Hallo, Berny, vielleicht sollten wir das Thema bei Elena1982 mal tiefgründiger untersuchen. Bei dem Geburtsdatum könnte eine Heilung noch möglich sein. ![]()
Beiträge von Kolinum
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Hier ist ein Forum, wozu man seine Meinung äußern kann. Diese Meinungen können sehr unterschiedlich ausfallen und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sie werden das so hinnehmen müssen oder nicht.
Wenn Sie eine solche einfordern möchten, dann bemühen Sie einen Anwalt.
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Wegen des Gleichklanges unsere Sinne.
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Im Postung #16 gibst Du selbst die Antwort.
Ha,ha,ha!..........
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Bitte zur Kenntnisnahme vorweg:
Hier tagt weder ein Gericht noch gibt es hier Staatsanwälte oder Verteidiger.
Ihren Eingangs beschriebenen Roman kann ich leider garnichts abgewinnen. Zu Problemen in Ihrem Nachbarumfeld werde ich mich nicht äußern, da eine Gegendarstellung Ihrer Kontrahenten hier nicht möglich ist. Das wäre eine Minimalvoraussetzung.
1.Wie ist das, wenn nun der Vermieter gegen uns spielt und unseren Auszug fordert, dagegen die Vermieterin aber nicht?
Das ist völlig egal. Kündigen kann nur eine Vertragspartei. Schauen Sie in den Mietvertrag und Sie werden es dort erfahren.Zitat
2. In wie Fern ist die Abmahnung überhaupt rechtsgültig? Es war keine richterliche Person /Polizei zur Überprüfung hier.
Eine Amtsperson muß eine Abmahnung des Vermieters nicht beglaubigen.Zitat
3. Teilweise beschwert sich Mrs. Problem sogar um 21:00 Uhr am Wochenende, wenn wir am vorglühen sind und extra in die weiter entfernte Küche dafür gehen. Ist das überhaupt rechtens? Wie soll ich in meiner Situation reagieren?
Indem Sie die Zimmerlautstärke einhalten. Das hängt auch von der Schalldämmung des Gebäudes ab, aber eben nur auch. Für den Rest ist der Schallgeber verantwortlich. -
Danach stand mir auch schon der Sinn!:D
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Zu Schimmelfragen äußere ich mich nicht mehr. Dazu gibt es tausendfach Beiträge im Internet.
Da mir die Ursache nicht bekannt ist, wäre alles andere Kaffeesatzleserei. Wenn Sie schon gemindert haben können Sie das nur beibehalten oder ausziehen. -
Ein Vertragsverhältnis könnte Ordnung reinbringen. So wird das nix.
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Wenn Betriebskosten nach der Verordnung vereinbart wurden, müssen Sie mit zahlen. Wenn das früher nicht der Fall war, dann sollten Sie dankbar sein. Da gibt es kein Gewohnheitsrecht!
Auch wenn Sie nicht fernsehen und Sie dennoch einen Anschluß in der Wohnung haben, spielt das keine Rolle. -
Die Formulierung ist schon etwas holprig. Inhaltlich aber eigentlich in Ordnung.
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@AjaxMH
Eben nicht j e d e s Tier, sofern diese unter die sogenannten Kleintiere fallen, vor allen Käfiggehaltene.
Omi's Piepmatzel gehört auch dazu. -
Ein Mitglied zieht aus. Das geht nur wenn der Mietvertrag neu aufgestellt wird oder geändert wird und damit werden die Karten neu gemischt. Ergo auch die neue Schufaauskunft.
WG, oh je, oh je! -
Ihr "Problem" mit der Gasheizung ist reine Wortglauberei und führt mit Sicherheit zu Nichts.
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4-5% der Brennstoffkosten
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Er kann alles oder auch nichts finden. Woher soll hier jemand wissen, was Ihr Vermieter finden oder nicht finden wird.
Kopfschütteln! -
Verbote der Tierhaltung in Mietverträgen seien eine unangemessene Benachteiligung der Mieter, entschied der Bundesgerichtshof. Erforderlich sei vielmehr eine Abwägung der Interessen im Einzelfall (Az. VIII ZR 168/12).
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Ich seh das genaus so!
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Wenn der Mieter Sie sowieso raus haben will, dann lassen Sie doch den Garten vertrocknen; selbst wenn im Mietvertrag vielleicht die Pflege eingeschlossen sein sollte.
Manchmal gibt es auch bestechend einfache Lösungen und Sie sparen obendrein noch Geld. -
Stimme Andreas1977C voll zu.
Den von Ihnen mitgemieteten Garten können Sie natürlich nur mit Ihrem eigenen Wasser begießen.
Sie haben also "fremdes Wasser" für Ihre persönlichen Bedürfnisse genutzt.
Sie zahlen dafür aber jedes Jahr. Soweit gut.
Eine Begründung durch den Vermieter über die Änderung steht aber noch aus.Somit kann ich der "Schikane" allerdings erstmal nicht folgen.
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Renovieren. Gesetzliche Fristen gibt es keine, damit gegenstandslos.
Maßgeblich ist hier der Eingangssatz.
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