Richtig. Die Nebenkostenvorauszahlungen können, müssen aber nicht vereinbart werden.
Beiträge von Kolinum
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Dazu bedarf es keiner extra rechtlichen Grundlage. Der Innenanstrich ist vom Mieter durchzuführen, und zwar fachgerecht.
Es liegt mir fern Ihnen eine fachgerechten Anstrich zu erklären, da gibt es genügend Informationsmateriel im Internet. -
Tun Sie das. Es gibt immer Grenzen des normalen Zusammenlebens. Ich musste es in meinen Leben als Mieter nie erfahren.
Sie sollten unter Ihr bisheriges Entgegenkommen einen Schlußstrich ziehen, das Mietrecht studieren und ganz penibel verfahren.
Nur mit inneren Wissen sind Sie stark genug dagegen zu halten. -
Da müssen Sie nun selbst zusehen und den Zähler suchen; irgendwoher muß der Strom ja kommen. Sie werden verstehen, das Ihnen hier niemand bei der Suche helfen kann. Wenn der Vermieter weiter bockt, dann ist anwaltlicher Rat gefragt(mögl. einstweilige gerichtliche Verfügung)
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Wie viele Rauchmelder habt ihr denn so? Wir haben in jedem Raum außer Bad einen und dann noch im Flur...Jeweils ein Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen.
Wenn Sie beim Anrichten des Mittagessen an Wachsamkeitstörunge leiden können auch noch die Küche oder die Abstellkammer ausrüsten. -
Unter anderem auch eine Geduldsfrage. Hier wird in der Regel nicht gegutmenschelt. Das ist bei Rechtsfragen unangemessen.
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Auch Dir vielen Dank!

Ich habe jetzt ein entsprechendes Schreiben aufgesetzt, mit der Vorgeschichte und die entsprechende Bitte, die Zahlung zeitnah auszuführen. Habe eine großzügige Frist bis zum 25. Juli gesetzt, also 3 Wochen. Alles per Einschreiben persönlich mit Rückschein.
Auf die Erwähnung weiterer Schritte habe ich auch verzichtet. Mal gucken was dabei rauskommt.
Würde ich gutheißen!
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Nochmal von ganz klein.
Werden bei der Übergabe Mängel festgestellt so sollen diese schriftlich protokolliert werden. Ohne Nachweis hinterher kann man alles erzählen. Dem Mietr muß dabei die Beseitigung in eigener Regie ermöglicht werden.
Desweiteren können Mängel nur dann später noch beanstandet werden, wenn es sich um verdeckte Mängel handelt.
Der ungepflegte Garten ist kein verdeckter Mangel und dementsprechend nicht zu reklamieren.Vielleicht nun mal was begriffen!
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Ist wieder typisch. Da wird die Verantwortung hin und her geschoben, auf de Strecke bleibt der Dritte.
Ich würde an meinen Vertragspartner (Vermieter) und dieser ist in erster Linie zuständig eine Mahnung schicken. Wenn der Verwalter meint, das der Vermieter das nicht möchte, dann lesen Sie dem Verwalter ordentlich die Levitten, das er sich umgehend darum zu kümmern habe.
Ich würde an den Vermieter eine Mahnung schicken, umgehend den Betrag (ca. 2 Wochen) zu überweisen; andernfalls bleibt Ihnen nur eine gerichtliche Mahnung auf den Weg zu bringen; diese muß dann vom Vermieter beantwortet werden. -
dieser maßstab kostet aber mehr und steht nicht im vertrag.
Muß auch nicht. Er wird nur dann angewandt, wenn eine Erfassung nicht möglich ist. Sagen Sie jetzt bloß nicht, das eine Erfassung stattgefunden hat. Es hat keine stattgefunden, siehe #3 meinen ersten Satz
Zitatmuss er dann nicht dafür sorgen, dass die uhren geeicht werden?
Ja, das muß er. Wurde übrigens 2014 auch gemacht. Ob eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit Sinn macht, wage ich zu bezweifeln und bringt Ihnen nichts als Ärger ein.
Zitatich muss deutlich mehr zahlen als sonst
Das ist möglich, nur beweisen können Sie das, ohne ein Meßverfahren, sicher nicht. Behauptungen allein vergessen Sie! -
Befragen Sie einen Experten oder Ihren Vermieter. Ich kann Ihnen nicht sagen, warum die einen so rechnen und die anderen so rum.
Ist auch kein Mietrecht. -
Ungeeichte Wasserzähler dürfen für die Abrechnung nicht verwendet werden.
Das heißt: Es muß ein anderer Maßstab zugrunde gelegt werden, z. B. die Wohnfläche -
Nix Genaues weiß man nicht!
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Der Vermieter kuendigt mit der Begruendung, dass ein enger Angehoeriger einziehen soll. Der Angehoerige besitzt und bewohnt aber im selben Haus eine in Groesse und Schnitt sehr, sehr aehnliche Wohnung. Weiter wird die Kuendigung nicht begruendet.Was haltet Ihr davon?
Vorweg: Wenn Sie ein sogenannter Migrant sind, verzeihe ich Ihnen oe, ue, ae; andernfalls sollten Sie wieder mal deutsch schreiben lernen.
Der Vermieter muß den Eigenbedarf genau begründen. Das ein "Verwandter" einziehen möchte reicht allein keinesfalls.
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Er hätte mir aber was bei der Übergabe was sagen müssen oder?
Mein Gott! Nein, wenn keine Mängel vorliegen muß er Ihnen nicht sagen das es welche gibt!
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Aus: Focus.de
Eine Individualvereinbarung ohne die strengen AGB-Vorschriften liegt vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt werden (Paragraf 305 BGB). Dazu gehört laut Rechtsprechung, dass die Klausel inhaltlich ernsthaft zur Disposition steht und der Vertragspartner die Möglichkeit hat, den Inhalt zu beeinflussen. Wenn also Vermieter und Mieter über einen Kündigungsverzicht eine individuelle Regelung treffen und das etwa unter „Zusatzvereinbarungen“ festhalten, wird der Mieter später davon schwerlich wieder loskommen.
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Da in der Klausel beide Parteien genannt wurden, gilt das dann auch für beide.
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Im vorgedruckten Mietvertrag ist die Frist maximal 4 Jahre. Das ist hier nicht der Fall und damit ist die Klausel ungültig.
Ergo normale Kündigzungsfrist. Ob die Gründe ausreichen kann ich nicht beurteilen.
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