Angehoeriger wohnt bereits im selben Haus - trotzdem Eigenbedarf?

  • Liebes Forum,

    mich wuerde Eure Einschaetzung interessieren, ob in folgender Konstellation die Gruende fuer eine Eigenbedarfskuendigung "vernuenftig und nachvollziehbar" sind.

    Nehmen wir folgende Situation an:
    Der Vermieter kuendigt mit der Begruendung, dass ein enger Angehoeriger einziehen soll. Der Angehoerige besitzt und bewohnt aber im selben Haus eine in Groesse und Schnitt sehr, sehr aehnliche Wohnung. Weiter wird die Kuendigung nicht begruendet.

    Was haltet Ihr davon?

    Ich habe dazu BVerfG AZ 1 BvR 416/90 gefunden. Das handelt zwar vom Vermieter selbst und leerstehenden Wohnungen, scheint mir aber im Kern sehr aehnlich zu sein.

    Bin auf Eure Meinungen gespannt.

    Gruessle,
    AM


  • Der Vermieter kuendigt mit der Begruendung, dass ein enger Angehoeriger einziehen soll. Der Angehoerige besitzt und bewohnt aber im selben Haus eine in Groesse und Schnitt sehr, sehr aehnliche Wohnung. Weiter wird die Kuendigung nicht begruendet.

    Was haltet Ihr davon?

    Vorweg: Wenn Sie ein sogenannter Migrant sind, verzeihe ich Ihnen oe, ue, ae; andernfalls sollten Sie wieder mal deutsch schreiben lernen.

    Der Vermieter muß den Eigenbedarf genau begründen. Das ein "Verwandter" einziehen möchte reicht allein keinesfalls.

  • Vorweg: Wenn Sie ein sogenannter Migrant sind, verzeihe ich Ihnen oe, ue, ae; andernfalls sollten Sie wieder mal deutsch schreiben lernen.

    Ich bin Programmierer und bevorzuge das US-Tastaturlayout weil viele Sonderzeichen leichter zu erreichen sind. Und was ist ein "sogenannter Migrant"?

    Abgesehen davon, vielen Dank fuer die Einschaetzung.

  • Der Vermieter kuendigt mit der Begruendung, dass ein enger Angehoeriger einziehen soll. Der Angehoerige besitzt und bewohnt aber im selben Haus eine in Groesse und Schnitt sehr, sehr aehnliche Wohnung. Weiter wird die Kuendigung nicht begruendet.

    Was haltet Ihr davon?


    Ein Vermieter muss belegen können, warum er die Wohnung benötigt (vielleicht zu übersetzen mit: "Aus welcher Notwendigkeit heraus muss er die Wohnung haben?"). Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Umsetzung des "nahen Angehörigen" in genau die Wohnung des Mieters nötig ist, kann so niemand beantworten. Das muss der Vermieter darlegen und ggf. der Mieter bzw. ein Richter widerlegen.

    Dass der nahe Angehörige bereits im Hause wohnt, macht dem Vermieter die Erfüllung seines Wunsches vielleicht nicht leichter, verhindert sie aber auch nicht vollautomatisch.

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