Beiträge von Kolinum

    Entweder ganz oder gar nicht oder ? Ich meine die Flecken abdecken geht ja nicht (zu viele und unsymetrisch ). Vielleicht fällt das auch nicht auf wenn man gedämpftes Licht verwendet :D ...

    Oh, Gott. Aber doch nicht die Flecken abdecken, sondern das ganze Zimmer. Besser noch absolute Finsternis, gelle....

    Es müsste eigentlich nach der HzkV abgerechnet werden. Da keine Heizkostenverteiler installiert wurden können Sie nur die Heizkostenabrechnung um 15% mindern.

    Eine Fristsetzung zur Behebung eines Mangels können Sie nur bei während des Mietzeitraumes aufgetretenen Mängeln anwenden.
    Das ist in diesen Fall aber nicht gegeben. Sie haben die Wohnung bereits ohne Verteiler angemietet. Damit stellt es keinen Mangel im Sinne des Mietrechtes dar. Ihnen bleibt nur eine Minderung, wie beschrieben, möglich.


    Die Wohnung wurde im Renovierten zustand übergeben. Im Übergabeprotokoll hat der Vermieter bestätigt das alles in bester Ordnung ist.
    Darunter fällt, laut Vermieter, auch das streichen der Holzfenster von innen an.
    Der Vermieter hat mir Angeboten, auf die Auszahlung der Nebenkosten zu verzichten, und somit auch von den nicht gestrichenen Fenster abzusehen.

    Wenn die Übergabe an den Vermieter ohne Beanstandungen erfolgt ist, ist die Suppe gelöffelt.
    Das Nichtstreichen der Fenster stellt keinen verdeckten Mangel dar; er hätte das bei der Übergabe bemängeln müssen.

    Für die Sehschwäche Ihres Vermieters müssen Sie nicht gerade stehen. Also die Rückzahlung einfordern.


    wie verhält es sich mit den Nebenkosten einer Wohnung in der 2 verschiedene Heizsysteme (Statikheizung und Fußbodenheizung) verbaut sind? Hierbei reicht die Fußbodenheizung völlig aus, um die komplette Wohnung zu heizen. Die Statikheizungen werden nicht benötigt. Hinzu kommt, dass die Statikheizungen nur als Unterstützung in Räumen wie Wintergarten oder Bad verbaut sind.
    - Muss ein Mieter für die Statikheizung die kompletten Grundkosten für die Wohnung zahlen oder nur anteilig der qm der Räume in welchen diese installiert sind?

    Ja, der Grundkostenanteil wird nach Wohnfläche berechnet. Die Art und Verteilung der Heizung spielt keine Rolle.

    Zitat

    - Wären Grundkosten in Höhe von beispielsweise 200€ verhältnismäßig zu Verbrauchskosten von vielleicht 5€?

    Ja, auch 200 € Grundkosten würden nicht im Wiederspruch zu 0 € Verbrauchskosten stehen. Siehe oben, na dämmerts?

    Zitat

    - Bzw. muss der Mieter überhaupt Grundkosten tragen, wenn er die Heizungen nachweislich nicht nutzt? (im Fall es würde das Ventil der Statikheizung für diese Wohnung geschlossen und verplombt, dann wären aber immer noch die Zähler der Heizfirma an den Heizkörpern)

    In diesem Fall würden keine Verbrauchskosten auflaufen. An den Grundkosten ändert das nur insofern was, als die Gesamtkosten sinken.
    Wenn Sie das ganze Jahr nicht heizen sinkt der Gesamtverbrauch des Hauses und damit auch ihr Grundkostenanteil.

    Zitat


    Eine weitere Frage zu den Heizkosten stellt sich bei einer falsch eingestellten Steuerung der Heizung. Ist der Mieter verpflichtet die Steuerung der Heizung selbst in Ordnung zu bringen, auch wenn er dies von Anfang an beim Mieter gemeldet hat?


    Wenn Sie darauf Zugriff haben eigentlich selbstverständlich.

    Aus meiner Sicht ist der Schlüssel nach Personen nicht zu beanstanden. Geteilt durch 3 multipliziert mit 2 = richtig (3. Schuljahr)

    Sie können nur anhand der Rechnungsbelege prüfen, ob die Kosten in dieser Höhe auch so angefallen sind. Weiterhin achten Sie auf versteckte Verwaltungs- und Reparaturkosten.

    Nach Ihren erneuten Beitrag kann ich Ihnen nur raten Sich an Ihren ehemaligen Vermieter zu wenden und von IHM eine Erklärung bezüglich der Heizkosten einzufordern. Notfalls nehmen Sie einen Sachkundigen begleiter mit. Hier kommen Sie nicht weiter.
    Wenn Sie schon das Gas für Heizung extra bezahlen und dann noch mal an die Hausverwaltung ist mir das auch weiterhin unerklärlich und muß passen. Das können nur Sie vor Ort klären.

    Hab gerade eine eMail bekommen mit einer Antwort von Kolinum, die ich leider hier nicht sehen kann.

    Das ist eine glatte Lüge. Es ist schon ein Kreuz mit Ihnen.

    Zitat

    Also an den Heizkoerpern gab es die Zaehler schon.

    Von wo aus wurden denn diese Körper beheizt?

    Zitat

    Aber ich habe fuer Gas und Strom bei Mainova bezahlt (Stromversorger in Frankfurt/Main). Jeden Monat 100,00 Euro, hab ich direkt an Mainova ueberwiesen, nicht an Vermieter.

    Das geht mir auch so. Schließlich ist Fernsehen, Beleuchtung, und sonstiges auch nicht umsonst. Dafür bezahle ich jeden Monat einen Abschlag an den Stromversorger. Sie schreiben von Gas, bei den Betrieb eines Gasherdes verständlich.

    So langsam blicke ich durch.

    Ich fasse zusammen.
    - Für Ihren rein persönlichen Verbrauch von Gas und Elektrizität haben Sie einen Vertrag und den müssen Sie erfüllen.

    - Die Heizkosten sind Teil der Betriebskosten und werden über Ihren Vermieter abgerechnet. Dafür zahlten oder zahlen Sie einen monatlichen Vorausbetrag, welcher Ihnen bei der Endabrechnung wieder gutgeschrieben wird.

    - Sind also zwei verschiedene Dinge!

    Junger Mann, investieren Sie in Allgemeinbildung, besonders was mit Ihrem Vermögen zu tun hat.
    Diese Bildung kostet Sie nichts als ein wenig Mühe.

    Da bei Ihnen Heizkostenverteiler an Heizkörpern installiert sind und diese einen Verbrauch angezeigt haben, müssen Sie dafür bezahlen.
    Oder wo haben Sie sonst Wärme herbezogen?
    Was Ihre Geschäftsbeziehung mit MAINOVA angeht, so kann ich mir darauf keinen Reim machen. Was ist den damit eigentlich gemeint.
    Für was haben Sie den Strom und Gas von dort genutzt?

    Es gibt einen Abrechnungszeitraum. Dieser beträgt 12 Monate. Alle Kosten welche in den 12 Monaten anfallen werden zur Berechnung herangezogen. Sie, der Mieter also, bezahlt nur für den Nutzungszeitraum (Dauer des Mietverhältnisses in diesem Zeitraum).

    Die Berechnung einer Nutzerwechselgebühr ist unzulässig. Das sind Verwaltungskosten und trägt allein der Vermieter. Können Sie zurückweisen. Beschweren Sie sich aber nicht bei Techem, sondern beim Vermieter, denn dieser ist für die Lieferung der Daten an Techem veeantwortlich.

    Es liegt nicht im Ermessen des Vermieters ein Betirebskostenabrechnung zu erstellen; er ist bei vereinbarter Betriebskostenvorauszahlung sogar verpflichet dazu.

    Betriebskostenvorauszahlungen sind nicht begrenzt, diese haben sich jedoch am letzten Abrechnungsergebnis zu orientieren.
    Da Sie noch keine Abrechnung erhalten haben würde ich die Zahlung der Abschläge einstellen.

    Dazu hat der Mieter im laufenden Mietverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht. (BGH WuM 2006, 383). Zwar solange bis Ihnen eine korrekte Abrechnung für den letzten Abrechnungszeitraum zugeht.


    Anders gefragt: Haltet ihr es für realistisch, dass eine energetische Dachsanierung durchgeführt werden kann, so dass eine wie oben beschriebene Wohnung in dieser Zeit bewohnbar bleibt?

    Das fragen Sie den Bauherrn. Mein Gott, wer soll denn hier im Forum wissen, ob Ihre Wohung bei der Sanierung bewohnbar bleibt.
    Wenn Sie ein mietrechtliches Problem haben, dann können Sie das hier einstellen.
    Achten Sie aber bitte darauf, das Ihre Fragen auch Sinn für andere Beteiligte machen.

    Wenn Sie den Stellplatz mitgemietet haben, ist dieser für den Vermieter tabu. Für die Reinigung Ihrer gemieteten Sache sind Sie allein verantwortlich. Wäre so als wenn der Vermieter in Ihre Wohnung kommt und da für viel Geld ungefragt sauber macht.

    Ich würde dem Vermieter eine angemessene Entlohnung anbieten und ihm zu verstehen geben, das in Zukunft eine solche Reinigung mit Ihnen abgesprochen und erlaubt wird.

    ......ich hätte auch nicht gedacht, dass meinem Vermieter so ein Fehler passiert. Er vermietet sicherlich nicht erst seit gestern. Deswegen kann ich dem "Braten" noch nicht so trauen.

    Welchen Braten Sie meinen ist mir unklar. Sollte es der hier im Forum sein, so betrachten Sie das hier dargelegte einfach als Unsinn und werfen Sie sich Ihrem Raffke an die Brust. Hier werden nur Meinungen geäußert. Entscheidungen treffen Sie selbst.

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