Beiträge von Kolinum


    Aber vielleicht gilt auch einfach die Faustregel: Menschen sind scheisse, Steine sind ok.
    Nochmals danke für die raschen Rückmeldungen, das hilft mir.

    Ich als Scheißmensch (wusste ich noch garnicht) nehme Ihre Dankesgrüße gern an.
    Ein Stein auf Ihren Kopf ist allemal besser, dann erübrigen sich solche Gedanken. :confused:


    1. Hinter der Grunstücksgrenze (hohe Hecke) liegt noch Baumschnitt / Feuerholz und ein Kompostcontainer - soll innerhalb von zwei Wochen entsorgt werden.
    Entsorgen wollten und werden das unsere ehemaligen unmittelbaren Nachbarn, wir hatten mit Ihnen zusammen dort Feuerholz ect. gelagert.
    Müssen wir das wirklich innerhalb zwei Wochen wegschaffen, oder können wir das getrost den Nachbarn überlassen - wie gesagt, es ist nicht mehr auf dem Grundstück.

    Das gemietete Objekt ist ordnunggsgemäß am Tage der Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.

    Zitat

    2. Ölflecken im Geräteschuppen sollen wir entfernen - der Schuppen hat keinen Extrafußboden, sondern ist quasi über der gepflasterten Einfahrt, es stand dort ein Holzspalter und ein Rasenmäher, daher die Ölflecken - gehört das nicht zur normalen Abnutzung eines Geräteschuppens?

    Das Ölflecken eine normale Abnutzung darstellen würde ich nicht teilen.

    Zitat

    3. Wir sollen nochmal den Schornsteinfeger bezahlen (kommt am 19.8.), da "uns die Zeit der Nutzung betrifft".

    Das müssen Sie nicht, wenn die Zahlung von Betriebskosten vereinbart wurde. Diese Kosten werden Ihnen bei der Jahresabrechnung anteilmäßig in Rechnung gestellt.

    Zitat

    4. In der Küche mußten sie die Wand hinter dem Kühlschrank streichen, da "irgendwelche Flüssigkeiten" herunter gelaufen waren. Die Kosten für Farbe und Werkzeug (ca. 40,-€) sollen wir tragen. Keine Ahnung - ich habe nicht hinter den Kühlschrank der Einbauküche geschaut beim Auszug.

    Unwissenheit schützt nicht vor usw......

    Zitat

    5. Reinigung der Heizung (Wartung) soll noch auf unsere Kosten geschehen.

    Kann ich nicht beurteilen.

    Zitat

    Wenn ihr denkt, diese Forderungen sind okay, dann streit ich mich jetzt nicht rum - was meint ihr?

    Ich denke, bis auf 3. schon mal okay.

    Zitat

    P.S. Unsere wertsteigernden Eigenleistungen wurden mit keinem Wort erwähnt: wir hatten auf unsere Kosten den Kellerfußboden (sehr schön) gefließt und Fußboden auf dem Spitzboden verlegt, so daß dieser begehbar und nutzbar wurde....

    Ansprüche an den Vermieter wegen eigenmächtiger Verbesserungen des Mietobjektes gehen immer in die Hose.

    § 572 BGB Vereinbartes Rücktrittsrecht; Mietverhältnis unter auflösender Bedingung

    (1) Auf eine Vereinbarung, nach der der Vermieter berechtigt sein soll, nach Überlassung des Wohnraums an den Mieter vom Vertrag zurückzutreten, kann der Vermieter sich nicht berufen.

    (2) Ferner kann der Vermieter sich nicht auf eine Vereinbarung berufen, nach der das Mietverhältnis zum Nachteil des Mieters auflösend bedingt ist.

    Bedeutet: Auf eine Auflösungsvereinbarung zum Nachteil des Mieters, welche an eine Bedingung geknüpft ist, können Sie sich nicht berufen.

    Ich würde Ihnen, unabhaängig der Rechtslage, von einem Umbau dringendst abraten.

    Bedenken Sie die Kosten des Kaufes, des Entfernen sowie den Neueinbau. Auch die Lagerung der alten Küche will bedacht sein.
    Beim Auszug dann wieder Ausbau der neuen Küche und Wiedereinbbau der alten Küche.

    Die beste Lösung wäre ein Übereinkommen mit dem Vermieter über eine dauerhafte Lösung.

    Die Frage lautet, ob ich den Vermieter veranlassen kann, bessere Fenster einzubauen.
    1. Vormieter sagte (vor Zeugen) man hört hier nix, ist superruhig.

    Der Vormieter kann erzählen, was er will und ist rechtlich ohne Bedeutung.

    2. Selbst wenn das nur auf den Fußgängerzonenlärm bezogen war, so wurde die Strassenreinigung mit keinem Wort erwähnt und die sprengt wahrlich alles.

    Die muß auch nicht erwähnt werden, ebensowenig wie ein vorbeikommendes Flugzeug.

    Nach VDI 4100/4109 gibt es ja DB Grenzen die nicht überschritten werden dürfen. Wäre es hilfreich, wenn ich den Lärm bei geschlossenen Fenstern messe (und als Beweis noch einen Film davon drehe)?

    Das könnten Sie machen. Inwieweit solche Messungen anerkannt werden, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Kann man den Vormieter belangen?

    Das schon garnicht. Sie stehen mit dem Vormieter in keiner rechtlichen Beziehung.
    Ihnen bleibt nur die Suche nach einer ruhigeren Bleibe.

    Er ist der Vermieter, nicht der Erbe. :D

    Jo!

    § 580 BGB Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters

    Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.

    Da Sie mit Ihrem Vater gesamtschuldnerisch haften, bleibt Ihnen nur der Weg sich mit Ihrem Herrn Vater irgendwie zu einigen. Den Vermieter hat das nicht zu interessieren. Er will nur sein Geld vom Vertragspartner.

    Ein Gutachter wurde vom Gericht bestellt. Dieses Gutachten sagt aus, das sämliche Abrechnungen total
    falsch sind und nicht gültig.

    Na und, was sagt das Gericht? Ein Gutachter ist doch kein Richter. Wenn die HV sich daran nicht gebunden fühlt, wer denn dann?

    Dann ab zum Rechtsanwalt.

    Angeblich sind die Papiere dort nicht angekommen und die Miete wurde an den alten Vermieter überwiesen.


    Für die pünktliche Mietzahlung ist grundsätzlich der Mieter verantwortlich. Wer die Mieter überweist ist dabei völlig unwesentlich.

    Zitat

    ......, allerdings nicht den vollen Betrag, da noch Betriebskosten offen waren, die das Jobcenter nicht übernommen hat.

    Warum das so ist erfragen Sie beim Jobcenter


    Zitat

    Das Jobcenter weigerte sich weiterhin, den Rückstand zu übernehmen mit der Begründung, dass unsere Miete 30 Euro über dem Satz liegt.

    Wie das so plötzlich?

    Zitat

    Ende Juni bekam ich dann einen Brief, dass das Jobcenter seit April die Miete einbehalten hat, weil ihnen eine handschriftliche Mitteilung über die Kontodaten des neuen Vermieters nicht reicht.

    Warum, eröffnet sich mir nicht.

    Zitat

    .......,ich habe allerdings nur eine Mahnung im April bekommen. Ich wußte also bis Ende Juni nicht mal davon!

    Wenn ich eine Mahnung im April bekomme und ich davon bis Ende Juni nichts weiss, müssen überirdische Kräfte im Spiel gewesen sein.

    Zitat

    Jetzt habe ich endlich vor einer Woche nochmal vom Vermieter ein Schreiben mit den Daten bekommen, aber das Jobcenter hat 3-4 Wochen Bearbeitungszeit


    Aus diesen Gewusel kann ich keine klaren Gedanken fassen.

    Würde ich nicht tun. Wenn bereits 4x gestrichen haben und es dabei immer noch gelb sein soll, ist das Ansichtssache im wahrsten Sinne des Wortes.

    Da zwischenzeitlich die Wohnung weitervermietet wahr, hat sich das für Sie sowieso erledigt. Brauch wohl einen dummen Anstreicher.

    BGB § 123 - Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

    (1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.

    Ob das in Ihrem Fall vorliegt, kann ich nicht beurteilen.

    Grundsätzlich zahlen Sie nur was im Mietvertrag vereinbart ist. Eine Sondermiete für eine Gegensprechanlage würde ich nicht zahlen.
    Das ist eine Investition und müsste über eine Anhebung der Kaltmiete angepasst werden.

    Den Einbau der Anlage können Sie nicht verweigern.

    1. Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate (§ 573 c BGB).

    Also: Am 7.6. haben Sie die Kündigung abgesandt. Die Frist, damit der Monat Juni noch mitzählt war am 4. 6. abgelaufen.
    Damit beginnt die Frist zum nächsten Termin, wäre der 1. Juli. Damit ist der nächste Monat der August und der übernächste Monat der September bis zum Ablauf.

    Alles Klar?

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