Boden in neuer Wohnung beschädigt. Wer muss erneuern?

  • Hallo zusammen!

    Ich habe nun schon ganz viel im Internet gelesen, doch keine Antwort auf unseren Fall gefunden.

    Wir wollen zum 01.05.2014 eine neue Wohnung beziehen, von der Vormieterin werden wir ein paar Sachen übernehmen, damit die Wohnungsgesellschaft auf der sicheren Seite ist, mussten wir heute bei der Wohnungsübergabe der alten Mieterin anwesend sein.
    Der Mietvertrag ist NOCH NICHT unterschrieben!
    Jetzt sind wir heute aus allen Wolken gefallen, weil Schäden am Bodenbelag vorhanden sind, die sich nicht schön reden lassen. Die Vormieterin hatte Möbel bei der Besichtigung drüber stehen, bzw. das ganze mit Leisten abgedeckt.
    In der ganzen Wohnung liegt PVC. In der Küche ist dieser schon sehr stark abgenutzt und verblichen. Würden wir aber so noch in kauf nehmen...
    Doch im Wohnzimmer und im Flur steht der PVC richtig hoch an den "Nahtstellen". Das sind richtige Stolperfallen. Es sind insgesamt 4 Stellen wo der PVC aneinander stößt, bzw. genau das nicht mehr tut, sondern sich nach oben gestellt hat. Die Wohnungsbaugesellschaft hat es immer nur wieder neu verklebt, doch das ganze hat nicht gehalten, so dass die Vormieterin Leisten darüber geklebt hat. Somit sind an den hochgewellten Kanten auch noch mehr als unschöne Klebereste.
    Im Kinderzimmer und Schlafzimmer war mal ein Wasserschaden, um den zu beseitigen wurde durch den PVC durch Löcher in den Boden (je Zimmer 4 Stück) gebohrt mit einem Durchmesser von ca. 5-6 cm und dann wieder mit Estrich gefüllt. Da meinte der heute bei der Übergabe: das wird dann noch bei gespachtelt. Auf die Frage ob es keinen neuen Boden gibt: Nein, wir legen schon seit 2 Jahren keinen neuen Boden mehr in Wohnungen. D. h. auch im Wohnzimmer und Flur soll kein neuer Boden rein kommen, trotz dieser hochgestellten Kanten.
    Der Boden im Schlafzimmer ist außerdem total dreckig und abgenutzt. Und dann noch 4 Löcher die einfach nur mit Estrich glatt aufgefüllt werden.
    Wir sind total entsetzt. Wir haben 2 Kinder im Alter von 3 und 6, im Mai kommt dann noch Kind Nr. 3 was ja auch in ein paar Monaten ins Krabbelalter kommt.
    Jetzt haben wir noch keinen Mietvertrag unterschrieben, dass soll diese oder nächste Woche passieren. Wir wollen definitiv, dass der Boden erneuert wird.
    Von der Vormieterin haben wir erfahren, dass der Boden Ende des Jahres 2008 dort in der Wohnung verlegt.
    Es ist eine Sozialwohnung, für die wir einen Wohnberechtigungsschein beantragen mussten. Den haben wir auch schon bei der Wohnungsbaugesellschaft eingereicht. Es ist alles soweit fertig, nur der Mietvertrag muss noch unterschrieben werden. Unsere bisherige Wohnung ist natürlich auch zum 30.04.2014 gekündigt.

    Wir können den Boden nicht auf eigene Kosten erneuern, schließlich müssen wir schon die Wände alle renovieren und im Mai kommt dann halt noch der Nachwuchs.

    Wer muss für einen neuen Boden auf kommen? Bzw. in wie weit müssen wir Reparaturen hinnehmen?
    Wir haben angst, dass wir sagen, wir wollen es neu, bzw. gut repariert haben, damit man nicht stolpert und der kleine später bedenkenlos krabbeln kann, und die sagen dann nein, entweder so oder wir suchen doch noch andere Mieter. Oder das der Mietvertrag beinhaltet, dass Böden vom Mieter erneuert werden müssen.

    Die Vormieterin hat ja den Boden neu erhalten und er wurde nach dem Wasserschaden ja auch soweit versucht immer wieder in Ordnung gebracht zu werden, was aber laut Vormieterin immer nur ein paar Monate gehalten hat, bis sie dann diese Leisten einfach drüber geklebt hat.

    In der Küche z. B. ist es ein eindeutiger Verschleiß, da frage ich mich ob nach den Jahren dann nicht vom Vermieter etwas neues rein muss?

    Muss in einer Mietwohnung ein Boden vorhanden sein, wenn ja welchen Zustand muss dieser aufweisen?

    Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken und habe keine wichtigen Infos vergessen.
    Sollten noch Fragen sein, beantworte ich sie gerne.

    Liebe Grüße
    Regina

  • Wenn Ihnen die Wohnung nicht zusagt, dann mieten Sie diese nicht.
    Der Vermieter muß Ihnen die Wohnung nicht herrichten.


    Hallo Regina,
    leider hat er recht...

  • Zitat


    Wer muss für einen neuen Boden auf kommen?

    Der der einen neuen Bodenbelag haben möchte, ganz einfach.

    Da hier der Vermieter keinen möchte, ist es der Mieter.

    Zitat

    Muss in einer Mietwohnung ein Boden vorhanden sein,...

    Ein Fußboden, aber kein Bodenbelag.


    Zitat

    ... wenn ja welchen Zustand muss dieser aufweisen?

    Wie gesehen oder vertraglich zugesichert.

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