das "Trockenwasser" (aber sowas!) und Sie brauchen es nur weggiessen.

    Zitat

    Falls sich nun mein Verdacht bestätigt, das die Geräte nicht erneuert werden, was kann man dann unternehmen??

    Kommt darauf an, was im Mietvertrag steht. Steht da nichts, muß Ihnen der Vermieter eine Möglichkeit zum Waschen zur Verfügung stellen und wäre in Ihrem Ihrem Fall die Nutzung des Küchenanschlusses.

  • Als ich jetzt gerade in den Keller ging (ich ging meistens zum Waschen zu meinen Vater), stellte ich fest das plötzlich Waschmaschiene und Trockner weg sind! Die Gründe weiss ich bisher nochnicht da ich mein Vermieter heute nicht erreiche.


    Keine Geduld bis morgen?

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