Wohnung veraltet? Mieterhöhung

  • Ich wohne in einem Hochhaus, dass etwa Bj. 76/79 ist. Das sind Eigentumswohnungen die teilweise vom Besitzer vermietet wurden. Im Vertrag gibt es die Klausel das ich bis 150 DM für Kleinreparaturen selbst zahlen muss.
    Nun ist aber der Wasserhahn der Brause so alt das er beim Duschen Wasser an der falschen stelle verliert. Die Kacheln sind schon vergraut und im Bad am Boden rings herum ist die Dichtung nicht mehr ok. Habe das vor jahren mal selbst mit Silikon nachgebessert aber das hat nicht lang gehalten. Auch die Toilettenschüssel ist schon sehr mit Kalk/Urinstein behaftet den man nicht mehr weg bekommt. Trotz pflege der Toilettenschüssel.

    Ich wohne nun seid etwa 15 Jahre in dieser Wohnung. Die letzte Mieterhörung war vor 2 Jahren, da der Vermieter neue 3-fach verglaste Fenster eingebaut hat. Nun soll die Miete um weitere 10€ angehoben werden, da so wörtlich:

    Zitat

    Die Netto-Miete von aktuell EUR 265,00 würde sich also um rd. 3,8% auf EUR 275,00 erhöhen.
    Damit liegen wir noch unter dem aktuellen Verbraucherpreisindex unter Beachtung, dass dieser
    neue Betrag von EUR 275,00 für 2 Jahre also bis Ende Februar 2016 gültig ist.

    Leider finde ich keinen aktuellen Mietspiegel für meinen Ort. Habe aber mal in den Wohnungsmarkt geschaut. Es gibt hier, in ähnlicher Lage, auch günstigere Wohnungen. Ich liege mit meiner Miete dann schon im oberen Bereich und könnte eigentlich eine Wohnung mit mehr m² dafür bekommen. Leider ist ein Umzug sehr schwierig für mich.

    Nun frage ich:
    Darf der Vermieter die Miete erhöhen aus dem Grund den er nannte? Er nennt keinen Mietspiegel sondern den "Verbraucherpreisindex", ist das ok als Grund?
    Wenn ich schon mehr miete zahle, dann sollte die Wohnung aber auch in entsprechendem Zustand sein. Wenn ich ihm nun sage das dass Bad, die Toilettenschüssel usw. neu gemacht werden sollte. Muss er das dann machen? und noch wichtiger, kann er dann wieder die Miete erhöhen weil der Wohnwert steigt?

    Ich bedanke mich im Voraus.
    lg


  • Wenn ich ihm nun sage das dass Bad, die Toilettenschüssel usw. neu gemacht werden sollte. Muss er das dann machen? und noch wichtiger, kann er dann wieder die Miete erhöhen weil der Wohnwert steigt?

    Er muß das nicht machen. Es wäre dann eine Reparatur und die ist vom Vermieter zu tragen. Für den Verschleiß zahlen Sie schließlich Mie
    te.

  • Hallo DerMieter001,

    eine Brausearmatur, einen Tiefspüler, Dichtungen und Silikon bekommste für zweistellig. Etwas handwerklich begabt, kannste das selbst innerhalb von 3h erledigen.
    Du solltest nicht ausser Acht lassen, dass, wenn Du jetzt auf Reparaturen durch den VM bestehst, er die nächste (entsprechende...) Mieterhöhung bestimmt nicht vergessen wird...
    Wenn das Silikon seinerzeit nicht gut gehalten hat, hatteste sicherlich den Untergrund nicht ausreichend sauber, trocken oder fettfrei vorbereitet.
    Die Mieterhöhung würde ich in dieser Höhe akzeptieren, hier im Forum ist öfters von gaanz anderen Prozenten die Rede...

    PS: Die alte Duscharmatur würde ich jedenfalls aufbewahren und mir eine thermostatgesteuerte gönnen.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (21. Januar 2014 um 21:50)

  • Danke für die Antwort, da mein Vermieter und ich uns gut verstehen werde ich die Duscharmatur selbst zahlen.
    Ob ich das mit dem Silikon besser hin bekomme ist eine andere Frage. Mal sehen ob ich jemand finde der das richtig kann.

  • Danke für die Antwort, da mein Vermieter und ich uns gut verstehen werde ich die Duscharmatur selbst zahlen.
    Ob ich das mit dem Silikon besser hin bekomme ist eine andere Frage. Mal sehen ob ich jemand finde der das richtig kann.


    Eine Möglichkeit praktiziere ich mit meinen Mietern: Bei persönlichen Wohnwertverbesserungswünschen teile ich mir mit ihnen die Kosten mit der Massgabe, dass die Gegenstände dann Teil der Mietsache sind und in das Eigentum des VM übergehen. Wird dann formlos schriftlich festgehalten.

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