1. Was für Möglichkeiten habe ich, dass der Verwalter die Nebenkostenabrechnung kurzfristig erstellt? (Die Emails wg. den ausstehenden Abrechnungen an ihn habe ich dokumentiert)
Das klären Sie in der Wohnungseigentümerversammlung
Zitat2. Muss mir der Mieter noch Nebenkosten für die Jahre 2012 nachzahlen (falls es eine Nachzahlung gibt)? Das bisher nicht abgerechnet worden ist, ist wie oben beschrieben nicht meine Schuld. Gilt dann die Jahresfrist?
Es bleibt bei Ihrer Schuld. Sie müssen dafür sorgen, das der Hausverwalter seinen Aufgaben Ihnen gegenüber gerecht wird.
Versäimnisse Ihres Vertragspartners können Sie nicht einfach auf andere abwälzen.
Zitat3. Habe ich eventuell Ansprüche gegen den Hausverwalter (ein Hausverwaltervertrag gibt es nicht, lediglich die Bestellung zum Hausverwalter lt. WEG Protokoll).
Siehe Punkt 1