Der Vermieter kann nur solche Einkünfte einfordern, welche das Mietverhältnis betreffen und den Mieter nicht in seinen Rechten verletzen.
Da der Vermieter auf eine zuverlässige Mietzahlung angewiesen ist, hat dieser ein berechtigtes und schutzwürdiges Interesse, diejenigen Umstände zu erfahren, die er benötigt, um die Zahlungsfähigkeit des Mieters einschätzen zu können. Fragen, die die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mieters betreffen, sind daher immer zulässig.
Die Frage lautet: "Haben Sie schon einmal eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, oder läuft ein entsprechendes Verfahren gegen Sie"
Eigentlich sind es 2 Fragen. Den ersten Teil würde ich mit JA beantworten und den zweiten Teil mit NEIN.
Die Fragestellung ist eindeutig. Gerade auch Ihre finanzellen Verhältnisse, aus nicht allzu ferner Vergangenheit, möchte er kennen um die nötigen Schlußfolgerungen zu ziehen.