Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn,
der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
Beiträge von Kolinum
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Kein Mietrecht, eher Vertragsrecht
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Wenn der Vermieter die Heizkostenabrechnung erstellt, kann er die üblichen Gebühren verlangen.
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Geschult ja, aber nicht gewillt, jedem kleinen Furz und Forumskönig die Poperze zu lecken.
Eben Neandertalerkultur! -
Auch ich springe noch auf den Zug meiner Vorpster auf. Mal ganz cool bleiben.
Den Mieterbund oder Fachanwalt sparen Sie sich. Wenn nötig ist später noch Zeit. -
Und was ist in deinen Augen das wesentliche? Für mich ist das das wesentliche. Ich finde es erschreckend, dass man in sämtlichen Foren nur noch patzige Antworten bekommt.
Da sollte Sie mal zum Nachdenken anregen.Dieses Forum hat die Eigenschaft, unheimlich schnell zu sein. Da verzichten wir aber auch uns Samthandschuhe überzuziehen.
Es ist ein Irrtum Ihrerseits, wenn Sie glauben hier vor Gericht zu stehen und Unschuldsbeteuerungen en masse abzugeben.
Also knapp und möglichst präzise.Sie steht jeden Morgen gegen 5 Uhr auf,
Das ist sowas von völlig egal und tangiert das Mietrecht in keinster Weise.
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"Die Mieträume sind mit folgendem Gegenständen ausgestattet: Komplette Einbauküche mit elektrischen Geräten. Der Mieter haftet für alle Schäden aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs und ist auch für die Wartung und die Reparatur der Küche verantwortlich"
Das ist nur teilweise richtig. Für normale Reparaturen ist der Vermieter verantwortlich, denn die EBK ist fester Bestandteil der Wohnung.
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Dann sieht die Sache schon anders aus. Dann geht das schon!
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ich habe vor ein paar Jahren eine Eigentumswohnung gekauft, die zur zeit vermietet wird.
Um die Verwaltung kümmert sich eine Verwaltungs GmbH. Jetzt habe ich den Verwaltervertrag gekündigt, da ich meine Wohnung selbst verwalten möchte.
Ich gehe davon aus, dass sich die Wohnung in einem Haus mit noch mehreren Wohnungen befindet.
Ich habe da ernsthafte Zweifel an Ihrem Tun.
Wenn eine Eigentümergemeinschaft besteht, wie wollen Sie die Lasten berechnen; wie Heizung, Wasser, Versicherungen u.s.w.Natürlich ändert sich an dem Metvertrag nichts.
Eine Mitteilung an den Mieter zwecks neuer Bankverbindung, sollte die Verwaltung in Absprache mit Ihnen machen. -
Wenn Sie nicht als Vertragspartner im Vertrag stehen, bleibt Ihnen nur sich um ein gutes Verhältnis zur Mutter bemühen.
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Ergänzend:
2. Kann B den A dazu zwingen, einer Kündigung zuzustimmen, auch wenn dieser noch keine Aussicht auf eine zukünftige Bleibe hat? Wenn ja, wie würde ein solcher "Zwang" in der Praxis aussehen? (Bestimmt nicht so, dass B den Finger des A nimmt, damit zum Kugelschreiber greift, und dann ihn zwingt, zu unterschreiben, oder?!)
Das geht nur über eine gerichtliche Auseinandersetzung.
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Die Auskunft meines Vermieters auf Anfrage nach dem Schlüssel, war die, daß er, laut juristichen Rates den er eingeholt habe, nach MEA abrechnen darf, etwas anderes sei nicht möglich, der Schlüssel sei korrekt.
Kein Wort davon was denn in den abgerechneten MEA eingeschlossen sei.Warum haben Sie nicht nach der Differenz gefragt und sich abspeisen lassen? Und warum soll das ausgerechnet hier jemand wissen?
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Der Abrechnungsmodus wird dann der Gleiche sein. Das muß aber nicht bedeuten, das derselbige Betrag rauskommt.
Also so ganz verständlich war das nicht. -
................., denn nun wissen wir ja schon, dass wir dieses Mal wieder 270.-€ nachzahlen müssen.
Bis jetzt habe ich nur die Ablesekarte, die Abrechnung kommt wie jedes Jahr erst im Dezember.Veräppeln kann ich mich allein. Woher wissen Sie bereits jetzt wissen, das die Nachzahlung dieses Jahr genau wieder so hoch ausfällt.
Sandkastenspiele bleiben Generalstäblern vorbehalten.
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Der exakte Wert der Einsparung ist nicht zu beziffern. Eine Ersparnis tritt in jeden Fall ein. Jedoch hängt eine Minderung des Öl/Gasverbrauches hängt auch noch von äußeren Faktoren ab (heißer Sommer).
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Sehe ich auch so. Nur wenn die Garage Teil des Mietvertrages ist bleibt sie es auch bis zur Beendigung des Vertrages.
Hier aber liegt ein separater Mietvertrag vor, für welchen keine wohnrechtlichen Bestimmungen gelten. -
Eigentlich ist das Forum für Mietrecht für eben auch für Mietrecht da.
Für Fragen zum Hochwasserschutz ist der Vermieter da und diesen haben Sie richtiger Weise das auch gemeldet.
Er gab Ihnen zu verstehen, das der Mangel zu beheben ist und will eine Art ASchwelle anbringen. Aus meiner Sicht genügt das zur Beseitigung des Mangels.Dadurch entsteht ein Stolperpunkt, der bestimmt auch nicht allzu ästhetisch ist.
Das mag sein. Einen Anspruch auf Ästhetik haben Sie jedenfalls nicht oder wurde Ihnenn das vertraglich zugesichert?
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