Fristlose Kündigung bei Belästigung der Mieter durch Vermieter

  • Hallo,

    ich wohne seit 1,5 Jahren in einer Mietwohnung, die ein Anbau von dem Haupthaus der Vermieter ist. In letzter Zeit ist es immer häufiger dazu gekommen, dass die Vermieter meinen Partner und mich kontrollieren. Dies geht vom Durchsuchen der gelben Säcke bis zur Kontrolle ob die Fenstersimsen geputzt sind. Ebenfalls besitzen wir den selben Garten, indem die Vermieter nur all zu gerne stehen und uns durch das Wohnzimmerfenster beobachten. Beschwerden der Benutzung unserer Terrasse mussten wir auch schon ertragen. Bei dem Versuch normal mir den Vermietern zu reden, werden diese sehr schnell aggressiv. Ich kann mich in meiner Wohnung nicht mehr frei bewegen und mittlerweile auch kaum noch die Rollläden im Wohnzimmer öffnen, vor der Angst einer der Vermieter könnte mal wieder vorbeikommen und grundlos aggressiv auf mich zukommen. Es ist ebenfalls schon passiert, dass die Vermieter uns mit Verwandten gedroht haben. Dafür nehmen sie aber nicht den Weg über die Haustür (separat) sondern klopfen solange penetrant gegen unsere Terrassentüre (Terrasse ist mitgemietet) bis einer von uns öffnet. Das Vertrauen ist schon lange nicht mehr vorhanden und ich fühle mich nicht in der Lage weiterhin Tür an Tür mit diesen Personen zu leben. Besteht die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung?

    Freundliche Grüße

  • Besteht die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung?


    Dazu reicht es m.E. nicht aus. Wenn Ihr jetzt "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" (Originalton) kündigt, wäre das dann zum 30.09.2014 bei normaler Kündigungsfrist.

  • Nein, Angst vorm schwarzen Mann gilt nicht als Grund einer fristlosen Kündigung. Diesen Gedanken kann man schon was abgewinnen, wenn ein Wohnschnäppchen vor der Tür wartet. Bedenken Sie aber auch andererseits, der Vermieter könnte vor Ihnen Angst haben und würde Sie von heute auf jetzt vor die Tür setzen.

  • Hi Chimera,

    falls ich diese Fehlleistungen des VM zu ertragen (und auch genügend Beweise [Photos, Protokolle, Zeugenaussagen], die ich zunächst mal für mich behalten würde) hätte, würde ich zum zuständigen AG gehen und eine Einstweilige Verfügung beantragen, in der dem VM eine Fortsetzung dieses Verhaltens bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250t€ untersagt wird, sofort zu beenden.

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