Da bei Ihnen Heizkostenverteiler an Heizkörpern installiert sind und diese einen Verbrauch angezeigt haben, müssen Sie dafür bezahlen.
Oder wo haben Sie sonst Wärme herbezogen?
Was Ihre Geschäftsbeziehung mit MAINOVA angeht, so kann ich mir darauf keinen Reim machen. Was ist den damit eigentlich gemeint.
Für was haben Sie den Strom und Gas von dort genutzt?
Es gibt einen Abrechnungszeitraum. Dieser beträgt 12 Monate. Alle Kosten welche in den 12 Monaten anfallen werden zur Berechnung herangezogen. Sie, der Mieter also, bezahlt nur für den Nutzungszeitraum (Dauer des Mietverhältnisses in diesem Zeitraum).
Die Berechnung einer Nutzerwechselgebühr ist unzulässig. Das sind Verwaltungskosten und trägt allein der Vermieter. Können Sie zurückweisen. Beschweren Sie sich aber nicht bei Techem, sondern beim Vermieter, denn dieser ist für die Lieferung der Daten an Techem veeantwortlich.