Im Untermietvertrag wurde eine Kaltmiete vereinbart und die Nebenkosten auf 200€ pauschal festgesetzt. Mit dem Zusatz, dass die Kosten für das Ablesen der Zählerstände der Untermieter zu tragen hat. Wenn die verbrauchten Mengen die Pauschale übersteigen hätten wie den Mehrverbrauch zu zahlen.
Damit gilt die Pauschale. Egal ob die tatsächlichen Kosten über- oder unterschritten werden. Eine zum Nachteil des Mieters geltente Regelung ist unzulässig.
Eine weitere Nebenkostenabrechnung ist deshalb überflüssig und für Sie uninteressant.
ZitatAllerdings hatte beim Ende der Untermiete 2014 keine Übergabe stattgefunden und keine Zählerstände wurde abgelesen, da niemand von denen kommen wollte.
Das braucht es auch hierzu nicht, da bereits alles abgegolten ist.