Beiträge von Kolinum


    Wie gesagt ich kenne mich damit überhaupt nicht aus und wäre für jede Hilfe dankbar :)
    LG Florian

    Bei Google finden finden Sie unter Heizkostenverteiler B-Faktor massenweise Beiträge und Erklärungen.
    Wenn Sie zu faul sind, da zu suchen, bin ich noch fauler dass für Sie zu tun.


    1. Alle Bodenbeläge, Bretterverschalungen, Gardinenschienen, Deckenverkleidungen und sonstige Ein- und Anbauten, die nicht durch den Vermieter vorgenommen oder schriftlich genehmigt wurden, sind zu entfernen.(Wer soll das noch nachvollziehen? Bodenbeläge sind Vermietereigentum da Kauf erstattet wurde vom Voreigentümer der Immobilie)


    Der Bodenbelag wäre nicht zu ersetzen, da Eigentum des Vermieters und offensichtlich natürlich abgewohnt.
    Die anderen genannten Einbauten, JA.

    Zitat

    2. Die Türen sind frei von Bemalungen und Beklebungen zu übergeben. (Türen sind ca. 50 Jahre alt)


    Das Alter dieser Beschädigungen spielt dabei keine Rolle.

    Zitat

    3. Alle losen Tapeten und grobe Verschmutzungen sind zu entfernen. (Besenrein und gewischt... Grobe Verschmutzungen?)


    Besenrein ist das Mindeste.

    Zitat

    4. Die Elektrik in der Abstellkammer ist sachgemäß zu reparieren. (Kammer einer DG Wohnung mit Blick durch die Schindeln auf die Strasse)


    Kommt auf den Schaden an und kann ich nicht beurteilen.

    Zitat

    5. Da die Wohnung bei der Vermietung mit einem Herd und einer Spüle ausgestattet war, sind diese wieder einzubauen. (Laut Mietvertrag, nein)


    Wenn das so im Mietvertrag steht, dann gilt das.

    Zitat

    6. Alle Löcher und Beschädigungen der Wände, Decken, Böden und der sanitären Einrichtungen sind zu beseitigen.


    Kann hier auch nicht beurteilt werden.


    Seit Jahren gibt es viel Ärger mit den Vermieter wegen falscher Nebenkostenabtechnungen und
    der verwahrlosung des Hauses.
    Die Einbauten, neue Heizkörper mit Wasserrohrverlegung in Küche,Wohnzimmer und Schlafzimmer,
    neuer Heizer in der Küche.
    2/3tel der Wohnung (Schränke,Betten,Regale) müßte umgestellt werden wegen der Baumaßnahmen
    was ich selbst aus körperlichen gründen auch nicht machen könnte und ich könnte wegen meiner
    crohnischen Erkrankung nicht mal aus dem Haus gehen um dem Lärm zu entgehen.
    Gibt es keine Möglischkeit diesen Terror zu abzuwenden.

    Da beschwert man sich, das jahrelang das Haus verwahrlost wird und wenn dann endlich eine Sanierung erfolgt ist es nur blanker Terror.

    Ihnen mal ins Stammbuch:
    Modernisierungen resp. Sanierungen müssen Sie dulden.
    Da führt auch bei allen gefühlten Krankheiten kein Weg vorbei.
    Man könnte auch sagen: Waschen ja, aber bitte nicht naß machen.

    Wir sprechen von über einen Monat ohne Bad und über 3 Wochen ohne Toilette, und der Gesetzgeber sagt, ohne Toilette ist eine Wohnung nicht bewohnbar.


    Wenn das schon der Gesetzgeber sagt (leider weiß ich nicht wo, aber Sie werden uns das hier kundtun) warum haben Sie dann dennoch drin gewohnt? Also so unbewohnbar schien es dann doch nicht.
    Beides geht wohl ja etwas schlecht.

    § 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    Aus den geschilderten Umständen würde Ihnen eine Mietminderung zustehen.

    ABER: Beschten Sie dabei obigen Paragraphen.

    Sie sollten sich mal darüber im Klaren werden, was für Sie wichtiger ist: Wohnung oder Hund.
    Beides zusammen wäre besser, wird nur sehr schwierig werden. Das kann sich über viele Monate hinziehen.
    Da käme ich mir als Vermieter einfach hingehalten vor.

    Alles kann der Mensch nun nicht haben. Ihr Verhalten gegenüber dem Vermieter ist auch schon eine gehörige Portion Frechheit.
    Obwohl es ausdrücklich im Vertrag steht, das eine solche Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, setzen Sie sich einfach darüber hinweg.
    Trotzdem viel Glück bei der Suche. Mit zwei Hunden bestimmt länger als mit einen Hund.

    Ich verstehe also richtig, dass ich als Mieter in Zahlungsverzug gerate, wenn der Vermieter nicht fähig ist die Miete einzuziehen oder uns den zu zahlenden Mietbetrag nennt? Zwischenzeitlich habe ich den Vermieter sogar per E-Mail daran erinnert, dass noch keine Miete eingezogen wurde, jedoch ohne eine Antwort zu bekommen.
    Genau das haben Sie nun richtig verstanden!

    Die pünktliche Entrichtung der Miete und der Kaution ist eine Bringschuld. In welcher Weise das geschieht ist durchaus auch Verhandlungssache. Den Grundsatz sollten Sie dabei nicht aus dem Auge verlieren.
    Da gibt es nur eine Lösung: Sofort alle Schulden mit einem Schlage begleichen.


    Nun hat der Vermieter gefordert, dass die vergangenen vier Mietbeträge komplett beglichen werden sollen. Bisher hat er 2 Monatsmieten per SEPA-Mandat eingezogen (laut Überweisungszweck für März und April). Wir sollen laut Vermieter nun die anderen beiden Mieten selbst überweisen.


    Also eine Abmahnung wegen zweimonatigen Mietrückstandes

    Zitat

    Weiterhin haben wir eine Kautionsversichung abgeschlossen und den Vermieter im Januar in Kenntnis darüber gesetzt. Dies ist telefonisch und leider nicht schriftlich geschehen. Nun behauptet er von dieser Kautionsversicherung nichts zu wissen und fordert uns auf auch die gesamte Kaution zu überweisen.


    Noch eine Abmahnung wegen der überfälligen Kaution.

    Zitat

    Ist dies rechtens, dass wir nun sowohl fehlende Mietbeträge, als auch die Kaution vorab überweisen müssen bis die Sachlage komplett geklärt ist oder ist es rechtlich gesehen in Ordnung mit der Zahlung zu warten, bis sich der Sachverhalt geklärt hat?


    Ist rechtens oder soll der Vermieter bis zum Jüngsten Tag auf sein Geld warten?
    Welche naive Vorstellungen haben Sie den einem Mietvertrag?

    § 551 BGB Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
    (1) ...........
    (2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.

    Passen Sie aber auf, das Ihnen der Mieterbund diesen Betrag nicht wieder wegfrisst.
    Ich würde Mieterbund meiden. Stellen Sie die Forderung selbst auf und drohen Sie notfalls mit einem gerichtlichen Mahnverfahren.

    Wenn kein Schaden entstanden ist, brauchen Sie auch keinen zu ersetzen. Die Anforderung eines Gutachters liegt allein im Ermessen des Vermieters. Das das Ergebnis für den Vermieter negativ ausfällt, haben Sie nicht zu verantworten.

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