Freuen uns Ihnen behilflich gewesen zu sein. ![]()
Beiträge von Kolinum
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Da haben oder wollten Sie die Passage wohl nicht so richtig zur Kenntnis nehmen.
Wenn Sie das richtig lesen finden Sie darauf die Antwort zu Ihrer Quotenklausel.Demnach sind sogenannte Quotenklauseln ungültig, die den "Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts" zur Berechnungsgrundlage von Renovierungsarbeiten machen (Az: VIII ZR 285/129).
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Ich würde mir die Zustimmung des Verm ieters einholen, es ist schließlich nicht Ihre Wohnung; sondern Sie sind nur Nutzer.
Der Vermieter kann allerdings bei Beendigung des Mietverhältnisses den Rückbau und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangen. -
Der Vermieter besteht darauf, dass ich die Miete bezahle bis der Nachmieter das übernimmt.Das wäre schon mal was! Rechtlich kommen Sie unter 3 Monaten nicht raus.
Da hilft möglicherweise nur ein Kniefall. -
Ich denke, dass ein Mietverhältnis immer an den jeweiligen Vertrag gebunden ist. Es kann nicht nebenher existieren.
Denkbar wäre es jedoch bei einem Änderungsvertrag. Durch solchen würde das Mietverhältnis nicht beendet
Da in Ihrem Fall aber ein völlig neuer Vertrag begründet wurde, gelten auch die gesetzlichen Fristen. -
Kolinum: Das Zimmer wurde von mir Ende November zurück gegeben
Was bei der Übergabe wegen der Schäden vereinbart wurde ist immer noch Ihr Geheimnis. Ich habe keine Lust mehr Ihren ureigenen Problem hinterher zu laufen.
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Vergessen Sie das.
§ 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
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Warum aber verschweigen Sie hier die Übergabe des Zimmers und die Abnahme durch den Vermieter.
Ich sehe mich außerstande eine hilfreiche Antwort zu geben. -
Es sind 6 Personen ausgezogen. Da hat also jemand 600 Euro in 2 Stunden verdient.

Ein mehrfaches Hoch auf die Marktwirtschaft!
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Der Vermieter muß Ihnen nur die Belege zeigen. Wie die Kosten im Detail zustande kommen, kann auch der Vermieter nicht klären und muß sich auf die Angaben des Gläubigers erst mal verlassen.
Ob weitergehender Klärungsbedarf besteht ist durch das Mietrecht nicht abgedeckt. -
Maßgeblich ist der Zustand bei der Übergabe. Wenn keine stattgefunden hat, kann jeder alles behaupten.
Mehr ist dazu nicht zu sagen. -
1. Das Mietverhaeltnis laeft auf unbestimmte Zeit und endet mit Ablauf des Monats, zu dem der Vermieter oder der Mieter die Kuendigung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten ausspricht.Die Kündigungsfrist für den Vermieter ist von der Dauer des Mietverhältnisses abhängig; für Sie aber immer 3 Monate.
ZitatDie ordentliche Kuendigung ist jedoch fuer beide Parteien fruehestens zum ______./._____ zulaessig.
Wenn hier kein Datum genannt ist, gilt die Drei-Monatsfrist.
ZitatBedeutet das jetzt fuer mich, dass ich mindestens 4 Jahre dort wohnen muss? Irgendwie Blicke ich da nicht so ganz durch.
Nein! Besagt nur wenn Befristung vorliegt, darf Sie nur auf 4 Jahre beschränkt bleiben
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Schon gelesen? Herr AjaxMH.
Hahahahaha. Ok ihr Affen, scheisst auf euch ;D Ich mache hier mal dicht und suche mir ein Forum wo mir geholfen wird. Kein Wunder hier läuft es nicht, ihr beiden seid mir beim durchstöbern schon desöfteren aufgefallen, also eher negativ. Macht spaß sich hinter dem Pc zu verstecken und andere Leute nieder zu machen die in der Klemme stecken, wa?
Tut mir leid das ich an Burnout erkrankt bin, arbeitsunfähig geschrieben wurde und mir keine 50000000 Euro Wohnung leisten konnte. Wenn man dann noch in einer kleinen UNI-Stadt lebt wo Wohnraum eher bescheiden ist muss man erstmal nehmen was man kriegen kann. Wenn sie renovierungsbedürftig ist dann wird sie halt renoviert. Aber ich wette von euch Sesselfurzern hat keiner eine Ahnung seine Hände zu benutzen. Also ein herzlichstes Ficht euch in euer dreckiges Knie und bye bye.Gutmenscheln Sie ruhig weiter!
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Sie haben eine Wohnung angemietet in welcher scheinbar nichts, aber auch garnichts intakt zu sein scheint.
Solch einen Mist mietet man nicht an. Das musste Ihnen bei der Offensichtlichkeit der Mängel schon vorher klar sein.Für "billig" kann man eben nicht alles haben. Ihnen bleibt nur die Option der Suche nach einer anderen Bleibe.
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na ja, wir sind im november 2012 aus der Wohnung ausgezogen. Die Abrechnung ist für 2012. Im Oktober 2013 kam die erste Mail. das Ergebniss meiner Nachfrage war das keine neue abrechnung eingetroffen ist, als es passierte garnichts. Bin ich überhaupt verpflichtet hinterher zulaufen?
Da Sie die zugrundeligenden taggenauen Daten trotz Nachfrage nicht liefern, wird Ihnen auch keine hilfreiche Antwort zuteil werden.
Da fällt mir gerade Ihr letzter Satz ein: Bin ich überhaupt verpflichtet hinterher zulaufen?
Nein, Sie sind, ebensowenig wie ich, verpflichtet hinterher zulaufen. -
Der Vermieter hat für den rechtzeitigen Zugang der Abrechnung zu sorgen und trägt dafür die alleinige Verantwortung.
Für eine Rekonstruktion des Herganges aus Ihrem Beitrag sind die Angaben zu ungenau. Da ist taggenaue Angaben erforderlich.
Wann wurde hin und hergezogen?
Was ist das Ergebnis Ihrer ersten Nachfrage? "Es passierte nichts" ist mir zu wenig. -
Mit fast allen WG gibt es immer diesselben Probleme.
Wie soll aus einem wild zusammengewürfelten Haufen unbekannter Wesen wohl eine Harmonie entstehen. -
Das Mietrecht gibt dazu nichts her. Ein Auszug ist nicht machbar, wie Sie schreiben.
Sie können das nur vor Ort schlichten. -
Im Mietrecht finden Sie dazu nichts und hat damit auch nichts zu tun. Sorry!
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