Ex-Vermieter will Geld für die Instandsetzung

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem und zwar:

    Habe ich am 18.01.2014 zum 30.04.2014 meine Wohnung gekündigt. Ich habe dort 2,5 Jahre gewohnt. Als ich eingezogen bin musste ich die Wohnung komplett renovieren.Die Küche war in einem schrecklichen zustand, man konnte die schränke und die Arbeitsplatz nicht benutzen. Habe mir dann neue Schränke besorgt und eine neue Platte, die Platte habe ich bezahlt bekommen. ( die Wohnung wurde mit Küche vermietet)
    In dem Haus sind zwei Wohnungen und man kann den Garten nutzen, dieser war aber ebenso in einem Katastrophallen Zustand. In den 2,5 Jahren war einmal jemand zum schneiden der Büsche und Bäume da. Ansonsten hat sich mein Vermieter um nix gekümmert.
    Als ich gekündigt habe, wurde vereinbart das ich die Wohnung nur Besenrein verlassen muss, leider hab ich das nicht schriftlich, dafür aber Zeugen.
    Bei der Wohnungsübergabe mit dem Vermieter wurde auch nix bemängelt, er sagte noch er zahle mir schnellstens die Kaution zurück.
    Da sich nach Bis zum 16.6 nix getan hatte, habe ich meinen Ex-Vermieter angerufen und gefragt was los sei, darauf wollte er sich kümmern. Hab dann aber nix mehr von Ihm gehört. Bis Freitag da hatte ich Post von seinem Anwalt. Und zwar soll ich 1820,03 Euro zahlen. Angeblich wurde die Wohnung und der Garten in einem Katastrophalem Zustand hinter lassen. Meine Kaution von 560 Euro werden davon noch abgezogen so das noch 1260,03 zahlen soll.
    Meine Frage ist das so Überhaupt zulässig? Hätte er mich erst versuchen lassen müssen die Angeblichen Mängel zu beseitigen.

    Vielen Dank schon mal

  • Wenn bei der Übergabe keine Mängel vorhanden waren, dann gilt das. Ob mit oder ohne Anwalt.
    Dieser muß sowieso bloß als Popanz herhalten, welcher Ihnen Angst einjagen soll.


  • In dem Haus sind zwei Wohnungen und man kann den Garten nutzen,

    Der Garten ist im Mietvertrag aber nicht erwähnt, also ein Teil dessen? Wenn nicht, wurde zur Instandhaltung/Pflege des Gartens etwas vereinbart? Wenn dieser nur zur allgemeinen Nutzung überlassen wurde und keine Grünpflege vereinbart wurde, kann er die Kosten hierfür nicht in Rechnung stellen.
    Weiterhin ist dies (meist) über die Betriebskostenabrechnung umlegbar (hier würde ich mal den Vertrag und die Abrechnungen prüfen).

    Was bedeutet denn "die Wohnung ist in einem katastrophalen Zustand"?
    Wenn der Vermieter etwas in Rechnung stellt, muss er natürlich genau beziffern, was er in Rechnung stellt. Eine Pauschale Weiterbelastung dürfte nicht rechtens sein.
    Hier würde ich einfach mal nach einer Rechnung fragen.

    Zitat

    Hätte er mich erst versuchen lassen müssen die Angeblichen Mängel zu beseitigen

    So ist es!

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich habe die Rechnungen ja mit bei bekommen, da steht drin: Grundreinigung 524,32 Euro
    Grundreinigung Hartbodenbelag 321,45 Euro

    Auf der nächsten Rechnung steht dann Helfer in der Gartenpflege 279,81 und dies zweimal
    Auftragspauschale pro Helfer 25,22 Euro
    Verbrauchsmaterial Rindenmulch 1,5 ml 52,52 Euro
    Unkrautvernichter 3 ltr 19,16 Euro

    Es wurden keine Vereinbarungen über den Garten getroffen, wie er gepflegt werden soll!

    Die Wohnungsübergabe wurde am 29.04 zwischen 18/18.30 gemacht!
    Der Auftrag über die Wohnungsreinigung wurde ebenfalls am 29.04 aufgeben! ( von der jetztigen Mietern weiß ich, das er die so oder so Reinigen lassen wollte ) er hat mir aber nix darüber gesagt! Es wurde nur Besenrein vereinbart!

  • Es wurden keine Vereinbarungen über den Garten getroffen, wie er gepflegt werden soll!

    Und wird der Garten im Mietvertrag erwähnt? Ansonsten: Gibt es keine Vereinbarungen über Gartenpflege (außer Betriebskosten, was geprüft werden sollte), muss auch nichts bezahlt werden.

    Ein Übergabeprotokoll gibt es? Wenn dort keine Mängel benannt sind, muss auch nichts bezahlt werden, zumal ein verschmutzter Boden auch keinen versteckten Mangel darstellt.

    Ich würde der ganzen Geschichte schriftlich widersprechen und in diesem Zusammenhang auf die Abnahme sowie auf die besenreine Abgabe verweisen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Der Garten ist nur einfach im Mietvertrag erwähnt, es steht auch nicht drin, welcher Teil zu meiner Wohnung gehören soll.
    Nein, ein Übergabeprotokoll gibt es leider nicht.
    Da mein Ex Vermieter schon einen Anwalt eingeschaltet hat, werde ich ebenfalls dies tun.


  • Nein, ein Übergabeprotokoll gibt es leider nicht.

    Schlecht! Nichts desto trotz hätte Dir der Vermieter eine Nachfrist zu Beseitigung einräumen müssen.
    Deine Chancen stehen da nicht so schlecht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Er hätte mir aber was bei der Übergabe was sagen müssen oder?

    Mein Gott! Nein, wenn keine Mängel vorliegen muß er Ihnen nicht sagen das es welche gibt!

  • Mein Gott! Nein, wenn keine Mängel vorliegen muß er Ihnen nicht sagen das es welche gibt!

    Sorry für die Frage. Bleib mal ruhig!!

    Nur wo kommen die Mängel dann her, es sind ja nicht solche Mängel wie nicht funktionieren Steckdosen sondern Mängel wie z.b. ein defekter Fußboden und ein Verdreckter, also Mängel die man gleich sieht.

  • Nochmal von ganz klein.
    Werden bei der Übergabe Mängel festgestellt so sollen diese schriftlich protokolliert werden. Ohne Nachweis hinterher kann man alles erzählen. Dem Mietr muß dabei die Beseitigung in eigener Regie ermöglicht werden.
    Desweiteren können Mängel nur dann später noch beanstandet werden, wenn es sich um verdeckte Mängel handelt.
    Der ungepflegte Garten ist kein verdeckter Mangel und dementsprechend nicht zu reklamieren.

    Vielleicht nun mal was begriffen!

  • Vielleicht nun mal was begriffen![/QUOTE]
    Schon mal was von Freundlichkeit gehört? Bleiben Sie mal ganz ruhig oder suchen Sie sich Hilfe! !!! Drücken Sie sich vernünftig aus, dann versteht man Sie auch.
    Trotzdem danke

  • Unter anderem auch eine Geduldsfrage. Hier wird in der Regel nicht gegutmenschelt. Das ist bei Rechtsfragen unangemessen.

    Und Vorallem in Rechtsfragen, sollte man höfflich bleiben, den wenn Sie so wie jetzt reagieren, ziehen Sie vor Gericht ganz schnell den kürzern, da es nix mit "gegutmenschelt" zutun hat.

    Wenn Sie nicht höfflich bleiben können und keine Gedult haben, sind Sie in einem Forum falsch! Hier sind Leute die sich Hilfe suchen möchten und ganz sicher nicht dumm von Ihnen angemacht werden wollen!

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