Brauche Rat für Kautionserstattung, Beschädigungen und Fristen.

  • Hey,
    hier meine Geschichte: ich bin nach Stuttgart gekommen und wohnte vier Monate in einem Zimmer einer privat vermieteten Wohngemeinschaft. Ich hatte am Anfang die Möbel verrückt, um dahinter zu reinigen und habe sie dannach auch anders aufgestellt. Beim Auszug musste ich alles zurück rücken, habe aber darauf geachtet, das in dem Laminat keine Kratzer entstehen. Ein Schrank war schon von Anfang an wackelig und krumm und wurde nur mit einem Winkel von der Wand weg gehalten, damit die Türen aufgehen. Nach meinem Auszug ging dies auch wieder aber durch den Winkel ist alles krumm und die Spalte zwischen den Türen sind unterschiedlich groß. Nach meinem Auszug wurde mir vorgeworfen, dass nur durch das Umrücken der Schrank krumm geworden war und vorher nicht krumm war. Des weiteren habe ich Bilder bekommen, wo Kratzer im Laminat sind, wo es aber fraglich ist, ob diese von mir stammen, es ist aber auf dem Bildern schwierig zu erkennen, wo diese sind aber es scheint so, dass sie auch überhaupt nicht in dem Gebiet liegen, wo ich die Möbel verschoben habe. Nun sollte ich den kompletten Schaden bezahlen. Ich habe dann den Vermieter gebeten, ob ich mir das Zimmer ansehen kann und ich mir selbst ein Bild machen kann aber es kam bis jetzt seitens des Vermieters nicht zu einer Terminvereinbarung. Nun ist das alles schon eine Weile her. Ende November bin ich ausgezogen und der Vermieter hat aber meine Kaution noch.

    Nun meine Fragen:

    1.Gibt es Fristen, bis wann eine Kaution dem Mieter zurückgezahlt werden muss und darf der Vermieter diese bei Schäden einfach einbehalten?

    2. Gibt es Fristen, ab denen der Mieter sich um Schäden nicht mehr kümmern/ausbessern/bezahlen muss, wenn der Vermieter sich nicht darum kümmert?

    3. Am Anfang habe ich keine Zimmerabnahme unterschrieben. Kann der Vermieter mir den Schaden überhaupt anhängen/nachweisen?

    4. Welche Pflichten habe ich, wenn ich in dem Laminat Kratzer verursacht hätte?

    Wenn möglich würde ich mich zu jeder Frage auch über Antworten mit Paragraphen freuen.

    Riesen herzlichen dank für eure Hilfe!!
    Gruß Lars

  • lars.stuttgart:

    "1.Gibt es Fristen, bis wann eine Kaution dem Mieter zurückgezahlt werden muss"
    - Sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache.

    "darf der Vermieter diese bei Schäden einfach einbehalten?"
    - Nein, erst hat er dem Ex-Mieter Gelegenheit zu geben, die Schäden selbst zu beheben.

    "2. Gibt es Fristen, ab denen der Mieter sich um Schäden nicht mehr kümmern/ausbessern/bezahlen muss, wenn der Vermieter sich nicht darum kümmert?"
    - Sechs Monate.

    "3. Am Anfang habe ich keine Zimmerabnahme unterschrieben. Kann der Vermieter mir den Schaden überhaupt anhängen/nachweisen?"
    - Der VM bzw. Anspruchsteller ist beweispflichtig.

    "4. Welche Pflichten habe ich, wenn ich in dem Laminat Kratzer verursacht hätte?"
    - Den Schaden (spätestens nach Aufforderung) in angemessener Frist zu beseitigen.

  • Kolinum: Das Zimmer wurde von mir Ende November zurück gegeben.

    Danke Berny!
    D.h. der Vermieter hat die Pflicht, mir die Kaution zurück zu zahlen, auch wenn ich den Schaden noch nicht beseitigt habe?
    Habt ihr für die Fristen und anderen antworten Paragraphen, auf die ich mich berufen kann?
    Herzlichen dank
    Lars

  • Kolinum: Das Zimmer wurde von mir Ende November zurück gegeben

    Was bei der Übergabe wegen der Schäden vereinbart wurde ist immer noch Ihr Geheimnis. Ich habe keine Lust mehr Ihren ureigenen Problem hinterher zu laufen.

  • Es tut mir Leid. Ich hatte nicht verstanden, was sie meinten. Ich bin erst 18 und das ist alles auch grad recht viel für mich, da bitte ich um Entschuldigung.

    Bei der Übergabe wurde nichts wegen der Schäden vereinbart. Diese wurden mir auch erst im Nachhinein mitgeteilt. Deswegen möchte ich die Schäden ja auch nochmal selbst sehen.

  • Bei der Übergabe wurde nichts wegen der Schäden vereinbart. Diese wurden mir auch erst im Nachhinein mitgeteilt.


    Wurde bei der Rückgabe der Mietsache ein Übergabeprotokoll in zweifacher Ausfertigung, von beiden Seiten unterschrieben, angefertigt?

  • Ich hatte bei Übergabe ein Protokoll unterschrieben. Dort waren die Schäden nicht aufgeführt und das Protokoll gab es auch nur einmal. Hätte ich das Recht auf ein Exemplar/ eine Kopie?
    Liebe Grüße
    Lars

  • Ich hatte bei Übergabe ein Protokoll unterschrieben. Dort waren die Schäden nicht aufgeführt und das Protokoll gab es auch nur einmal. Hätte ich das Recht auf ein Exemplar/ eine Kopie?


    Ich würde sagen. Nein, too late...

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