Hallo Leute,
ich habe mich gerade in diesem Forum registriert und hoffe das mir jemand meine Fragen beantworten kann!
Vor 1,5 Jahren bin ich mit meiner Familie in eine Wohnung gezogen, für die wir einen 5 Jahres Mietvertrag bekommen haben, da noch nicht feststand was mit dem Haus mal passieren soll. Der Mietvertrag endet automatisch zu einem festen Datum. Wir hatten neben der üblichen Kaution auch eine Marklerprovision von 2 NKM bezahlt.
Jetzt soll der ganze Bereich um unser Haus neu gestaltet werden und wir leben seid einem halben Jahr direkt neben einer Baustelle. Unsere Hauswand hat durch die Bewegung auf der Baustelle noch mehr Risse bekommen als vorher schon waren und ich kann die Fenster in einem Zimmer nur noch mit viel Kraft öffnen und schließen. Ein Statiker meinte das man dieses Haus nicht mehr 100%tig instandsetzen kann.
Jetzt soll es zum Ende des Jahres abgerissen werden.
Hat meine Vermieterin uns gegenüber irgendwelche Pflichten, z.Bsp. gleichwertige Ersatzwohnung, Kostenübernahme vom Umzug oder Zahlung einer Entschädigung, da sie den 5 Jahresvertrag vorzeitig beendet?
Wir sind jetzt sehr wütend, weil wir die hohe Marklergebühr für so eine kurze Mietzeit bezahlt haben und uns diese für die neue Wohnung wohl auch nicht erspart bleibt.
Ich bedanke mich schonmal für eure Antworten und hoffe ihr könnt mir helfen ![]()
Lieben Gruß
Erst 5 Jahres-Mietvertrag, jetzt Kündigung wegen Abriss
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Jacky -
8. Mai 2014 um 13:29 -
Erledigt
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Der Mietvertrag endet automatisch zu einem festen Datum.Es handelt sich hier offensichtlich um einen Zeitmietvertrag.
Jedoch ist für die Befristung eine Begründung im Vertrag erforderlich.
Diese sollten Sie mal hier im Wortlaut einstellen. -
Im Mietvertrag steht folgender Satz:
"Das Mietverhältnis beginnt am ... und wird auf 5 Jahre geschlossen. Der Mietvertrag endet automatisch am ... , ohne das es eine Kündigung seitens des Vermieters bedarf."
Ein Grund ist nicht angegeben. -
Im Mietvertrag steht folgender Satz:
"Das Mietverhältnis beginnt am ... und wird auf 5 Jahre geschlossen. Der Mietvertrag endet automatisch am ... , ohne das es eine Kündigung seitens des Vermieters bedarf."
Ein Grund ist nicht angegeben.Das ist somit unwirksam. Du kannst mit der gesetzlichen Frist kündigen.
Einen Makler interessiert es nicht, ob Du die Wohnung für 5 Jahre oder für einen Monat bewohnst. Er kassiert die Provision für die Vermittlung an sich.Die Unwirksamkeit der Befristung dürfte meines Wissens für beide Seiten gelten, was wiederum bedeutet, dass Ihr keine Entschädigungen zu erwarten habt.
Im Falle eines Abrisses darf dem Mieter auch gekündigt werden (Vgl. BGH Urteil vom 28.01.2009 - VIII ZR 7/08) -
Zitat
Ein Grund ist nicht angegeben.
Dann ist es auch kein Zeitmietvertrag, sondern ein ganz normaler unbefristeter Mietvertrag. Bei einem qualifiziertem Zeitmietvertrag muss schon bei Abschluss die Begründung für das Auslaufen des Vertrages angegeben werden.Wenn ihr euch aber auf die 5 Jahre berufen wollt, müsst ihr unbedingt einen Anwalt für Mietrecht mit ins Boot holen. Der kann eventuell etwas für euch bewirken, wenn das Haus abgerissen werden muss.
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Vielen Dank für die schnelle Antwort
Dann hoffen wir auf ein Entgegenkommen seitens der Vermieterin.
Lieben Gruß Jacky -
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Dann hoffen wir auf ein Entgegenkommen seitens der Vermieterin.
Das ist oftmals die günstigste Lösung. Es soll sogar Vermieter geben, die dies von selbst begreifen. Tipp: Macht mit der VM einen Auflösungsvertrag und vereinbart eine Entschädigung, bspw. Erlass von zwei oder drei Monatsnettomieten.
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