Beiträge von Kolinum

    Selbst, wenn per Funk abgelesen wurde, müssten aber die Werte in der Abrechnung von Techem auftauchen. In meinen Abrechnungen sind die Meßwerte jedenfalls aufgeführt.

    Da es sich hierbei um elektronische Zähler handelt, hätte Sie die Zählerstände auch jederzeit selbst ablesen können und mit den Werten in der Abrechnung vergleichen können.
    Wobei hier noch offen ist, welche Art von Zähler und welche Maßeinheit zugrunde liegen.

    Mit Hilfe Ihrer letzten Abrechnung, Ihrer Hausverwaltung sowie einer geringen Invstition an Intelligenz und Lernbereitschaft werden Sie das Problem lösen.

    1. Sie sollten glücklich sein einen mündlichen Mietvertrag zu haben. Da brauchen Sie beim Auszug nur besenrein übergeben sowie auch kleine Reparaturkosten nicht tragen. Im übrigen haben Sie die gleichen Rechte wie bei einem schriftlichen Vertrag.
    Keine Sorge; Sie wohnen nicht "schwarz".

    2. Es wurde eine Gesamtmiete von 460 € vereinbart. Damit ist das eine Pauschalmiete mit der alle Nebenkosten abgegolten sind. Sie dürfen und können keine Betriebskostenabrechnung verlangen.

    3. Überweisen Sie schleunigst die ausstehende Gesamtmiete, denn damit ist die Kündigung vom Tisch.

    4. Die Mietzahlung überweisen Sie solange an die bisherige Vermieterin bis diese Ihnen mitteilt, das Sie ab dem Zeitpinkt die Zahlung an den neuen Eigentümer leisten müssen.
    Die Mitteilung muss vom bisherigen Vermieter kommen, nicht vom neuen Vermieter. Da würde ich mich dann auch gleich mal als neuer Vermieter bei Ihnen vorstellen und das Geld abkassieren. Ergo: Da könnte jeder kommen.:rolleyes:

    Dies Klausel ist nicht mehr gültig.

    BGH 29.5.2013, VIII ZR 285/12

    Formularmäßige Klauseln in Mietverträgen, die Mieter verpflichten sollen, sich anteilig an den Kosten zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses noch nicht fälligen Schönheitsreparaturen zu beteiligen, und als Grundlage zur Berechnung der Abgeltungsbeträge den Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts vorsehen, sind unwirksam. Die Formulierung benachteiligt die Mieter unangemessen.


    Wenn ich ihm nun sage das dass Bad, die Toilettenschüssel usw. neu gemacht werden sollte. Muss er das dann machen? und noch wichtiger, kann er dann wieder die Miete erhöhen weil der Wohnwert steigt?

    Er muß das nicht machen. Es wäre dann eine Reparatur und die ist vom Vermieter zu tragen. Für den Verschleiß zahlen Sie schließlich Mie
    te.

    Sollten Sie tatsächlich Laminat im Auge haben, dann verlegen Sie diesen fachmännisch. Anleitungen gibt es im Internet.
    Ich würde da kein Laminat verlegen sondern eher einen textilen Belag. Sieht wärmer aus und ist schneller beim Auszug entsorgt.
    Rechtlich gilt das bereits Gesagte durch meine Vorposter.

    1. Das Mietverhältnis beginnt am 01.12.2012. Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist des §573 c BGB zum Monatsende gekündigt werden, jedoch erstmals zum 30.11.2014.

    Aus meiner Sicht bezieht sich die Aussage aus das "Mietverhältnis" und nicht auf eine der daran beteiligten Parteien. Das heißt: Es gilt für alle Parteien.

    Aber eine Konsultation bei Ihren fachkundigen Nachbarn ist trotzdem zu empfehlen.

    Kündigung per Foto. Noch nie gehört!
    Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Ich wage sehr zu bezweifeln, ob ein Foto dieses Kriterium erfüllt.

    Siehe hier:https://forum.mietrecht.de/www.mietrecht-…kuendigung.html

    Kündigung Untermieter
    Bei einer Untermiete gelten die allgemeinen Kündigungsregelungen des BGB, allerdings nur im Verhältnis Untervermieter und Untermieter. Wird der Hauptmieter hingegen wirksam von seinem Vermieter gekündigt, so muss auch der Untermieter zeitgleich die Wohnung räumen.

    Die Kündigungsfristen betragen für den Hauptmieter bei untervermietetem Wohnraum mindestens drei Monate.
    Der Untermietvertrag wird hier wie die Vermietung einer Einliegerwohnung behandelt. Bei einer möblierten Untervermietung kann spätestens am 15. zum Monatsende gekündigt werden, also unter Einhaltung einer Frist von lediglich zwei Wochen. Ein Kündigungsgrund muss nicht vorliegen. Ansonsten muss ein berechtigtes Interesse, also insbesondere Eigenbedarf vorliegen und geltend gemacht werden. Ein Kündigungsgrund braucht nicht genannt werden, wenn die Kündigungsfrist von drei auf sechs Monate verlängert wurde.
    Wenn die Kündigung für den Untermieter, der nicht möbliert zur Untermiete wohnt, eine besondere Härte darstellen würde, kann er weiter wohnen bleiben.
    Der Untermieter kann bis zum dritten Wrktag des Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen.

    Guten Tag liebe Com.

    Kurz zu meiner Lage:
    Ich habe einen Durchbruch, von der Küche zum Winterbalkon, gemacht. Die komplette Trennwand und das Fenstergestell entfernt. Das Gestell hab ich im Keller nun 4 Jahre aufbewart. Die Küche wurde generalüberhohlt und somit auch modernisiert. Das heißt alte Bestandteile wie Herd und Spüle ebenfalls im Keller aufbewart.
    Es heißt ja immer alte Bestandteile der Mietwohnung aufheben.
    Jetzt die eigentliche Frage: Wie lang muss ich genau diese Bestandteile aufheben bzw. darf man sie überhaupt entfernen? Dazu sollte man noch sagen bei einem Auszug bleibt natürlich die Küche so wie sie ist. Also da wird nichts ausgebaut oder mitgenommen.

    Der Vermieter kann bei Ihren Auszug die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes fordern. Schlußfolgern Sie selbst.
    Hoffentlich hatten Sie eine beweisbare Zustimmung Ihres Vermieters zum Umbau. Dann hätte sich auch die Aufbewahrung erledigt.

    Nochmals zum begreifen: Kündigen Sie fristgerecht Ihr Mietverhältnis in diesem Haus. Sie würden ihren schizophrenen Mitmieter und sich sicherlich einen großen Gefallen tun.

    Mitmieter kann man nicht einfach mal entsorgen. Mit Mietrecht hat das garnichts zu tun. Es ist einfach nur Zoff!
    Meinen Ratschlag haben Sie und ich glaube da nicht allein zu stehen.
    Wenn Sie das nicht akzeptieren wollen, dann müssen Sie halt das weiter ertragen.

    Ich habe eine Idee.
    Kündigen Sie fristgerecht Ihr Mietverhältnis in diesem Haus. Sie würden ihren schizophrenen Mitmieter und sich sicherlich einen großen Gefallen tun. Nichts einfacher als das.
    Das ist Menschenfeindlichkeit primitivster Art und ich hoffe sehr, dass sich Forumsmitglieder Ihren egoistischen Interessen verschließen.

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