Nebenkostenabrechnung, Grundkosten, 2 Heizsysteme

  • Hallo Zusammen,

    wie verhält es sich mit den Nebenkosten einer Wohnung in der 2 verschiedene Heizsysteme (Statikheizung und Fußbodenheizung) verbaut sind? Hierbei reicht die Fußbodenheizung völlig aus, um die komplette Wohnung zu heizen. Die Statikheizungen werden nicht benötigt. Hinzu kommt, dass die Statikheizungen nur als Unterstützung in Räumen wie Wintergarten oder Bad verbaut sind.
    - Muss ein Mieter für die Statikheizung die kompletten Grundkosten für die Wohnung zahlen oder nur anteilig der qm der Räume in welchen diese installiert sind?
    - Wären Grundkosten in Höhe von beispielsweise 200€ verhältnismäßig zu Verbrauchskosten von vielleicht 5€?
    - Bzw. muss der Mieter überhaupt Grundkosten tragen, wenn er die Heizungen nachweislich nicht nutzt? (im Fall es würde das Ventil der Statikheizung für diese Wohnung geschlossen und verplombt, dann wären aber immer noch die Zähler der Heizfirma an den Heizkörpern)

    Eine weitere Frage zu den Heizkosten stellt sich bei einer falsch eingestellten Steuerung der Heizung. Ist der Mieter verpflichtet die Steuerung der Heizung selbst in Ordnung zu bringen, auch wenn er dies von Anfang an beim Mieter gemeldet hat?
    Ein Beispiel für die Auswirkungen wäre zum Beispiel, dass die Heizung im Schlafzimmer immer auf 25°C heizt, obwohl nur 18°C eingestellt wurden, weil die Fernsteuerungen von Schlaf- und Arbeitszimmer vertauscht wurden. Erschwerend käme noch hinzu, dass die Ventilbeschriftungen im Schaltschrank falsch angebracht wären und somit eine Überprüfungen erheblichen erschweren würden. Reicht es hier aus, dass der Vermieter einen Klempner holt, der aber auf Grund von Ahnungslosigkeit keine "Reparatur" vornimmt?

    Über ein paar Aussagen zu diesen Thematiken würde ich mich freuen.
    Vielen Dank im Voraus.
    Kalli


  • wie verhält es sich mit den Nebenkosten einer Wohnung in der 2 verschiedene Heizsysteme (Statikheizung und Fußbodenheizung) verbaut sind? Hierbei reicht die Fußbodenheizung völlig aus, um die komplette Wohnung zu heizen. Die Statikheizungen werden nicht benötigt. Hinzu kommt, dass die Statikheizungen nur als Unterstützung in Räumen wie Wintergarten oder Bad verbaut sind.
    - Muss ein Mieter für die Statikheizung die kompletten Grundkosten für die Wohnung zahlen oder nur anteilig der qm der Räume in welchen diese installiert sind?

    Ja, der Grundkostenanteil wird nach Wohnfläche berechnet. Die Art und Verteilung der Heizung spielt keine Rolle.

    Zitat

    - Wären Grundkosten in Höhe von beispielsweise 200€ verhältnismäßig zu Verbrauchskosten von vielleicht 5€?

    Ja, auch 200 € Grundkosten würden nicht im Wiederspruch zu 0 € Verbrauchskosten stehen. Siehe oben, na dämmerts?

    Zitat

    - Bzw. muss der Mieter überhaupt Grundkosten tragen, wenn er die Heizungen nachweislich nicht nutzt? (im Fall es würde das Ventil der Statikheizung für diese Wohnung geschlossen und verplombt, dann wären aber immer noch die Zähler der Heizfirma an den Heizkörpern)

    In diesem Fall würden keine Verbrauchskosten auflaufen. An den Grundkosten ändert das nur insofern was, als die Gesamtkosten sinken.
    Wenn Sie das ganze Jahr nicht heizen sinkt der Gesamtverbrauch des Hauses und damit auch ihr Grundkostenanteil.

    Zitat


    Eine weitere Frage zu den Heizkosten stellt sich bei einer falsch eingestellten Steuerung der Heizung. Ist der Mieter verpflichtet die Steuerung der Heizung selbst in Ordnung zu bringen, auch wenn er dies von Anfang an beim Mieter gemeldet hat?


    Wenn Sie darauf Zugriff haben eigentlich selbstverständlich.

  • Ja, der Grundkostenanteil wird nach Wohnfläche berechnet. Die Art und Verteilung der Heizung spielt keine Rolle.


    Nicht unbedingt. Gemäß HeizkV könnten neben der Wohnfläche auch die Nutzfläche oder der umbaute Raum hergenommen werden - sowohl der ganzen Wohnung als auch nur der beheizten Räume.

    Und beim letzten Teil des Satzes wird's dann interessant: Die Heizungssysteme könnten - falls komplett getrennt - m.E. sehr wohl einzelnd abgerechnet werden und dabei z.B. diese Statikheizung nur auf die Räume angerechnet werden, die auch mit ihr (zusatz)beheizt werden.

    Ich kenne aber so jetzt keine Verordnungen oder Gesetze, die den Vermieter bei bestimmten Umständen dazu zwingen, das auch so zu tun. Aber möglich wäre es meiner bescheidenen Ansicht nach.

    Aber: Ob das allerdings auch zu niedrigeren Statikheizung-Grundkosten beim Fragesteller führen würde, ist ungewiss, denn für ihn kann das Verhältnis der Statik-Beheizten-Raumflächen im Haus ja sogar ungünstiger sein als das Verhältnis der Wohnflächen.

    P.S.: Was ist überhaupt eine Statikheizung??

    3 Mal editiert, zuletzt von AjaxMH (28. Februar 2014 um 16:21)

  • Hallo AjaxMH,

    vielen Dank für deine Antwort.
    Statikheizung ist der verwendete Begriff auf der Nebenkostenabrechnung und ist wohl die Umschreibung für Heizkörper.

    Die beiden Heizsysteme Fußbodenheizung und Statikheizung werden komplett getrennt abgerechnet, von daher sollte so eine Trennung vielleicht möglich sein. Aber natürlich ist es schwer so etwas ohne viel Ärger mit dem Vermieter durch zu bekommen.

    Vom Vermieter wurde nun die Möglichkeit eingeräumt, dass der Mieter die Statikheizungen eigenverantwortlich vom System trennt. Jedoch wird wohl nicht ausreichen, damit auch die Heizfirma diese aus der Abrechnung herausnimmt.

    Berny:

    Zitat

    Hallo Kalli123,

    möchtest Du von uns Schul- oder Studienaufgaben gelöst haben?


    Nein, meine Studienrichtung war eine andere.

  • Statikheizung ist der verwendete Begriff auf der Nebenkostenabrechnung und ist wohl die Umschreibung für Heizkörper.

    Die beiden Heizsysteme Fußbodenheizung und Statikheizung werden komplett getrennt abgerechnet, von daher sollte so eine Trennung vielleicht möglich sein.


    Ich kann mir vorstellen, wie Du das meinst. Aber müssen wir nicht eher davon ausgehen, dass Ihr eine Heizungsanlage habt, die das Heizwasser sowohl für die Statik- als wie auch für die Fußbodenheizung erwärmt (und wahrscheinlich auch noch das Warm(gebrauchs)wasser)?

    In dem Fall wäre eine völlige Trennung der Abrechnung wohl eher nicht möglich.

    Wenn Du magst, kannst Du die Heizkostenabrechnung mal einscannen (anonymisieren nicht vergessen) und hier einstellen. Würde mich mal interessieren, was und wie da nun herumgerechnet wurde.

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