Ich habe einen vom Vermieter selbst aufgesetzten Mietvertrag in dem zu Theama Tierhaltung steht: Untervermietung und Tierhaltung bedürfen der schriflichen Erlaubnis des Vermieters.
Sie haben Glück! Da der Vermieter hier eine generelle Tierhaltung verboten. Ein solches Verbot ist ungültig.
Das entbindet Sie natürlich nicht von der Pflicht, bei der Haltung eines Hundes oder einer Katze den Vermieter um Erlaubnis zu bitten.
Hier weiter:http://www.focus-immobilienverwaltung.de/news/artikel/a…rtrags-verboten