Frage zu unentgeltlicher Überlassung

  • Hallo!

    Ich werde demnächst meine Wohnung kündigen. Seinerzeit wurde mir eine Küche überlassen und im Mietvertrag unter §29 sonstige Vereinbarungen wie folgt fest gehalten:

    "Küche wird unentgeltlich überlassen"

    Das steht nun nichts von Nutzung. Es stellt sich mir nämlich nun die Frage, kann der VM verlangen, dass ich sie ausbaue beim Auszug?

    EDIT: Ich sehe gerade, im Übergabeprotokoll steht, dass die Küche kostenlos in mein Besitz über geht. Was zählt nun?

    Einmal editiert, zuletzt von Merana (27. April 2014 um 14:03)

  • Anstatt uns hier rumhampeln zu lassen, sollten Sie gefälligt erst mal mit Ihrem Vermieter darüber reden.
    Und wenn Ihnen dann seine Meinung nicht passt, melden Sie sich hier wieder, dann können wir Ihnen womöglich helfen; so aber nicht!

  • Was zählt nun?


    Gefühlsmässig die letztere, vor allem wenn es sich um eine individuelle handelt, Vereinbarung. Aber, wie gesagt, sprich' mal mit Deinem VM.

  • Kolinum, dane für die weitreichende und hilfreiche Antwort! Dann lassen wir es besser überdrüssig zu hampeln! ;)

    Da ich einen rein rechtliche Rat bekommen wollte dünkt mir, dass ich mich dann wohl an kostenpflichte Hilfe wenden soll? :D

    Kann zu gemacht werden. Ich mag keine trolereien.

    Danke aber noch schnell an Berny, da ich eh keinen Streit mit dem VM möchte, weil es das nicht wert ist war halt meine Frage, was vor geht, Protokoll oder Mietvertrag und was diese Klausel bedeutet.

  • Wenn im Übergabeprotokoll steht, das die Küche kostenlos in Ihren Besitz übergeht, ist das klar wie Kloßbrühe.
    Der Passus im Mietvertrag besagt lediglich eine kostenlose Nutzung zu. Zum Eigentum ist da keine Rede.
    Lernen Sie Deutsch oder bemühen Sie einen Anwalt.

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