Beiträge von Kolinum


    Muss ich mir jetzt irgendwo gedanken machen, weil die "Nachbarin"(Familie meiner Vermieterin) mir jetzt mit ner Kündigung droht oder nicht ? Wie siehts aus mit Kündigung durch Eigenbedarf? können die einfach so was drehen oder stehe ich da im Recht, weil ich mir nichts zu schulden kommen lasse ?

    Solange wie Sie keine Kündigung bekommen, sollten Sie sich auch keine Gedanken machen. Erst dann können Sie sich hier wieder melden und Sie werden da sicherlich gute Ratschläge bekommen.

    Zu den anderen Ausführungen kann ich leider, wegen fehlender Gegenrede, nichts sagen.
    Hier ist keine Gerichtsverhandlung; Sie müssen sich nicht rechtfertigen.

    Ein allein seligmachendes Wolkenkuckucksheim gibt esnicht.
    Sie leben in einer Menschengemeinschaft und werden Ihre Ansprüche an Lebensqualität dem Umfeld anpassen müssen.
    Bei einer Mietwohnung sind es die bösen Nachbarn.
    Bei einem eigenen Häuschen haben Sie schon wieder mit bösen Nachbarn zu tun.
    Selbst im menschenleren Sibirien sind es die Wölfe.

    Auch wenn es Ihnen mißfällt, Umbauarbeiten beim Nachbarn akzeptiert man einfach oder man ruft einen Anwalt.
    Das Forum hier wird Ihnen beim Nachbarschaftstheater nicht helfen können.

    "in meinen Mietvertrag ist eine Porschale von 97,50€ als Nebenkosten ausgewiesen."

    Neue Verwirrung. Damit wären die Kosten durch die Pauschale bereits abgegolten. Inwieweit aber die Heizkosten darin berücksichtigt wurden ist hier nicht erkenntlich.
    Einige Vermieter fordern zwar eine Pauschale schieben dann aber eine Abrechnung hinterher, was unzulässig ist.
    Der Grundsatz lautet, das mit der Zahlung eine Pauschale alle späteren Nachforderungen ausgeschlossen sind. Gilt für beide Vertragspartner.

    Also einscannen. Übrigens den Preis für das Wasser erfahren Sie aus den Belegen, nicht hier im Forum!

    Schließe mich @AjaxMH an. Auf den 11 Seiten ist soviel bla-bla geschrieben, da sollte die zu vermieteten Räumlichkeiten auch noch näher bezeichnet werden.
    Welche Räume, sowie eine genaue Wohnungsbezeichnung, sofern ein Mehrfamilienhaus, werden auch nicht erwähnt.
    Ziehmlich schwach das ganze Ding.
    Übrigens ist es üblich erst den Vertrag zu unterzeichnen und anschließend die Wohnungsübergabe, mit Protokoll, durchzuführen.
    Ebenso fehlen Angaben zur Schlüsselzahl. Eben siehe 2. Absatz. Sicher der Erguß eines superklugen Rechtsverdrehers.

    Wie bereits gesagt, ist dieser angemiete Raum keine Wohnfläche und die Berechnung der Betriebskosten kann nicht automatisch danach erfolgen. Die Betriebskosten für diesen Raum müssen explizit vereinbart und danach abgerechnet werden.
    Ich beteilige mich nicht an Wenn, Aber, Möglich, Vielleicht und Könnte. Das sind Spekulationen, welche mehr verwirren als klären.
    Auch mit Höhe, Breite und Tiefe hat das nichts zu tun.

    § 2(3) - Wohnflächenverordnung

    (3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:
    1. Zubehörräume, insbesondere:
    a) Kellerräume,
    b) Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
    c) Waschküchen,
    d) Bodenräume,
    e) Trockenräume,
    f) Heizungsräume und
    g) Garagen,
    2. Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie
    3. Geschäftsräume.


    Meine Vormieterin ist ausgezogen und hat mich als Nachmieter gefunden. Habe von ihr den Wohnungsschlüssel auch erhalten. Vermieter hat hierüber bescheid gewusst..

    Es zählt nur, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Ist Ihre Vormieterin dort genannt und hat nicht schriftlich gekündigt ist sie weiterhin Mieter. Ein mündliches Bescheid sagen ist keine Kündigung, selbst wenn der Vermieter Bescheid weiß, was das auch immer heißen soll. Ob dessen Zustimmung vorliegt haben Sie hier nicht erwähnt.

    Zitat

    Kaution sollte hinterlegt werden, habe mich da bissl feiern lassen...wollte ich die Tage alles erledigen, so war es auch abgesprochen mit dem Vermieter..

    Wollte ist ein Wille, Tat etwas ganz anders.

    Zitat

    Hat der Vermieter nicht dem Mietverhältnis mündlich zugestimmt? Schließlich war er mit der Schlüsselübergabe der Vormieterin an mich einverstanden. Mietvertrag habe ich nicht, sollte jetzt zum 01.02. ausgestellt werden.

    Ein mündlicher Mietvertrag ist leider nicht zustande gekommen. Es war beabsichtigt, einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen und dieser zählt erst nach beider Unterschrift. Der Wille bis zur Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages begründet keinen vorab mündlichen Vertrag. Das heißt: Sie wohnen illegal.

    Zitat

    Der kann mich doch nicht ernsthaft einfach so vor die Tür setzen, wie soll ich in 1 Woche ne Wohnung finden..

    Das wird schwierig, rechtlich aber leider nicht zu ändern.

    Die Kündigung Ihres separaten Hobbyraumes ist, wie ich schon andeutete, zum nächstmöglichen Zahlungstermin der Miete möglich.

    BGB § 580a - Kündigungsfristen

    (1) Bei einem Mietverhältnis über Grundstücke, über Räume, die keine Geschäftsräume sind, ist die ordentliche Kündigung zulässig,

    1. wenn die Miete nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag zum Ablauf des folgenden Tages;
    2. wenn die Miete nach Wochen bemessen ist, spätestens am ersten Werktag einer Woche zum Ablauf des folgenden Sonnabends;
    3. wenn die Miete nach Monaten oder längeren Zeitabschnitten bemessen ist, spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats, bei einem Mietverhältnis über gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke jedoch nur zum Ablauf eines Kalendervierteljahrs.

    Ich denke auch, das der Schaden einen Mangel am Mietobjekt darstellt. Für die Beseitigung des Mangels ist nur der Vermieter verantwortlich. Er müsste allerdings den Verursacher in Regress nehmen.
    Besser ist natürlich immer der direkte Weg. Eine Frist von 2 Wochen erscheint mir etwas kurz, es handelt sich hierbei nicht um einen Schaden, welcher den Gebrauchswert der Wohnung wesentlich einschränkt.
    Hoffentlich haben Sie eine Privathaftpflicht.

    Wenn der Seemann einfach nur abwesend ist, ist das ja auch unstrittig. Ich denke aber, sobald der Seemann während seiner Abwesenheit die Wohnung vollständig einem Anderen überlässt, ändert sich das wieder.

    Und seine Frau muß sich in dieser Zeit eine andere Wohnung suchen, denn Sie steht nicht im Mietvertrag und ist demnach eine "andere" Person.

    Zitat

    Der Link spricht von Aufnahme anderer Personen in die Wohnung. Hier sprechen wir aber von Überlassung der Wohnung. Das ist m.E. ein Unterschied.

    Nein eben nicht!. Der Link spricht einerseits für die Aufnahme anderer Personen und andererseits für die Aufnahme naher Verwandter.
    Wenn die Aufnahme des Vaters angezeigt ordentlich erfolgt (die Zustimmung des Vermieters liegt vor) dann dürfte der Mieter trotzdem die Wohnung nicht mehr verlassen, eben wegen der wenn auch nur zeitweisen Überlassung.
    Entschuldigung! So ein hanebüchener Unsinn will mir einfach nicht in den Kopf.


    b.) Wenn Du die Wohnung überlässt, so geht das - wenn ich das alles richtig verstehe - überhaupt nur, wenn Du die Sachherschaft behälst, Du dich also weiterhin in Besitz der Wohnung befindest. Diese Sachherschaft übst Du aber nicht (mehr) aus, wenn Du da überhaupt nicht mehr wohnst.

    Denke nicht. Ich muß die gemietete Sache nicht unbedingt nutzen. Z.B ein Seemann hat eine Wohnung gemietet und ist monatelang auf See. Da kann man nicht sagen, Du wohnst nicht mehr hier.
    Villeicht finden Vollblutjuristen das etwas anders. Ab er hier im Forum ist nicht gerade der Platz für Spekulationen von Laien.

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/f1/familienangeh.htm

    Nur Mängel, welche im Übergabeprotokoll vermerkt und anerkannt wurden, sind anzuerkennen.

    Später können Mängel nur geltend gemacht werden, wenn es sogenannte "versteckte Mängel" sind. Offensichtliche Mängel sind dann nicht mehr reklamierbar.
    Dazu gehört eine neu Wandgestaltung mit Sicherheit nicht dazu, denn diese war offensichtlich. Ich würde das ablehnen.

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