Mietvertrag unterschrieben aber Vermieter übergibt den schlüssel nicht

  • Hallo ich habe folgendes problem ich habe am 1.6.14 meinen mietvertrag unterschrieben habe aber bis heute den 1.8.14 keinen schlüssel bekommen.

    Das arbeitsamt hat in der zwischenzeit aber munter die miete gezahlt obwohl ich gebeten habe das die mietzahlung eingestellt wird jetzt kam aber ein schreiben das die diese 3 monate mietzins von mir zurück haben möchten weil ich angeblich falsche oder zu späte angaben gemacht habe.

    der vermieter hatte gemeint nach dem ich den mietsvertrag unterschrieben habe dass er nicht an den schlüssel nicht heran kommt da den die vormieter noch haben sollen und hatte gemeint wir können den mietsvertrag stornieren und er zahlt dem amt die miete zurück (mündliche vereinbarung) aber es ist bisher nichts dergleichen passiert was kann ich und was sollte ich von jetzt an tun um das problem anzugehen

    ich habe bisher eine anhörung beim arbeitsamt und einen termin bei meiner zuständigen wohnhilfe.

  • Zitat

    ich habe bisher eine anhörung beim arbeitsamt

    Ich weigere mich, einen Gedanken zu diesem Thema zu verschwenden. Wer den Unterschied zwischen Arbeitsamt und Jobcenter nicht kennt, der wird auch meine eventuelle Antwort nicht verstehen.

  • Zitat

    was kann ich und was sollte ich von jetzt an tun um das problem anzugehen

    Zunächst mal den Mietvertrag kündigen. Wenn Dir der Vermieter die Mietsache tatsächlich nicht zu Mietbeginn zur Verfügung gestellt hat außerordentlich (fristlos).


    Zitat

    jetzt kam aber ein schreiben das die diese 3 monate mietzins von mir zurück haben möchten

    Von wem denn sonst. Mit dem Vermieter hat das Amt nichts zu tun.

    Das ein Mieter es klaglos hinnimmt das er 3 Monate nicht in die Wohnung kann ist allerdings merkwürdig.

    Und das der Vermieter keinen Schlüssel zur Wohnung hat auch. Du hast doch die Wohnung sicher vorher zusammen mit dem Vermieter besichtigt. Da muß er ja irgend wie in die Wohnung gekommen sein. Außer der Vormieter hat noch da gewohnt.

    Ganz ehrlich, so richtig glauben kann ich die Story nicht.


  • ich habe bisher eine anhörung beim arbeitsamt und einen termin bei meiner zuständigen wohnhilfe.

    Dann nehmen Sie die Termine war. Hier, mit Ihren widersprüchlichen Angaben, brauchen Sie keine Hilfe erwarten.

  • Die Sache zwischen Arbeitsamt und Dir - also wer da wem was nicht rechtzeitig gesagt hat - kann ich nicht beurteilen.

    Aber Du hast einen gültigen Mietvertrag, der Dich zur Zahlung von Miete verpflichtet. Das hast Du (ob mit oder ohne Arbeitsamt) getan. Die Gegenleistung des Vermieters ist nicht erfolgt. Wie damit genau umzugehen ist und wer genau an wen genau die Miete zurückzahlen muss, solltest Du dann vielleicht besser einen Rechtsanwalt fragen.

    der vermieter hatte gemeint [...] wir können den mietsvertrag stornieren


    Einen Mietvertrag kann man nicht stornieren. Ein Mietverhältnis kann man (einseitig) kündigen oder man kann es gemeinsam mittels Aufhebungsvertrag beenden.

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