Ich bin mit meiner Familie zum 1.3 diesen Jahres umgezogen. Da mein Vermieter das Haus einmal komplett Saniert hat unddieletzten restenoch am Sanieren ist, mussten wirumziehen. Dabei sind wir lediglich von der ersten Etagen die 2 Etage gezogen. In der 2 Etage die Wohnung wurde komplett neu gebaut. Alles soweit schick. Unser problem: Das Bad enthält Badewanne wie auch eine Dusche. Die Dusche ist eigentlich eine Flachtasse ist aber auf ca. 10 cm hohen füßen gestellt eingebaut worden. Die Dusche hat zudem eine Übergröße von 1m × 1,13m. Das ganze Problem ist dieses das das Duschen nicht so einfach ist, denn wenn man sich normal unter die Dusche stellt ist das Bad hinterher überschwämmt. Duschvorhang ist nicht möglich da die ganze Suppe dann auch den Vorhang auf den Boden runter läuft. Meine frage: Muss der Vermieter mir eine Duschbad stellen? (Es wurde mündlich versprochen das nach einer Lösung gesucht wird)
duschsituation wer stellt die kosten der Duschbad?
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24mausemaus24 -
18. April 2016 um 17:16 -
Erledigt
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Wer nicht in der Lage ist, ohne das Bad unter Wasser zu setzen, zu duschen, der sollte sich besser in die Wanne hocken und mit der Handbrause "arbeiten".
P.S. ich kenne solche offenen Duschen und habe dort mit einem Duschverhang geduscht, ohne für eine Überschwemmung zu sorgen. Man darf sich eben nicht so linkisch anstellen. -
Meine frage: Muss der Vermieter mir eine Duschbad stellen? (Es wurde mündlich versprochen das nach einer Lösung gesucht wird)
Wenn im Mietvertrag eine solche festgeschrieben ist: JA!
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Im Mietvertrag steht gar nichts darüber aber es wurde halt Mündlich besprochen. Wir wohnen jetzt fast 4 Jahre hier im Haus und hatten eigentlich nie Probleme.
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Dann haben Sie auch keinen Anspruch darauf.
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Hallo Koli,
die Dusche ist doch vorhanden, aber 24mausemaus24 stellt sich zu dumm an, einen Duschvorhang so anzubringen, dass das Badezimmer nicht unter Wasser gesetzt wird.
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Fehlt da vielleicht schlicht und einfach die Duschkabine/ Glaswände?
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Ist ja schön das es auch nette Menschen gibt die einen unbekannterweise nicht einfach nur beleidigen. Ja genau das ist der Punkt : da Fehlt eine Duschkabine und die Dusche ist so gebaut worden das man nicht irgendetwas on der Stange kaufen könnte sondern das wäre eine Maßanfertigung und wüsste Mainschwimmer das es bei diesem besagtem Badezimmer und Standort der Dusche NICHT möglich ist einen Duschvorhang anzubringen würde er die Klappe vielleicht nicht so aufreißt. Aber es ist immer leicht wenn man eigentlich nichts anständiges zu sagen hat sich in anderer Leuts Angelegenheiten einzumischen auch wenn es nur mit etwaigen DUMMEN Kommentaren ist! Aber wäre schon interessant zu sehen wie Sie das machen würden. Wahrscheinlich dann auch so das das Spritzwasser das den Duschvorhang runter laufen würde ( und sich dann rund um die Dusche auf den Boden verteilt ) von allein zurück in die Dusche Asse hüpft. Also besser raushalten wenn man sich nicht höflich und normal mit anderen Menschen unterhalten kann.
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Dann würde ich dem VM diesen link per email schicken
http://www.reuter.de/bad/duschkabinen.htmloder vorher selber stöbern und dann mit dem Vermieter meine wunschkabine vorschlagen. Kann man ja evtl. auch so machen, er Material ihr Einbau..
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... wüsste Mainschwimmer das es bei diesem besagtem Badezimmer und Standort der Dusche NICHT möglich ist einen Duschvorhang anzubringen würde er die Klappe vielleicht nicht so aufreißt.
Aber es ist immer leicht wenn man eigentlich nichts anständiges zu sagen hat sich in anderer Leuts Angelegenheiten einzumischen auch wenn es nur mit etwaigen DUMMEN Kommentaren ist!
NIEMAND reisst hier die Klappe auf bzw. mischt sich in anderer Leuts Angelgenheiten ein!
Den Negativkommentaren meiner Vorredner schliesse ich mich an. -
gelöscht....
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Ich sehe das anders, denn wenn ich eine Frage stelle und nur blöde Kommentare bekomme und mich als dumm betiteln lassen muss ist das keine anständige Art und Weise ein Gespräch zu führen!
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Soweit ich das einschätzen kann, hast du alles bekommen was im MV. vereinbart wurde, oder nicht? Ein Dusche ist vorhanden und funktioniert. Für alles andere bist du eigentlich selber zuständig, wenn nicht anders vereinbart, Stichwort gemietet wie gesehen.
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Ich sehe das anders,
Klar, dass du anders siehst, weil du selbst vom richtigen Fragestellen keine Ahnung hast. Wenn ich ein technisches Problem habe, mache ich ein Foto, oder beschreibe die Sache so, dass jeder verstehen kann, was ich meine. Aber dazu bist du leider nicht fähig, wie deine Frage und deine weiteren Kommentare leider beweisen.
Mit anderen Worten, du musst noch sehr, sehr viel lernen. -
Noch mal da sich hier einige Fehlerteufel eingeschlichen haben. Ich möchte nur wissen ob mein Vermieter mir für meine Vorhandene Duschtasse die Duschkabine übernehmen muss. Duschvorhang ist nicht möglich und nicht etwa weil ich bzw. wir zu dumm dafür sind sondern, weil ich auf Grund der eingebauten Dusche nicht die Möglichkeit dazu habe. Noch dazu darf ich nicht in die Fliesen bohren und auf Grund der Anordnung der Fliesen kann ich auch nicht die Fugen benutzen. Im übrigen ist es so das meine Kinder sich nicht mehr von Mutti duschen lassen wollen aber noch zu klein dafür sind um aufzupassen das das Wasser nicht so spritzt.
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Habe jetzt den weiteren und auch sehr amüsanten Kommentar gelesen. Wenn ich etwas nicht verstehe frage ich nach und rede bzw. Schreibe nicht doof da her das es bis ins beleidigen anderer Menschen geht. Altes Sprichwort : Der Ton macht die Musik.
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Ich möchte nur wissen ob mein Vermieter mir für meine Vorhandene Duschtasse die Duschkabine übernehmen muss.
Was meinst du damit? Der Vermieter ist eigentlich nicht verpflichtet dir eine Duschwand/Vorhang, was auch immer, zu stellen, wenn das nicht im MV. vereinbart wurde. -
Noch mal da sich hier einige Fehlerteufel eingeschlichen haben.
Hat sich damit erledigt, bin 'raus. -
Im Mietvertrag selber wurde es nicht Vereinbart. Aber was ist denn z.B. wenn die Fliesen auf dem Boden nicht 100% ordentlich verfugt worden sind ( haben wir nicht selber gemacht) und durch eventuell durchsickerndes Wasser schaden in der unteren Etage entsteht. Denn irgendwann werden aus 2 Tröpfchen auch mal mehr. Wer haftet dann hinterher für den Schaden der in dem unter mir liegenden Möbelhaus entsteht? Denn das geht ja dann nicht auf meine Kappe, denn so ne teure Duschkabine möchte ich gar nicht für eine Mietwohnung selber kaufen. Die Frage ist bloß hypothetisch gemeint falls mal etwas passiert.
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Klar geht das auf deine Kappe, den du bist ja der der nicht in der Lage ist, eine Dusche zu benutzen wie das üblich ist. Übrigens hat das auch nichts mit der Verfugung zu tun. Eine Zementfuge ist auch nicht wasserdicht, schön wäre es.
Nochal, wenn Duschkabine zu teuer, nimm halt einen Duschvorhang. Und den Unsinn das das bei dir nicht geht, lass bitte stecken, da setzt ja langsam das fremdschämen ein, sorry. -
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