Beiträge von Kolinum


    Die Wohnung ist grundsätzlich sehr schön und auch relativ neu. Allerdings fehlen (warum auch immer), einige Abdeckungen von Steckdosen und/oder Satellitenanschlüssen. Bei Hinweis darauf kam es vom Vermieter eher so rüber, dass man das doch selbst machen solle ...

    Wägen Sie ab. Die Wohnung gefällt Ihnen sehr, also sollte man wegen der Abdeckungen nachsichtig sein. Man kann diese selbst anbringen oder haben einen Bekannten der die paar Handgriffe macht. Handwerker sind wegen der Kosten und der einfachen Installation fehl am Platz.
    Achten Sie beim Protokoll aber dann darauf, das die fehlenden Dosen aufgeführt werden. Diese können Sie dann beim Auszug wieder mitnehmen, es ist Ihr Eigentum.

    Zitat

    Ist das denn Mieter- oder Vermietersache?

    Die Frage kann so nicht schlüssig beantwortet werden.
    Es ist auch auch die Ihrige. Letztendlich müssen Sie die Wohnung nicht nehmen.

    Ein im Mietvertrag vereinbarter Betrag ist wichtiger Bestandteil des Vertrages. Wer da aus Versehen, seiner Meinung nach, eine falsche Summe einsetzt, kann das nur mit einer Vertragsänderung bereinigen.

    Achtung: Sollte es ein offensichtlicher Rechen- oder Tippfehler sein, würde ich obigen Abschnitt allerdings relativieren.


    1.: Wer muss nun den Strom für den Elektrorasenmäher oder das benzin für den Benzinrasenmäher bezahlen? Mieter oder Vermieter?

    Das sind Betriebskosten und scnlagen bei Ihnen zu Buche.

    Zitat

    2.: Kann man von uns Mieter verlangen in einem großen Garten mit einem kleinen Elektromäher zu mähen wobei es doch einfacher und leichter wäre mit einem Benzinmäher zu arbeiten?

    Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Gerät.

    Ein berechtigtes Interesse kann, nach Ihrer Schilderung, nicht vorliegen.
    Hier soll lediglich eine Person ausgewechselt werden.

    Die Kündigung ist zu erst mal gegenstandslos, da diese nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt.
    Ansonsten haben Sie die Gesetzeslage richtig erkannt. Ich würde der Kündigung widersprechen, da sie nicht dem Gesetz entspricht.
    Nicht mehr. Sie soll sich darüber selbst einen Kopf machen.

    Einen Widerspruch können Sie nur mit Fakten untermauern. Wie Sie das beziffern wollen, verschließt sich mir.
    Allgemeines Bla-bla führt zu nichts.

    Wenn Sie da einige Kühlschränke summen hörten, hätten Sie sofort über diesen Mangel den Vermieter informieren müssen, um den abzuhelfen.


    Wir konnten also keine Fragen stellen , oder uns genaueres ansehen, da die Wohnung ja auch noch bewohnt ist. Wir haben aber doch einen Mietvertrag unterschrieben, weil sie sonst andersweitigt vermietet hätten. Jetzt, nachdem die Wohnung fast leer ist, kommen immer mehr Abnutzungserscheinungen zum Vorschein. Das Parkett sieht schlimm aus, voller Flecken und Fugen. Wer muß diese Schäden in Ordnung bringen? Das Haus wurde vor 18 Jahren saniert.

    Verdeckte Mängel können Sie reklamieren. Was allerdings als Mangel gilt, kann hier nicht und will auch nicht beurteilt werden.

    § 536b BGB Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

    Ich mache Ihnen da gar keine Hoffnung. Ein unangenehmer Nachbar rechtfertigt keine fristlose Kündigung eines Vertrages.
    Der Vermieter kann den Nachbarn höchstens abmahnen und Ihm dann möglicherweise fristlos kündigen. Wenn der Nachbar nicht auszieht müsste der Vermieter klagen und das kann dauern. So wäre möglicherweise die Realität.

    Also Lösung ist das keine. Das schnellste und sicherste ist eine fristgerechte Kündigung oder eine Aufhebungsvertrag.

    Laut Mietvertrag müssen die Mieträume bei Beendigung ordnungsgemäß gereinigt sein.

    Das dürfte besenrein sein. Da es keine Ordnungsvorschrift für die Reinheit gibt, kann es auch keine ordnungsgemäße Reinigung geben.

    Zitat


    Der PVC-boden war 10 Jahre alt und darauf lag 10 Jahre ein Teppichboden. Was könnte man hier als Zeitwert berechnen?

    Das bleibt Ihnen überlassen oder befragen Sie Ihre Versicherung.


    Auf Nachfrage beim Vermieter bei der Übergabe, was mit dem Fußboden wird oder was sie legen wollten, bekam ich die Antwort „man müsste mal sehen“, also keine konkrete Antwort, ob ich den Teppichboden entsorgen solle.

    Das ist keine Aussage! Das kann Alles oder Nichts sein.

    Zitat

    Mir werden jetzt Kosten in für neuen PVC-Boden (ohne Rechnung), Fußleisten und Arbeitsstunden (ohne Rechnung) in Rechnung gestellt.

    Wenn Sie das schon zahlen, dann beim Belag nur den Zeitwert und für die Arbeitsleistung fordern Sie eine Quittung ein, welche Sie eventuell für das Finanzamt brauchen.

    Zitat

    Küche und Bad wurden besenrein übergeben, für deren Reinigung mir jetzt auch Kosten in Rechnung gestellt werden.

    Kommt auf den Mietvertrag an.

    Wenn die Wohnung an den Vermieter(Ehemann) übergeben wurde und kein Protokoll über eventuelle offensichtliche Mängel angefertigt wurde, ist die Suppe gegessen. Im nachhinein können nur verdeckte Mängel reklamiert werden.


    "Das Mietverhältnis wird für unbestimmte Zeit mit einem befristeten Kündigungsauschluss geschlossen. Die Vertragspartein verzichten wechselseitig für die Dauer von einem Jahr ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals nach Ablauf des bezeichneten Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung und zu außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt."

    Das finde ich korrekt.


    Zitat

    Kann man da mit Gesundheitsgefährung kommen? Ich geh im kommenden Quartal nochmals zum Pulmologen, in der Hoffnung, dass mir geholfen werden kann bzw ich auch ein Gutachten bekomme.

    Hoffen Sie! Ich sehe da nicht mal einen Schimmer eines solchen.

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