Wenn Sie weiterhin solche Bequemlichkeits-Post verschicken, werden Sie mit der Beweisführung bald ein Problem haben.
Verjährt dürfte das noch nicht sein.
Beiträge von Kolinum
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Bleibt nur noch zu hoffen, das Frau Simone-Müller die Doppelantwort endlich begriffen hat.
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Ich kann das hier nicht beurteilen. Reden Sie mit dem Vermieter und suchen Sie gemeinsam die Ursache.
Wenn Sie nach dem ersten Streichen immer noch Geruch wahrnehmen, haben Sie entweder gepfuscht oder die Ursache liegt woanders. -
Eingabe bei Google: Verspätete Mietzahlung, und schon bekommen Sie massenweise Antworten.
Es spielt keine Rolle ob Sie allein im Mietvertrag stehen oder mit anderen zusammen.
Die Mietzahlung ist vereinbarungsgemäß oder gesetzeskonform zu leisten. Ihre Probleme müssen Sie schon untereinander regeln; das geht dem Vermieter nichts an. -
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Naja, man hat mir schon öfter gesagt, ich neige dazu Gesetztestexte falsch zu verstehen, deshalb frage ich lieber nochmal nach :-).
Davor sind auch "Laienexperten" wie hier im Forum nicht gefeit.
ZitatDa steht unter § 4 Miete Punkt 1. b) folgendes:
Betriebskosten im Sinne von § 556 Abs. 1 BGB (erläutert durch die Betriebskostenverordnung)...
In der Tabelle darunter ist nichts eingetragen, trotzdem sind Sachen durchgestrichen die wir nicht haben (z.B. Lastenaufzug), aber es gibt keinen Punkt "Verwaltungskosten".Dann ist das klar. In dem zitierten § wird auf die Betriebskostenverordnung Bezug genommen und somit sind die Kosten nach dieser Verordnung abzurechnen.
ZitatWenn ich diese Verwaltungskosten 244,02 € nicht bezahlen muss und abziehe, muss ich nichts nachzahlen sondern mir bleibt sogar ein Guthaben von etwas über 50,- €. Kann ich das dann einfach von der nächsten Vorauszahlung abziehen?
Vorerst nicht. Sie müssen der Abrechnung widersprechen und den Vermieter auffordern, das nunmehr entstehende Guthaben auszuzahlen.
Aber ordentlich schriftlich, nicht mit einer Bequemlichkeits-Mail. -
Nix Genaues weiß man nicht. Also verzichte ich hier auf das Ausschütten weiteren Kaffeesatzes. Ich tippe mal auf eine Ermessensentscheidung.
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"SONDERVEREINBARUNG: Es wird vereinbart das die Küche in der Wohnung bleibt bei auszug und dem Nachmieter mit einer Abstandssumme überlassen wird."
Wenn der Nachmieter keine Abstandssumme zahlen will?
Rat: Lassen Sie die Finger von diesem undurchsichtigen Konstrukt weg.
2. Möglichkeiten könnten Sie in Erwägung ziehen:
- Die Einrichtung ordentlich kaufen und wird Ihr Eigentum oder
- Der Mietpreis wird um eine Art Nutzungsgebühr angehoben(weil das Mietobjekt mit Küche mehr Wert ist als ohne) -
Fragen Sie Ihren Fallmanager.
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Ich lande beim anklicken meines eigenen links bei Paragraph 536 BGB und damit genau da wo ich hin wollte.
Überschrift des §: Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln. Passt doch. Wo landest du?Und ich auch. Der Fragesteller wollte die rechtliche Grundlage wissen und wird hier fündig.
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Oder ist das zu naiv gedacht und offenbart nur meine mangelnden juristischen Kenntnisse?
Das ist nichts Außergewöhnliches.Fazit: Sie haften beide für die Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis. Das nennt man auch Gesamtschuldnerische Haftung.
Dem Gläubiger ist es allein überlassen, diejenige Person für seine Forderung auszuwählen, von welcher er glaubt, das Geld am ehesten zu bekommen.
Sie können Ihren hälftigen Anteil nur bei Ihren Partner einfordern oder auch einklagen.
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BGB § 557a Staffelmiete
(1)............
(2)............
(3) Das Kündigungsrecht des Mieters kann für höchstens vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden. Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.Dann kündigen Sie nach 4 Jahren um einer weiteren Erhöhung der Miete zu entgehen.
Übrigens, das nach dem Ablauf der Staffelung die Miete neu festgesetzt werden muß, ergibt sich aus der Logik.
Sie können dann immer entscheiden, ob Sie dem folgen oder nicht. -
Nach unzähligen Versuchen Ihn zu erreichen (telefonisch, Mail, SMS) kommt mir die Frage was für möglichkeiten ich noch habe, ohne das ganze vor Gericht Enden zu lassen.Keine! Wie Ihnen bereits geraten wurde: Gerichtlicher Mahnbescheid. Das müssen Sie aber nicht tun, wenn es Ihnen weiterhin Spass bereitet, damit rumzuhampeln. Motto: Waschen ja, aber bitte nicht nass machen.
Da ist man eben auch mal als Mann und nicht als Waschlappen gefragt.
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BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
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Sie müssen für den Monat Februar weder Grundmiete noch Nebenkosten zahlen. Beides ist Sache zwischen Vermieter und Nachmieter.
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Das "Mündliche" vergessen wir ganz schnell. Ihnen war klar, das Sie die Miete bis Vertragsende schulden.
Bis zu diesen Ende haben Sie das alleinige Verfügungsrecht über die Wohnung.
Haben Sie leichtfertiger Weise die Schlüssel schon vorher zurückgegeben oder noch gar keine Wohungsübergabe gemacht?Wenn also die Wohnung ohne Ihr Wissen weitervermietet wurde, können Sie die Vermieterin haftbar machen. Eine vorzeitige Schlüsselübergabe berechtigt die Vermieterin nicht dazu.
Handeln müssen Sie nun selbst. Versuchen Sie wenigstens das Datum der neuen Vermietung zu erfahren; welches Sie für die Berechnung des Schadenersatzes brauchen.
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Ihnen bleibt letztendlich nur das ausziehen. Vielleicht kommt hier unser Seelsorger nochmal vorbei. Aber auch er wird zu keinem anderen Ergebnis kommen.
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Wenigstens wissen Sie nun wie es geht. Nobody is perfekt!
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Wäre interessant zu wissen, welches Rechenergebnis Sie zugrunde gelegt haben!
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