Seit 2011 keine Betriebskostenabrechnung erhalten

  • Hallo zusammen,

    ich wohne seit 01.08.2011 in meiner Wohnung und habe bisher keine Betriebskostenabrechnung von meinem Vermieter erhalten.

    Ich habe ihn nun bereits drei mal schriftlich per E-Mail dazu aufgefordert, die Abrechnungen von 2011 und 2012 vorzulegen (für 2013 hat er ja noch ein wenig Zeit).

    Seine Antwort auf meine 1. Anfrage im Januar 2014 war, dass er die beiden Abrechnungen fertig hat und mir je ein Guthaben zusteht. Er würde mir die Abrechnungen demnächst zukommen lassen. Doch bisher tat sich nichts, daher meine weiteren zwei E-Mails.

    Ich habe mich bereits durchgegoogelt und habe dabei auch etwas von Verjährung innerhalb von 3 Jahren (auch für den Mieter) gefunden.
    Ist Dies so?
    Wenn ja, ab wann zählen die 3 Jahre
    Ab 31.12.11 oder ab 31.12.12? (anhand des Beispiels von 2011)

    Kann der Vermieter die Abrechnung wirklich aussitzen und ich bekomme mein Guthaben nicht wieder?

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen :)

    Liebe Grüße
    Sabrina

  • Wenn Sie weiterhin solche Bequemlichkeits-Post verschicken, werden Sie mit der Beweisführung bald ein Problem haben.
    Verjährt dürfte das noch nicht sein.

  • Hallo Sabrina,

    "ich wohne seit 01.08.2011 in meiner Wohnung und habe bisher keine Betriebskostenabrechnung von meinem Vermieter erhalten."
    - Somit weisst Du auch nicht, wie in diesem Haus der Abrechnungszeitraum ist. Falls Nachbarn nicht helfen können, nehme ich mal an, dass der AbrZeitraum gleich dem Kalenderjahr ist.

    "Ich habe ihn nun bereits drei mal schriftlich per E-Mail dazu aufgefordert, die Abrechnungen von 2011 und 2012 vorzulegen (für 2013 hat er ja noch ein wenig Zeit)."
    - Richtig. Wie bereits gesagt, schriftlich ist angesagt.

    "Seine Antwort auf meine 1. Anfrage im Januar 2014 war, dass er die beiden Abrechnungen fertig hat und mir je ein Guthaben zusteht. Er würde mir die Abrechnungen demnächst zukommen lassen. Doch bisher tat sich nichts,"
    - Wenn dem so ist, kannst Du ab sofort die Betriebskostenvorauszahlungen von der Bruttomiete abziehen - zumindest so lange, bis er Dir eine ordnungsgemässe Abrechnung zukommen lässt, in der auch möglichst die zukünftige mtl. Abschlagszahlung errechnet/festbelegt ist. Du wirst sehen, wie schnell er dann seinen Ar*** bewegen wird. (So würde ich es jedenfalls selbst machen.)

    "... habe dabei auch etwas von Verjährung innerhalb von 3 Jahren (auch für den Mieter) gefunden. Ist Dies so?"
    - Nee, das betrifft Rechnungsforderungen.
    Hier ist es jedoch so, dass der VM für die 2011er+2012er von Dir nichts mehr nachfordern kann. Guthaben MUSS er jedoch erstatten.

    "Wenn ja, ab wann zählen die 3 Jahre Ab 31.12.11 oder ab 31.12.12? (anhand des Beispiels von 2011)"
    - Das ist was anderes, wie bereits angedeutet. Beispiel: Eine Handwerkerrechnung aus 2010. Nach drei Kalenderjahren, also ab 01.01.2011 drei Jahre, ist nach dem 01.01.2014 die Rechnung verJÄHRT. - Bei der BetrkAbrechnung spricht man von verFRISTET.

    "Kann der Vermieter die Abrechnung wirklich aussitzen und ich bekomme mein Guthaben nicht wieder?"
    - Nee, er wird sich schon regen, wie ich bereits andeutete.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (8. Mai 2014 um 00:12)

  • - Nee, das betrifft Rechnungsforderungen.


    Nicht nur, so wie ich das sehe.

    Dass der Mieter lediglich 3 Jahre lang ein Anrecht auf die Erstellung einer Nebenkostenabrechnung hat, habe ich auch schon mehrfach hier geschrieben (tlw. unter Vorbehalt, weil ich es einfach nicht wiedergefunden hatte, wo ich das herhabe).

    Dieses Dokument (klick) und dieser Beitrag (klick) sagen es z.B. aber auch.

    Wenn ja, ab wann zählen die 3 Jahre


    Ab Ende der Abrechnungsfrist des Vermieters. Wenn eine Abrechung, deren Abrechnungszeitraum bis 31.12.2011 geht, bis zum 31.12.2012 (Abrechnungsfrist Vermieter) nicht gestellt wurde, hast Du m.E. also noch bis zum 31.12.2015 ein Anrecht darauf.

    Kann der Vermieter die Abrechnung wirklich aussitzen und ich bekomme mein Guthaben nicht wieder?


    Wenn Du zu lange "wartest", also Dein Recht nicht durchsetzt, m.E. also ja.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (8. Mai 2014 um 07:56)

  • Zitat

    Kann der Vermieter die Abrechnung wirklich aussitzen und ich bekomme mein Guthaben nicht wieder?

    Wenn Du Dich nicht nachweisbar rührst ja.

    Als erstes solltest Du so wichtige Sachen nicht per E-Mail machen.

    Nachweisbar und von neutralen Zeugen bestätigt per Einwurfeinschreiben oder persönlichem Einwurf in den BK des Vermieters.

    Kannst aber auch ein paar € mehr investieren und einen Gerichtsvollzieher beauftragen.

    Also jetzt den Vermieter auffordern das er binnen, sagen wir mal, 2 Wochen die Abrechnungen 2011 und 2012 zuschicken soll und ihm androhen das Du, falls er dem nicht nachkommst, ab Juni 2014 die Zahlung der Nebenkosten so lange einstellst bis Dir die Abrechnungen zugegangen sind.

    Nach Zugang der Abrechnungen aber die einbehaltenen Nebenkosten zahlen!

  • Also jetzt den Vermieter auffordern das er binnen, sagen wir mal, 2 Wochen die Abrechnungen 2011 und 2012 zuschicken soll und ihm androhen das Du, falls er dem nicht nachkommst, ab Juni 2014 die Zahlung der Nebenkosten so lange einstellst bis Dir die Abrechnungen zugegangen sind.


    Richtig - diese Konsequenzen schriftlich nachweisbar androhen. Manche VM (aber auch M) verstehen nur diese Sprache.

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