Da Sie einen gesonderten Mietvertrag haben, ist das kein Wohnrecht, sind Zivilrecht.
Beiträge von Kolinum
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Damit ich die zurückgezahlt bekomme, verlangt mein früherer Vermieter, dass ich die Betriebskosten für das laufende Jahr im Voraus auf sein Konto überweise.
Ich kann mir darauf auch keinen Reim machen. -
Sie können sich nur bei Ihrem Vermieter beschweren. Mehr ist dazu nicht zu sagen.
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Ich habe ebenfalls eine Schüssel auf meinem Balkon installieren lassen, eine kleine. Diese ist nicht sichtbar, außer es käme der Verwalter mit dem Hubschrauber.
Witz beiseite.Auch in unserer Eigentümergemeinschaft werden sichtbare Schüsseln an der Fassade nicht geduldet.
Daraufhin habe ich eine Fachfirma zur Installation beauftragt. Diese hat mir die kleinstmögliche Schüssel mit 45 cm Durchmesser auf dem Balkon installiert. Diese kann Ihnen den genauen Standort mit Ihrer Messeinrichtung optimieren und siehe da, es genügte bereits die Höhe des Bodens, sodas diese noch unterhalb der Brüstung blieb. Geht doch. Bei einer Selbstinstallation werden oftmals die Schüsslen in der Größe überdimenioniert um besseren Empfang zu haben. Ausreichend und in genauso guter Qualität genügen oft auch Kleinere. Der Empfang ist prima und mich kostete das mit Schüssel 120 €. -
Spätestens nach dem #10 ten weiss niemand mehr, worum es eingangs überhaupt ging.
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Spätestens nach dem # 10 verliert sich das ganze. Um was es eingangs ging, wird da schon mal vergessen.
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So isses! Nix Genaues weiß man nicht und Schweigen die bessere Fortsetzung.
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......... und kann ich dann Probleme bekommen ? Ich möchte sie aber dennoch bei mir Wohnen lassen.Die Probleme werden Sie ganz sicher bekommen. Allerdings denke ich da weniger an den Vermieter!
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Nein, Angst vorm schwarzen Mann gilt nicht als Grund einer fristlosen Kündigung. Diesen Gedanken kann man schon was abgewinnen, wenn ein Wohnschnäppchen vor der Tür wartet. Bedenken Sie aber auch andererseits, der Vermieter könnte vor Ihnen Angst haben und würde Sie von heute auf jetzt vor die Tür setzen.
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Da wir in einer WG wohnen und viele ein und ausgezogen sind, haben wir auch den Überblick verloren und den ersten Vertrag erst uns heute angeschaut.
Wie immer, die übliche WG-Mauschelei!
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Bis auf mikroskopische Ausnahmen liegen Sie Sie richtig. Ist das Problem weg, ist auch das Interesse weg. So einfach.
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Guten Morgen. Ich hoffe, Sie haben gut geschlafen.
Ihre Antwort auf meinen Beitrag aus dem Jahre 2012 erforderte von mir viel Geduld und hat nun ein glückliches Ende gefunden. -
Woher die Sicherheit? Hast Du den Vertrag bzw. die Vereinbarung sehen?
Ja, habe ich. Er schreibt:Die Einbauküche steht dem Mieter zur Nutzung zur Verfügung. Gegenstände/Einbauteile werden jedoch bei Beschädigung oder Ausfall vom Vermieter nicht ersetzt.
Ich kann daraus leider nichts Anderes konstruieren -
Also zuerst einmal hat der Hund gar nichts angestellt. Es ist eine knapp 2 Jahre alte Golden Retriever Hündin die extrem verspielt ist und auf der mein 5 jähriger schläft, reitet, sie an den Ohren zieht etc. Der Hund wurde extra als Welpe für unseren Sohn angeschafft.
Hunde sind immer lieb! Wenn Ihr 5-Jähriger auf ihn schläft, rührt das hier niemand zu Tränen(höchstens Ajax)
ZitatVor knapp 5 Wochen war der Vermieter hier und ich traf Ihn an der Haustür. Mein 5jähriger war auch dabei. Nun hat der Vermieter wohl Angst vor Hunden, oder weiß nicht wie er sich verhalten soll, jedenfalls wollte unsere Hündin Ihm wie jedem anderen auch begrüßen und die Hand lecken was ihm unangenehm war.
Ich mag das auch nicht, besonders von lieben Hunden.
ZitatSo weit so gut. In der Abmahnung schreibt er nun: "Er fühlte sich von dem Hund bedroht"
Wäre hier mal die Abmahnung einzufügen. Ist natürlich Voraussetzung für eine Kündigung.
Wie haben Sie auf die Kündigung reagiert????? ........Nun die Kündigung.
ZitatIn der Kündigung heißt es:
in unserem Mietvertrag vom xx.xx.2010 haben wir ausdrücklich das Verbot der Tierhaltung mit Ausnahmen von Kleintieren vereinbar §19). Da Sie meiner Aufforderung vom 19.05.2014, den extrem großen Hund nicht in Ihrer Wohnung zu halten, nicht nachgekommen sind, verhalten Sie sich somit vertragswidrig.
Hiermit kündige ich Ihnen das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis über die oben angeführte Wohnung fristlosDer Zeitraum erscheint mir etwas kurz, ändert aber nichts an der Rechtmäßigkeit.[/QUOTE]
Zitat
Alleine einen Goldie groß zu nennen, na ja. Es ist hinlänglich bekannt das dies sehr gutmütige Hunde sind und zu den Kampfhunden zählen sie auch nicht. Der Hund hat noch nie jemanden gebissen oder sonstiges. Es gibt auch nicht aktenkundiges. Im Gegenteil der Hund spielt mit den Kindern des Hauses und alle Kinder lieben Ihn.Ich laß das mal weg.
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Es handelt sich hierbei um eine Individualvereinbarung und müsste gelten.
Hierbei handelt es sich um eine Leihe. Die Leihe ist in den Paragrafen 598 bis 606 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ausdrücklich als Vertragsform geregelt. -
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Für mich ist unklar, welchen Bezug das zu meinem Problem hat?
Der Nachmieter hat die Wohnung übernommen. Weiterhin hat er einen rechtskräftigen Mietvertrag, zum 01.06.14 beginnend, geschlossen.
Demzufolge bin ich doch aus der vertragsrechtlichen Sicht außen vor?!
Zumal der Vermieter dem neuen Mieter gekündigt hat.Bin ich hier im Vorschulkindergarten? Wenn Sie in meinen Beitrag den Gesetzestext nicht lesen können oder wollen, dann kann ich das nicht noch näher erklären.
Der Nachmieter geht Sie einen Sch.... dreck an.
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Die Sorgen wollte ich haben.
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