Im Mietvertrage eingetragen sind als Kosten zum einen die Kaltmiete mit 875,00€ + darunter die Nebenkosten von 190,00€.
Das sind die maßgeblichen Beträge. Diese müssen und sind auch einzeln zu betrachten.
Ihre monatliche Zahlung hätte also in der Summe 1065,--€ betragen müssen.
Sie haben aber die falsch addierte Summe zum Anlaß genommen und damit zuwenig überwiesen(ein Schelm, wer Böses denkt).
Bei der Kaltmiete würde die Verjährungsfrist 3 Jahre betragen.
Für die Betriebskosten ist die Frist der Abrechnung maßgeblich. Inwieweit hier die einzelnen Beträge maßgeblich sind, kann ich Ihnen nicht beantworten.